Von A bis Z

Das IGBCE-Lexikon

IG BCE Lexikon
Foto: © Witthaya Prasongsin/ gettyimages

Für dich auf einen Blick: die wichtigsten Begriffe aus der Gewerkschaftswelt – von A wie Altersteilzeit bis Z wie Zukunftsgewerkschaft. Damit du Bescheid weißt, wenn in deinem Betrieb über den demografischen Wandel, den Tarifführerschein oder die Vollkonti-Schicht gesprochen wird.

A
Abteilung Frauen/Gleichstellung
Altersteilzeit
Altersvorsorge
Antragskommission
Arbeit 4.0
Arbeitsmarkt
Arbeitsrecht
Arbeitsschutz
Arbeitszeitmodell
Aufsichtsrat
Auszubildende (Azubis) / Ausbildung

Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist im Grundgesetz verankert. Die IGBCE setzt sich für die Gleichstellung aller Geschlechter ein, denn sie ist unerlässlich für eine gerechte, faire und tolerante Gesellschaft. Dies gilt grundsätzlich für sämtliche Aspekte der Gewerkschaftsarbeit. Die Abteilung Frauen/Gleichstellung der IGBCE legt ihren Fokus auf die strukturelle Benachteiligung von Frauen im Betrieb. Denn in der Arbeitswelt gibt es zahlreiche Beispiele dafür, dass Frauen auch heute noch benachteiligt werden: Sie verdienen im Durchschnitt rund 21 Prozent weniger als Männer, bei gleichwertigen Positionen sind es immer noch 6 Prozent. Führungspositionen werden meist mit Männern besetzt, die Karrieren von Frauen entwickeln sich langsamer oder stagnieren, wenn sie Kinder bekommen und eine Auszeit für die Betreuung nehmen oder in Teilzeit an den Arbeitsplatz zurückkehren.

Mit der Altersteilzeit können Beschäftigte, die älter als 55 sind, ihre Arbeitszeit vor der Rente verkürzen: Die bis zur Rente verbleibende Arbeitszeit wird halbiert, der Arbeitgeber stockt das reduzierte Gehalt auf und zahlt zusätzliche Beiträge für die Rentenversicherung. So halten sich die Einbußen beim Lohn und bei der Rente in Grenzen. Für die Altersteilzeit gibt es zwei Modelle: Beim Blockmodell wird die reduzierte Arbeitszeit über die gesamte Dauer der Altersteilzeit verteilt. Beim Gleichverteilungsmodell arbeiten die Beschäftigten zunächst Vollzeit (Arbeitsphase) und werden anschließend freigestellt (Freistellungsphase). In beiden Phasen erhalten sie das angepasste Gehalt.

Ein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit besteht nicht, Regelungen dazu finden sich in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Beispielsweise im Tarifvertrag „Lebensarbeitszeit und Demografie“, den die IGBCE und die Chemiearbeitgeber 2008 abgeschlossen haben. Er sieht unter anderem vor, dass Mitarbeiter bei einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vom 59. bis zum 65. Lebensjahr Altersteilzeit in Anspruch nehmen können. Maximal fünf Prozent der Beschäftigten können danach gleichzeitig Altersteilzeit beanspruchen.

Die gesetzliche Rente wird in vielen Fällen nicht ausreichen, um im Alter den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Und die gesetzliche Pflegeversicherung kann keine ausreichende und würdige Betreuung pflegebedürftiger Menschen sicherstellen. Deswegen ist es wichtig, weitere Vorsorgemöglichkeiten zu nutzen.
Ziel der IGBCE ist es, den Beschäftigten über die gesetzlichen Leistungen hinaus ein Stück Sicherheit fürs Alter zu geben. Beispielsweise fördert die Gewerkschaft gemeinsam mit dem Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) im Rahmen der Sozialpartnerschaft die betriebliche Altersvorsorge durch Bruttoentgeltumwandlung. Hierbei wird ein Teil des Entgelts oder sonstiger Vergütungen nicht ausgezahlt, sondern für Versorgungsleistungen genutzt. Nicht nur in der chemischen Industrie hat die IGBCE Demografie-Tarifverträge abgeschlossen, auch in anderen Branchen wie beispielsweise der Kunststoff verarbeitenden Industrie, bei Kautschuk und Papier sowie in der Leder erzeugenden Industrie gelten entsprechende Vertragswerke.

2002 haben die IGBCE und die Arbeitgeber der Chemiebranche den ChemiePensionsfonds ins Leben gerufen, der mittlerweile der größte Branchenpensionsfonds in Deutschland ist.

In der aktuellen Chemietarifrunde fordert die IGBCE die Einführung der bundesweit ersten tariflichen Pflegezusatzversicherung. Finanziert durch die Arbeitgeber, soll sie bei Eintritt des Pflegefalls die Lücke zur gesetzlichen Vorsorge schließen.

Alle vier Jahre findet der Gewerkschaftskongress der IGBCE statt, das höchste beschlussfassende Organ der Gewerkschaft. Mehrere hundert Anträge stehen hier zur Diskussion und Beschlussfassung. Die Antragskommission prüft sämtliche Anträge zum jeweiligen Kongress, wobei sie auf die Expertise der Fachabteilungen zurückgreift, und spricht Empfehlungen aus, ob ein Antrag abgelehnt oder angenommen werden sollte.

Die Arbeitswelt verändert sich, unter anderem durch die Möglichkeiten und Herausforderungen der Digitalisierung. Wie sieht die Arbeit von morgen aus – die Arbeit 4.0? Welche Arbeitsformen und -verhältnisse sind möglich, welche sinnvoll? Wichtige Themen sind zum Beispiel die Arbeitszeit angesichts verschwimmender Grenzen zwischen Arbeits- und Privatleben oder die Einbeziehung der Beschäftigten in die notwendigen Transformationsprozesse – also die Mitbestimmung.
Mit diesen und weiteren Themen beschäftigt sich die „Zukunftskommission Digitale Agenda“ der IGBCE. Sie setzt sich aus Gewerkschaftern, Betriebsräten, Vertrauensleuten, Arbeitgebervertretern sowie Experten aus Politik, Wirtschaft und Forschung zusammen und erarbeitet eine Agenda zur digitalen Transformation in Arbeit und Gesellschaft. Ziel ist es, die Potenziale und Risiken zu beschreiben und eine Zukunftsvision sowie konkrete Forderungen und Handlungsoptionen aus Sicht der IGBCE zu entwickeln. Für eine digitale Gesellschaft, die Solidarität und Wohlstand für alle bietet und in der Sicherheit, Teilhabe und persönliche Freiheit für Beschäftigte trotz rapider technologischer Umbrüche in den Betrieben erhalten bleiben.

Klassisch gesehen begegnen sich auf einem Markt Anbieter und Interessenten oder auch Angebot und Nachfrage. Dementsprechend treffen auf dem Arbeitsmarkt das Angebot von Arbeitskraft und die Nachfrage danach aufeinander.

Dabei sind der erste/allgemeine Arbeitsmarkt und der zweite/besondere Arbeitsmarkt voneinander zu unterscheiden. Auf dem ersten Arbeitsmarkt geht es um Beschäftigungen in der freien Wirtschaft, die nicht staatlich bezuschusst werden. Auf dem zweiten Arbeitsmarkt werden geförderte Beschäftigungsverhältnisse angeboten. Ziel ist es, Beschäftigte aus dem zweiten Arbeitsmarkt schließlich in Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln, die ohne Förderung auskommen.

Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten. Es dient dem Schutz der Arbeitnehmer und ist in zwei Bereiche aufgeteilt: Das Individualarbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen einzelnen Beschäftigten und ihren Arbeitgebern. Es umfasst beispielsweise Regelungen zur Arbeitszeit und zum Kündigungsschutz. Das Kollektivarbeitsrecht regelt die Beziehung zwischen arbeitsrechtlichen Koalitionen, also zum Beispiel zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften oder Betriebsräten. Das Tarifvertragsrecht und das Mitbestimmungsrecht im Unternehmen fallen unter anderem unter das Kollektivarbeitsrecht.
Wie jedes juristische Thema ist auch das Arbeitsrecht komplex. Umso wichtiger ist die richtige Unterstützung in beruflichen Konfliktfällen, die auf rechtlicher Ebene ausgetragen werden. Jedes IGBCE-Mitglied hat Anspruch auf eine kostenlose Rechtsberatung und kostenlose Vertretung durch erfahrene Rechtsfachleute in allen Streitigkeiten aus dem Arbeitsrecht, einschließlich des Betriebsverfassungs- und des Sozialversicherungsrechts sowie sonstiger Fragen, die dem Mitglied aus seiner Tätigkeit unmittelbar im Betrieb oder aus seinem Engagement für die Gewerkschaft erwachsen. Damit haben Mitglieder der IG BCE die Sicherheit, für ihr gutes Recht streiten zu können.

Der Arbeitsschutz in einem Betrieb zielt darauf ab, die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten und zu verbessern. Dabei geht es nicht nur um physische Belastungen, sondern auch um psychische wie Stress, Mobbing oder Burn-out.

Die gesetzliche Basis für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ist das Arbeitsschutzgesetz. Es regelt die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, die Pflichten und Rechte der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes. Das Gesetz bietet allerdings keine konkreten Empfehlungen, wie etwa psychische Belastungen bei den Beschäftigten vermieden werden können. Deswegen ist eine starke Interessenvertretung wichtig, die den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Sinne der Arbeitnehmer mitgestaltet.

Flexible Arbeitszeitmodelle bieten Arbeitgebern und Beschäftigten Vorteile. Produzierende Unternehmen beispielsweise können damit besser auf Schwankungen in der Nachfrage reagieren, Arbeitnehmer können durch mehr Flexibilität Beruf und Privatleben besser miteinander vereinbaren.

Mit der chemischen Industrie in Westdeutschland hat die IGBCE vereinbart, dass die wöchentliche Arbeitszeit – bei einer Einigung von Unternehmer- und Arbeitnehmerseite – zwischen 35 und 40 Stunden schwanken kann. Für das Tarifgebiet Chemie Ost wurde ebenfalls ein Arbeitszeitmodell vereinbart, das Potsdamer Modell.

Ein Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand einer Aktiengesellschaft zu kontrollieren. Er ist außerdem dafür zuständig, die Vorstandsmitglieder zu bestellen und abzuberufen. Der Aufsichtsrat wird von den Anteilseignern der Gesellschaft im Rahmen der Hauptversammlung bestimmt. Seine Zusammensetzung richtet sich aber auch nach der Anzahl der Beschäftigten: In Gesellschaften mit mehr als 500 Arbeitnehmern muss ein Drittel des Aufsichtsrats mit Arbeitnehmervertretern besetzt werden. Bei mehr als 2.000 Beschäftigten muss er zur Hälfte aus Arbeitnehmervertretern bestehen. Als Aufsichtsratsmitglieder haben diese Arbeitnehmervertreter die Möglichkeit und die Aufgabe, die Zukunft ihres Unternehmens mitzugestalten.

Die Ausbildung legt den Grundstein für die berufliche Zukunft. Deswegen ist es wichtig, unter guten Bedingungen lernen zu können. Die Industrien, mit denen die IGBCE in regelmäßigen Abständen Tarifverträge abschließt, bieten diese Bedingungen, etwa mit einer angemessenen Bezahlung sowie klaren Regelungen für Azubi und Betrieb.

B
Befristung
Beirat
Betriebsrat (BR)
Betriebsrätekonferenz
Betriebsrente
Betriebsvereinbarung
Bezirk
Bezirksfrauenausschuss
Bezirksjugendausschuss
Bezirksvorstand
Bildung
Bildungszentrum (Bildungszentren der IGBCE)
Bochumer Verband
Bonusagentur
Branchen
BWS (IGBCE BWS) – Bildungsangebote für Betriebsräte

In Deutschland ist die Befristung von Arbeitsverträgen grundsätzlich erlaubt. Die Regeln dafür finden sich im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Das Gesetz erlaubt erstens die sachgrundlose Befristung. Das bedeutet, dass neu Eingestellte bis zu zwei Jahre lang befristet beschäftigt werden dürfen und der Arbeitgeber keinen Grund für die Befristung der Beschäftigung angeben muss. Der befristete Arbeitsvertrag darf innerhalb der zwei Jahre bis zu dreimal verlängert werden. Das Gesetz lässt auch zu, dass die Maximaldauer per Tarifvertrag auf mehr als zwei Jahre ausgeweitet wird.
Zweitens erlaubt das Gesetz die Befristung mit sachlichem Grund. Ein anerkannter Sachgrund ist unter anderem die Vertretung erkrankter, beurlaubter oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Arbeit gehinderter Arbeitnehmer. Auch im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium ist die Befristung mit Sachgrund möglich – wenn sie erfolgt, um den Übergang in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern. Die Befristung mit Sachgrund kann sich an eine vorherige zeitliche Befristung anschließen (umgekehrt ist dies nicht möglich). Sie ist allerdings anfällig für Missbrauch: Im Prinzip können Arbeitnehmer über Jahrzehnte mit immer neuen Sachgründen befristet beschäftigt werden.
Aber ob Befristung mit oder ohne Sachgrund – für die Betroffenen stellt sich stets die Frage: Wie geht es weiter? Das hat auch gesellschaftliche Folgen. Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass befristet Beschäftigte zwischen 20 und 34 Jahren seltener verheiratet sind und seltener Kinder bekommen als gleichaltrige Kollegen mit unbefristetem Vertrag. Deswegen fordert die IGBCE, die sachgrundlose Befristung abzuschaffen.

Der Beirat ist das höchste Gremium der IGBCE zwischen den alle vier Jahre stattfindenden ordentlichen Gewerkschaftskongressen. Er besteht aus 150 ehrenamtlichen Mitgliedern, die von den Landesbezirksdelegiertenkonferenzen gewählt werden. Die Amtszeit beginnt jeweils nach dem Ordentlichen Gewerkschaftskongress und endet mit dem nächsten Ordentlichen Gewerkschaftskongress.

Zu den Aufgaben des IGBCE-Beirats gehört unter anderem, Berichte des Hauptvorstands zur aktuellen gewerkschaftlichen Situation entgegenzunehmen und die erforderlichen Beschlüsse zu fassen und die Delegierten zum DGB-Bundeskongress zu wählen.

Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber und nimmt ihre gesetzlichen Mitbestimmungsrechte wahr. Denn der Einzelne kann sich kaum gegen unternehmerische Entscheidungen wehren oder seine Anliegen durchsetzen. Über verschiedene Themen, etwa Kündigungen oder die Anordnung von Überstunden, kann ohne den Betriebsrat nicht entschieden werden.

Der Betriebsrat hat noch weitere Aufgaben. Unter anderem achtet er darauf, dass am Arbeitsplatz Normen und Vorschriften – Gesetze, Tarifverträge, Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsvereinbarungen – eingehalten werden.

Er spielt bei der betrieblichen Mitbestimmung also eine zentrale Rolle. Deswegen steht die IGBCE den Betriebsräten als starker Partner zur Seite. Sie bietet ihnen Know-how, Informationen und konkrete Hilfe bei Verhandlungen im Unternehmen.

Für die Gründung eines Betriebsrats sind gemäß Betriebsverfassungsgesetz zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Erstens: Der Betrieb muss mindestens fünf volljährige Arbeitnehmer ständig beschäftigen. Zweitens: Von ihnen müssen mindestens drei wählbar sein. Wählbar sind Beschäftigte, die dem Betrieb am Tag der Betriebsratswahl seit mindestens sechs Monaten angehören. Die Anzahl der Betriebsratsmitglieder richtet sich nach der Unternehmensgröße.

Um die Betriebsräte in ihrer Arbeit zu unterstützen, führt die IGBCE auf Ebene der Landesbezirke regelmäßig Betriebsrätekonferenzen durch. In Diskussionsrunden und Foren informieren Referenten aus Wissenschaft, Politik, Unternehmen und der IGBCE über verschiedene Themen, die für die tägliche Betriebsratsarbeit wichtig sind. Workshops bieten die Gelegenheit, sich einzubringen.

Eine Betriebsrente beziehungsweise betriebliche Altersvorsorge ist ein möglicher Baustein für die persönliche Altersvorsorge. Denn die gesetzliche Rente reicht nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Die Betriebsrente ist als Ergänzung der gesetzlichen Rente vor allem wegen der staatlichen Förderung – durch Zulagen oder durch die Befreiung von Steuern und Sozialabgaben – attraktiv. Sie kann zum Beispiel über die Entgeltumwandlung angespart werden. Dabei wird ein Teil des Entgelts oder sonstiger Vergütungen nicht ausgezahlt, sondern für die Altersversorgung verwendet.

Da sich die Schere zwischen dem letzten Nettogehalt und der Rente immer weiter öffnen wird, möchte die IGBCE die Beschäftigten bei ihrer Altersvorsorge unterstützen. So hat die Gewerkschaft beispielsweise in der Chemieindustrie eine hochattraktive Regelung für die Entgeltumwandlung vereinbart, die deutlich über die gesetzlichen Mindestvorgaben hinausgeht. Der Entgeltumwandlungsbetrag liegt bei 478,57 Euro pro Jahr, hinzu kommt eine Zulage von 134,98 Euro vom Arbeitgeber. Voraussetzung ist, dass die betriebliche Altersvorsorge über den ChemiePensionsfonds erfolgt.

Die Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Sie legt für alle Beschäftigten oder für bestimmte Arbeitnehmergruppen verbindliche Normen fest, von denen während ihrer Laufzeit nicht abgewichen werden darf, und ist für den Betriebsrat eines der wichtigsten Instrumente der betrieblichen Mitgestaltung.

Betriebsvereinbarungen können zahlreiche Angelegenheiten regeln, unter anderem Arbeitszeitmodelle, Arbeitsschutzmaßnahmen, Urlaub oder den Umgang mit sozialen Medien. Sofern Regelungen einer Betriebsvereinbarung von einer arbeitsvertraglichen Regelung abweichen, gilt die Betriebsvereinbarung. Ausnahme: Die arbeitsvertragliche Regelung ist für den Beschäftigten günstiger als die Betriebsvereinbarung.

Die IGBCE ist in verschiedene Organisationseinheiten aufgeteilt, unter anderem in 42 regionale Bezirke. Sie sind kompetente Ansprechpartner für die Mitglieder vor Ort und unterstützen Vertrauensleute und Betriebsräte bei ihrem Engagement in den Betrieben. So tragen die Bezirke dazu bei, die nahe Betreuung der rund 600.000 IGBCE-Mitglieder (Stand 2021) zu gewährleisten. Die regionalen Bezirke wiederum sind in acht Landesbezirken organisiert.

Finde deinen Bezirk: Unsere Bezirkssuche

Mitglieder der Bezirksfrauenausschüsse sind aktive Frauen aus den Betrieben im jeweiligen Bezirk. Sie engagieren sich im Betrieb und in der Gesellschaft für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, zu ihren Themen gehören beispielsweise lebensphasenorientierte Arbeitszeit, gleiche berufliche Entwicklungschancen, Entgeltgleichheit, Frauen in Führung sowie aktuelle gewerkschafts- und gesellschaftspolitische Themen. Die Mitglieder der Bezirksfrauenausschüsse werden alle vier Jahre durch die Delegierten der Bezirksfrauenkonferenz gewählt.

Der Bezirksjugendausschuss ist das gewerkschaftliche Jugendgremium der IGBCE vor Ort. Auszubildende und junge Mitglieder der von ihr betreuten Betriebe beschäftigen sich darin mit allen Themen, die für junge Beschäftigte wichtig sind, zum Beispiel Übernahme nach der Ausbildung. Außerdem werden hier Freizeitangebote sowie politische Aktivitäten geplant und diskutiert.

Als höchstes politisches Gremium im jeweiligen regionalen Bezirk ist der Bezirksvorstand verantwortlich für die gewerkschaftspolitische Arbeit. Seine Mitglieder, Kolleginnen und Kollegen aus den größten und mitgliederstärksten Betrieben, werden alle vier Jahre auf der Bezirksdelegiertenkonferenz gewählt.

Bildung ist die Basis dafür, ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu führen, sich in gesellschaftliche Prozesse einzubringen und sich weiterzuentwickeln. Die IGBCE bietet ihren Mitgliedern und interessierten Arbeitnehmern verschiedene Möglichkeiten, sich persönlich weiterzubilden, von Seminaren über Tagungen bis zu Diskussionsforen. Dabei geht es nicht nur um das Engagement für die Gewerkschaft oder die Arbeit im Betriebsrat, sondern beispielsweise auch um die Arbeit der Zukunft oder um Social Media.
Die IGBCE fordert darüber hinaus von den Arbeitgebern, mehr in die Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten zu investieren. Denn vor allem die fortschreitende Digitalisierung wird Berufsbilder verändern und den Menschen neue Aufgaben abverlangen – in immer kürzeren Abständen. Die IGBCE will die Beschäftigten so früh wie möglich dafür rüsten.

Die IGBCE bietet zahlreiche Seminare und Tagungen an, in denen sich die Mitglieder weiterbilden und qualifizieren oder über aktuelle Themen diskutieren können. Dafür stehen unter anderem drei modern ausgestattete Bildungszentren zur Verfügung: das Wilhelm-Gefeller-Bildungs- und Tagungszentrum in Bad Münder, circa 40 Kilometer südwestlich von Hannover, das Adolf-Schmidt-Bildungszentrum Haltern am See, circa 50 Kilometer nordwestlich von Dortmund, und das Bildungszentrum Kagel-Möllenhorst in Grünheide, etwa 50 Kilometer östlich von Berlin. Dort werden gewerkschaftliche Nachwuchskräfte ausgebildet und Funktionäre für ihre tägliche Arbeit qualifiziert. Die Bildungszentren sind für Veranstaltungen aller Art geeignet und bieten den rund 13.000 Besuchern jährlich Toptechnik und hervorragenden Service.

Der Bochumer Verband erbringt Dienstleistungen rund um die betriebliche Altersversorgung. Rund 200 Unternehmen haben sich darin zusammengeschlossen, die überwiegend aus dem Bergbau und der Energiewirtschaft stammen. Diese Unternehmen bleiben weiterhin Träger der betrieblichen Altersversorgung.

Im Netz: www.bochumer-verband.de

Über die Bonusagentur profitieren IGBCE-Mitglieder und ihre Familienangehörigen von exklusiven Vorteilen bei Vorsorge und Versicherungen, Finanzen, Reisen, Gesundheit und Job sowie von attraktiven Einkaufsangeboten – ein echter Mehrwert für Mitglieder der IGBCE auch im privaten Bereich. 

Im Netz: www.igbce-bonusagentur.de

Die IGBCE vertritt die Beschäftigten der Branchen Bergbau, Chemie/Pharma/Chemiefasern, Energie, Glas, Kautschuk, Keramik, Kunststoffverarbeitung, Leder, Mineralöl, Papier- und Zellstofferzeugung sowie Sanierung und Entsorgung.

Diesen Branchen – und damit ihren Beschäftigten – kommt eine Schlüsselrolle in der Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland zu. So ist die Bergbauindustrie mit dem Braunkohleabbau einer der wichtigsten Energielieferanten der Industrie, abgebautes Steinsalz sorgt im Winter für Sicherheit auf den Straßen. Die chemische Industrie ist ein Innovationstreiber für zahlreiche Branchen. Die Erzeugnisse der Kautschukindustrie sorgen unter anderem als Autoreifen oder Transportbänder für Bewegung, die Abfallentsorgung trägt mit Recycling zum Schutz von Ressourcen bei – um nur einige Beispiele zu nennen.

Insgesamt sind in diesen Branchen rund 600.000 IGBCE-Mitglieder beschäftigt, die für ein solidarisches Miteinander und soziale Gerechtigkeit stehen.


Die Mitglieder eines Betriebsrats spielen eine wichtige Rolle bei der betrieblichen Mitbestimmung. Um ihre Arbeit bestmöglich ausüben zu können, brauchen sie einiges an Wissen, etwa über die jeweils geltenden Gesetze und Regelungen. Die IGBCE BWS ist einer der größten Bildungsanbieter für Betriebsratsmitglieder in Deutschland. Aber auch Schwerbehindertenvertrauenspersonen und Jugend- und Auszubildendenvertreter können sich hier in Seminaren praxisnah weiterbilden.

Im Netz: www.igbce-bws.de

C
Chancengleichheit
Chemie3
ChemiePensionsfonds

Chancengleichheit bedeutet das Recht auf einen gleichen Zugang zu allen Lebenschancen für jeden Bürger und jede Bürgerin. Niemand darf aufgrund seines Geschlechtes, seines Alters, seiner Religion, seiner kulturellen Zugehörigkeit, seiner Behinderung oder seiner sozialen Herkunft diskriminiert werden. Für die Arbeitswelt bedeutet das, gute Rahmenbedingungen zu schaffen und unbewusste Vorurteile aufzudecken und abzubauen, um Benachteiligung aufzulösen.

Das Ziel der IGBCE ist Chancengleichheit in unserer Gesellschaft. Deshalb fordern wir, die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen zu schließen und gute Arbeit unabhängig vom Geschlecht zu verwirklichen. Denn wir wissen: Da, wo nach Tarif bezahlt wird, ist die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern merklich kleiner. Unsere Tarifverträge sorgen für transparente Regeln. Auch die Arbeitszeit ist ein Schlüssel für mehr Chancengleichheit. Es darf keine einseitigen Flexibilisierungen zulasten der Beschäftigten geben. Mit unseren Forderungen wollen wir individuelle Lebensentwürfe unterstützen und damit langfristig zu mehr Chancengleichheit von Frauen und Männern im Arbeits- und Berufsleben beitragen.

Mit der Initiative Chemie³ haben sich der Verband der Chemischen Industrie (VCI), der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und die IGBCE gemeinsam das Ziel gesetzt, Nachhaltigkeit als Leitbild in der Chemieindustrie zu verankern und die Beiträge der gesamten Branche zur nachhaltigen Entwicklung auszubauen. Grundprinzipien des Leitbilds sind der Schutz von Mensch und Umwelt sowie der Einsatz für gute und faire Arbeitsbedingungen in der deutschen Chemieindustrie. Die Initiative will so die Position der Chemie als Schlüsselindustrie für eine nachhaltige Entwicklung weiter ausbauen und ihre Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit am Standort Deutschland langfristig sichern. Dafür sollen Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen in der Branche weiter attraktiv gestaltet sein. Und durch einen offenen Dialog mit Politik, Wirtschaft und Gesellschaft will die Initiative ein Klima der Transparenz und des Vertrauens fördern, um gute industriepolitische Rahmenbedingungen für die Branche zu erreichen.

Den ChemiePensionsfonds haben die IGBCE und die Chemiearbeitgeber 2002 gemeinsam auf den Weg gebracht. Beinahe jedes dritte Chemieunternehmen setzt heute in der betrieblichen Altersversorgung auf diesen Pensionsfonds. Derzeit verwaltet er für gut 73.000 Beschäftigte ein Vermögen von 337 Millionen Euro; er ist damit der größte Branchenpensionsfonds in Deutschland. Für seine Einrichtung waren zwei Gründe ausschlaggebend: In der chemischen Industrie sind betriebliche Pensionskassen eine lange und gute Tradition. Sie sorgen dafür, dass die Beschäftigten neben der staatlichen Rente eine Betriebsrente erhalten. Diese Pensionskassen gibt es aber nicht in allen 1.900 deutschen Chemiebetrieben, sie sind vor allem in der Großchemie zu Hause. Damit alle Beschäftigten der Branche eine zusätzliche Rente erhalten können, musste ein überbetrieblicher Pensionsfonds gegründet werden. Der zweite Grund ist der demografische Wandel: Die Menschen in Deutschland werden älter, aber es werden zu wenig Kinder geboren. Diese Entwicklung wirkt sich auf das Rentensystem aus. Um den Generationenvertrag zu stabilisieren und für ein auskömmliches Einkommen im Alter zu sorgen, ist der Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung, die die staatliche Rente ergänzt, notwendig.

D
Delegierte
Demografischer Wandel
Demokratie
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Digitalisierung
Diversity

Alle vier Jahre tagt der ordentliche IGBCE-Kongress, das höchste Gremium der Gewerkschaft. Dazu werden 400 von der Basis gewählte, ehrenamtliche Delegierte entsendet. Sie beschließen die gewerkschaftspolitische Ausrichtung der IGBCE. Die Delegierten wählen auch die 26 ehrenamtlichen und die fünf hauptamtlichen Mitglieder des Hauptvorstands. Die Aufteilung der Delegierten erfolgt nach der Mitgliederquote der Landesbezirke. In jedem Jahr, in dem ein ordentlicher IGBCE-Kongress ausgeschrieben ist, findet eine ordentliche Landesbezirksdelegiertenkonferenz statt, und zwar unmittelbar nach Abschluss der Delegiertenkonferenzen der Bezirke. In ihnen werden die Delegierten gewählt, die zur Konferenz entsendet werden. Ihre Anzahl richtet sich nach der Mitgliedergröße der jeweiligen Bezirke.

Der demografische Wandel ist in Deutschland dadurch gekennzeichnet, dass seit den 1970er-Jahren die Geburtenrate niedriger ist als die Sterberate. Deshalb würde die Bevölkerungszahl in Deutschland ohne Zuwanderung um etwa sieben Millionen Menschen schrumpfen. Ein weiteres Kennzeichen ist die höhere Lebenserwartung der Bevölkerung. Sie führt bei rückläufiger Geburtenrate zu einem größeren Anteil älterer Menschen. Das hat auch Folgen für die Wirtschaft. Schon jetzt lässt sich beobachten, dass der Altersdurchschnitt der Arbeitnehmer steigt. Zugleich mangelt es an jungen Nachwuchskräften, so dass die Belegschaft in den Betrieben schrumpft.

Die IGBCE fordert in den bevorstehenden Tarifrunden daher, die Herausforderungen des demografischen Wandels und der alternden Gesellschaft offensiv anzugehen: Der Personalbedarf in den Betrieben muss systematisch und unter enger Einbeziehung der Betriebsräte geplant werden. Die jüngere Generation mit ihren steigenden Ansprüchen – eine gute, gesunde Work-Life-Balance und individuelle Freiräume – gilt es stärker zu berücksichtigen. Denn auf einem Arbeitsmarkt, der sich vom Arbeitgeber- zum Arbeitnehmermarkt wandelt, wird es entscheidend sein, auf die Bedürfnisse sowohl der älteren als auch der jüngeren Beschäftigten mit überzeugenden Konzepten einzugehen. Nur so können wir als IGBCE für unsere Branchen auch zukünftig gute und motivierte junge Kolleginnen und Kollegen gewinnen.

Wir leben in Deutschland in einer parlamentarischen Demokratie, deren Merkmale freie und gleiche Wahlen, das Mehrheits- und das Konsensprinzip, der Minderheitenschutz, die Akzeptanz einer politischen Opposition, die Gewaltenteilung, die Verfassungsmäßigkeit, sowie der Schutz der Grund-, Bürger- und Menschenrechte sind. Diese demokratischen Werte sind für die IGBCE unantastbar. Solidarität und Gerechtigkeit, Freiheit und Toleranz, Respekt und Demokratie sind für die Gewerkschaft zentrale Werte. Sie engagiert sich für ein geeintes soziales Europa, das seine gemeinsame Identität in Demokratie, Frieden, Sicherheit und Gerechtigkeit findet.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist die größte Dachorganisation von Einzelgewerkschaften in Deutschland. Ihm gehören acht Mitgliedsgewerkschaften mit rund sechs Millionen Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern an. Sie decken alle Branchen und Wirtschaftsbereiche ab. Dazu gehören die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau), die IGBCE, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), die IG Metall (IGM) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).

Der DGB macht sich stark für eine solidarische Gesellschaft: Arbeit und Einkommen müssen gerecht verteilt werden und Menschen unabhängig von Herkunft, Hautfarbe und Geschlecht die gleichen Chancen erhalten. Er ist – wie seine Mitgliedsgewerkschaften – pluralistisch und unabhängig, aber keineswegs politisch neutral. Er bezieht klar Position im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der DGB wurde 1949 in München gegründet und Hans Böckler zum ersten Vorsitzenden gewählt. Heute hat der DGB seinen Sitz in Berlin. Vorsitzender ist seit Mai 2014 Reiner Hoffmann.

Ursprünglich bezeichnete der Begriff Digitalisierung das Umwandeln von analogen Werten in digitale Formate. Wenn heute über die Digitalisierung gesprochen wird, ist damit das Prinzip gemeint, das allen Erscheinungsformen der digitalen Revolution im Wirtschafts-, Gesellschafts-, Arbeits- und Privatleben zugrunde liegt. Sie betrifft sämtliche Lebensbereiche: unsere Freundschaften, unsere private Kommunikation, aber auch die Arbeitsabläufe in den Unternehmen, wo Produktbestände oder Produktionsketten digital überwacht und mithilfe von Sensoren, Scannern und Codes verfolgt und kontrolliert werden. Die Digitalisierung verändert also unsere Arbeitswelt.

Die IGBCE sieht in der Digitalisierung viele Chancen, aber auch Risiken. Die entscheidenden Erfolgsfaktoren der digitalen Transformation sind für die Gewerkschaft neben einer gelungenen Einbindung neuer Technologien in die Arbeitswirklichkeit sowie der unternehmerischen Fähigkeit, neue geschäftliche Chancen zu erkennen und zu ergreifen, vor allem hervorragend qualifizierte, engagierte und zufriedene Beschäftigte. Dafür müssen Aus- und Weiterbildung weiterentwickelt, Mitbestimmung gestärkt und Arbeitsbedingungen weiter verbessert werden. Die Beschäftigten in den Branchen der IGBCE haben keine Angst vor der Digitalisierung – im Gegenteil: Sie wollen sie aktiv mitgestalten. Das sind die Erkenntnisse des „Monitors Digitalisierung“. Dafür wurden im Sommer 2019 bundesweit 14.000 Beschäftigte befragt – von der Chemie- und Pharmaindustrie über die Kautschuk- und Kunststoffbranche bis zu Energie- oder Zementwirtschaft. 71 Prozent aller Befragten trauen sich zu, mit der Digitalisierung auch in Zukunft Schritt halten zu können. Die meisten fühlen sich allerdings auf dem Weg der Digitalisierung von ihren Unternehmen nicht ausreichend mitgenommen und kritisieren mangelnde Qualifizierungskonzepte. Deswegen will die IGBCE in der kommenden Chemietarifrunde eine Qualifizierungsoffensive durchsetzen. Zugleich fordert sie ein Zukunftskonto, das den Beschäftigten angesichts einer stetig wachsenden Arbeitsbelastung Möglichkeiten für mehr Freizeit bieten soll.

Diversity bedeutet Vielfalt von Menschen und Lebensformen und zielt auf die Anerkennung und Wertschätzung aller Menschen – unabhängig von ihrer sozialen, ethnischen etc. Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung, ihrem Lebensalter, ihren physischen oder psychischen Fähigkeiten oder anderen Merkmalen. Dabei geht es nicht nur um die Unterschiedlichkeiten von Menschen und ihren Lebensentwürfen, sondern immer auch um die Entdeckung von Gemeinsamkeiten. Denn diese Vielfalt macht unsere moderne Gesellschaft aus und bereichert sie.
Die IGBCE fördert Diversität in Alltag und Beruf, weil die Grundwerte, um die es geht, Eckpfeiler ihres Selbstverständnisses sind. 2017 wurde die „Charta der Vielfalt“ unterzeichnet; § 3 der Satzung formuliert als Grundsatz, Wert und Ziel der Organisation: „Die IGBCE orientiert ihr Handeln am solidarischen und respektvollen Miteinander, an sozialer Gerechtigkeit, Chancengleichheit und Gleichberechtigung, unabhängig von Geschlecht, Alter, Qualifikation, Herkunft, Religion und Weltanschauung sowie politischer oder sexueller Orientierung.“ Als zentrale Anlaufstelle bietet die Abteilung Diversity und Antidiskriminierung Hilfestellung für mehr Vielfalt im betrieblichen Alltag.

E
Energiewende
Einheitsgewerkschaft
Energie
Entgelt
Europa
Europäischer Betriebsrat (EBR)

Weg von fossilen Energieträgern und Atomenergie, hin zur Nutzung erneuerbarer Energien wie Strom aus Sonnenlicht, Wind- und Wasserkraft – das ist ein zentrales Thema der Energiewende. Weitere wichtige Stichwörter sind Klimaschutz und Energieeffizienz.

Die IGBCE bekennt sich klar zur Energiewende und zum Schutz von Klima und Umwelt. Allerdings bringt der Umbau des Industriestandorts Deutschland enorme Herausforderungen mit sich. So braucht der Energiesektor dringend Klarheit und Planungssicherheit, denn die Abschaltung von Kohle- und Kernkraftwerken muss kompensiert werden. Dazu sind umfangreiche Investitionen in Anlagen und Netze nötig. Im Verkehrssektor müssen mehrere Technologien gleichzeitig und gleichberechtigt vorangetrieben werden, denn die Elektromobilität wird nicht allen Anforderungen gerecht werden können. Außerdem müssen Innovationen im Industriesektor grundsätzlich besser gefördert werden.

Ende Januar 2019 ist es der IGBCE gelungen, einen Kompromiss in der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ zu vereinbaren, der den Beschäftigten in der Kohleverstromung Sicherheit vor sozialen Härten gewährt. Er schließt betriebsbedingte Kündigungen aus und ermöglicht einen früheren Rentenzugang mittels staatlichem Anpassungsgeld sowie die Vermittlung auf neue Jobs. Die betroffenen Regionen erhalten Mittel, um neue gute Arbeitsplätze zu schaffen. Außerdem wird der Kohleausstieg eng an überprüfbare Fortschritte beim zukünftigen Energiemix und beim Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netze geknüpft.

Die IGBCE ist eine Einheitsgewerkschaft. Das bedeutet, dass sie grundsätzlich offen für Anhänger unterschiedlicher politischer Richtungen ist. Gleiches gilt für alle anderen im DGB organisierten Gewerkschaften. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in der IGBCE ist allerdings die Übereinstimmung mit den Zielen und Werten der Gewerkschaft. Daher kann eine Mitgliedschaft in bestimmten, beispielsweise rechtsextremen, Parteien mit einer Mitgliedschaft in der IGBCE unvereinbar sein. Das Gegenteil einer Einheitsgewerkschaft ist die Richtungsgewerkschaft, die eine bestimmte Weltanschauung oder politische Richtung vertritt. In vielen Ländern, etwa in Frankreich, sind die Gewerkschaften Richtungsgewerkschaften. Auch die bis 1933 in Deutschland aktiven, im Nationalsozialismus verbotenen Gewerkschaften waren Richtungsgewerkschaften. Die Erfahrung, dass die in verschiedene Richtungen zersplitterten Gewerkschaften dem aufkommenden Nationalsozialismus nicht genug entgegensetzen konnten, war einer der Gründe für die Gründung von Einheitsgewerkschaften nach dem Zweiten Weltkrieg.

Das Thema Energie hat eine sehr große Bedeutung für die Arbeit der IGBCE. Die Energiewende, verbunden mit dem Atomausstieg, hat zu enormen Herausforderungen geführt. So hinkt beispielsweise der für die erfolgreiche Nutzung erneuerbarer Energien notwendige Netzausbau massiv hinter den Planungen hinterher. Nahezu alle Unternehmen im Organisationsbereich der Gewerkschaft sind auf eine bezahlbare und sichere Energieversorgung angewiesen. Zahlreiche energieintensive Branchen sind in der IGBCE organisiert, etwa die Glasindustrie, die Kunststoffindustrie und die Papierindustrie. Zugleich gehören Unternehmen, die Energie erzeugen, speichern und transportieren, zum Organisationsbereich der Gewerkschaft. Konkret sind das Unternehmen, die etwa Kraftwerke betreiben, Stromtrassen und Stromnetze, Gas- und Erdölpipelines oder Pumpspeicherwerke. Auch Beschäftigte von Unternehmen, die Atomkraftwerke zurückbauen oder radioaktive Abfälle lagern, sind in der IGBCE organisiert.

Der Begriff „Entgelt“ wird in der Arbeitswelt als Kurzform von „Arbeitsentgelt“ verwendet. Wenn die IGBCE einen Tarifabschluss erzielt hat, ist in der Regel von einer Steigerung der Entgelte die Rede. Der Begriff leitet sich von dem heute etwas altertümlich klingenden Wort „entgelten“ ab. Unter Entgelt versteht man eine Leistung, die als Gegenleistung für eine andere Leistung erbracht wird. Konkret zahlt im Arbeitsleben der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Geld im Gegenzug für die Arbeitsleistung, die dieser erbringt. In Veröffentlichungen der IGBCE ist mit Entgelt in der Regel Lohn oder Gehalt gemeint, während zum Beispiel Ausbildungsvergütungen und Einmalzahlungen extra genannt werden. Der Begriff hebt damit die traditionelle Unterscheidung zwischen Lohn, den Arbeiter beziehen, und Gehalt, das Angestellte beziehen, auf.

Arbeitnehmerinteressen europaweit zu vertreten, ist heute wichtiger denn je. Große Unternehmen planen schon lange nicht mehr auf nationaler, sondern auf internationaler Ebene. Dabei konkurrieren zum Teil Standorte in verschiedenen Ländern miteinander, arbeiten mitunter aber auch in komplexen Produktionsketten zusammen. Viele Instrumente zur Interessenvertretung von Arbeitnehmern funktionieren jedoch heute noch auf Betriebs- oder Landesebene. Um mit der Entwicklung in den Unternehmen mithalten zu können, ist es wichtig, eine wirksame Interessenvertretung auf länderübergreifender Ebene zu installieren. Der Europäischen Union kommt hier eine besondere Bedeutung zu. Die IGBCE fördert Betriebs- und Aufsichtsräte bei der internationalen Zusammenarbeit, setzt sich für europäische Betriebsräte ein und ist Mitglied im internationalen Gewerkschaftsverband IndustriAll Europe, der zum Beispiel mit der Kampagne „Together at Work“ europaweit die Vorteile von Tarifverträgen aufzeigen will. Der IGBCE-Vorsitzende Michael Vassiliadis ist Präsident von IndustriAll Europe.

Ein europäischer Betriebsrat ist ein Gremium zur Interessenvertretung der Arbeitnehmer in Unternehmen, die in mehreren EU-Staaten Standorte betreiben. Er hat Informations- und Anhörungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber. Die Einrichtung eines europäischen Betriebsrats regelt die europäische Betriebsratsrichtlinie, die konkrete Umsetzung ist in nationalen Vorschriften verankert. Voraussetzung für einen europäischen Betriebsrat ist, dass ein Unternehmen mindestens 1.000 Arbeitnehmer in der EU hat und dass in zwei EU-Staaten jeweils mindestens 150 Beschäftigte arbeiten. Es ist vorgeschrieben, dass sich ein europäischer Betriebsrat mindestens einmal im Jahr mit dem Management trifft und über die voraussichtliche Geschäftsentwicklung und die Pläne des Unternehmens informiert wird. Die IGBCE unterstützt Mitglieder europäischer Betriebsräte unter anderem mit Schulungen.

F
Fabrikarbeiterverband (FAV)
Fejo (Ferienangebot für junge Mitglieder)
Flächentarifvertrag
Funktionär
Freizeitunfallversicherung

Der Fabrikarbeiterverband wurde 1890 in Hannover gegründet. Er war eine Vorläuferorganisation der 1946 gegründeten IG Chemie-Papier-Keramik, die ihrerseits 1997 in der IGBCE aufgegangen ist. Ende des 19. Jahrhunderts war die Industrialisierung in vollem Gang. Immer mehr Arbeiter ohne spezifische Ausbildung arbeiteten in den Fabriken. Die am 1. Juli 1890 unter dem Namen „Verband der Fabrik-, Land- und gewerblichen Hilfsarbeiter Deutschlands“ gegründete Organisation wollte ihnen ein Zuhause geben. Sie stand allen Arbeitern offen, die kein bestimmtes Handwerk betrieben, und denen, die nicht in der Lage waren, sich Berufsorganisationen anzuschließen. Betroffen waren Branchen wie Papier, Kautschuk und Chemie, die noch heute zum Organisationsbereich der IGBCE gehören, aber auch zum Beispiel Landarbeiter und die Nahrungsmittelindustrie. Schon früh setzte sich der Verband für Gleichberechtigung ein. Ab dem Jahr 1892 konnten Frauen Mitglied werden. 1908 bekam die Organisation den Namen „Verband der Fabrikarbeiter Deutschlands“ und konzentrierte sich auf die Branchen Chemie, Papier, Baustoffe und Nahrungsmittel. Am 2. Mai 1933 wurde der Fabrikarbeiterverband von den Nationalsozialisten aufgelöst.

Die Fejo ist eine gemeinnützige GmbH, die zur IGBCE gehört und Freizeitangebote für junge Mitglieder organisiert. So betreibt sie das IGBCE-Jugenddorf Grömitz, das 17 Wohnbungalows mit 68 Betten hat, bietet mehrwöchige Reisen in alle Welt an und organisiert Praktika im Ausland. Ihre Ziele sind unter anderem die Förderung der allgemeinen, politischen und beruflichen Bildung, das Vermitteln von sozialen und gesellschaftlichen Kompetenzen und das Heranführen an Sitten, Gebräuche und Kulturen in verschiedenen Ländern. Die Fejo finanziert sich durch Teilnehmerbeiträge, Spenden und öffentliche Zuschüsse. Sie wurde 1958 in Bochum gegründet. Anfangs organisierte sie für die damals noch sehr jungen Auszubildenden im Bergbau betreute Zeltlager und Freizeiten in teilweise eigenen Ferienhäusern. Schon damals war es ihr Ziel, die Jugendlichen für die gewerkschaftliche Arbeit zu begeistern. Mit Erfolg: Viele, die sich später ehrenamtlich engagiert haben, hatten ihren ersten Kontakt mit der Gewerkschaft über die Fejo.

Ein Flächentarifvertrag gilt für alle Betriebe einer Branche oder einer Gruppe von Branchen in einem festgelegten Gebiet, die in den entsprechenden Arbeitgeberverbänden organisiert sind. Das kann zum Beispiel ein Flächentarifvertrag sein, der für ganz Deutschland gilt oder nur für einen bestimmten Bereich, etwa West- oder Ostdeutschland. Im Gegensatz zum Flächentarifvertrag stehen Haustarifverträge, die individuell mit einzelnen Unternehmen ausgehandelt werden, die nicht Mitglied im Arbeitgeberverband sind. Ziel der IGBCE ist es, möglichst alle Betriebe in ihrem Organisationsbereich in einen Flächentarifvertrag zu holen. Große Branchen mit Flächentarifverträgen im Organisationsbereich der IGBCE sind zum Beispiel die chemische Industrie, die feinkeramische Industrie, die Kautschukindustrie, die Kunststoffindustrie und die Papierindustrie.

Als Funktionär bezeichnet man grundsätzlich eine Person, die ein Amt oder Mandat innehat. Eine Vielzahl von Mitgliedern engagiert sich ehrenamtlich in der IGBCE, in den gut 1.000 Ortsgruppen, als Vertrauensleute in rund 900 Betrieben, bei der Beratung und Schulung von Mitgliedern, in Ausschüssen, als Delegierte, in den 42 Bezirksvorständen, in den acht Landesbezirksvorständen – bis hin zum ehrenamtlichen Hauptvorstand. Die IGBCE unterstützt ihre Funktionäre auf vielfältige Art und Weise: So erhalten sie exklusiv die „KOMPAKT Plus“, die ihnen Hintergrundinformationen für die gewerkschaftliche Arbeit vermittelt. Außerdem bietet die IGBCE eine Vielzahl von Schulungen an, die die Ehrenamtlichen für ihr gewerkschaftliches Engagement fit machen sollen.

Die IGBCE kümmert sich auch um das Privatleben ihrer Mitglieder: Die Freizeitunfallversicherung ist eine Leistung, die IGBCE-Mitglieder durch weltweiten Unfallversicherungsschutz absichert. Nach zwölf Monaten Mitgliedschaft hat ein IGBCE-Mitglied Anspruch auf ein Unfallkrankenhausgeld in Höhe des bis zu 30-fachen monatlichen Gewerkschaftsbeitrags, maximal 52 Euro pro Tag. Dies gilt bei einem stationären Krankenhausaufenthalt ab einem Mindestzeitraum von 48 Stunden. Im Fall einer Vollinvalidität zahlt die Versicherung eine einmalige Entschädigung in Höhe des 500-fachen Monatsbeitrags, bei Teilinvalidität einen Anteil davon. Dies gilt nicht für Rentner – Ausnahme: Sie stehen in einem Arbeitsverhältnis und entrichten volle Beiträge. Bei einem tödlichen Unfall zahlt die Freizeitunfallversicherung eine Leistung in Höhe des 200-fachen Monatsbeitrags des Mitgliedes.

G
Gesamtbetriebsrat (GBR)
Geschäftsführender Hauptvorstand (gHV)
Gewerkschaft Leder
Gewerkschaftsbeitrag
Generationenvertrag
Gesundheitsschutz
Gewerkschaftskongress
Gewerkschaftsmitglied
Gewerkschaftssekretär
Gleichberechtigung
Gute Arbeit

Ein Gesamtbetriebsrat wird in einem Unternehmen eingerichtet, in dem es mehrere Einzelbetriebsräte gibt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Unternehmen Betriebe an verschiedenen Standorten unterhält oder wenn verschiedene Unternehmensteile jeweils eigene Betriebsräte haben. Der Gesamtbetriebsrat ist den einzelnen Betriebsräten nicht übergeordnet. Er ist nur für Themen zuständig, über die die einzelnen Betriebsräte allein nicht entscheiden können oder die sie an den Gesamtbetriebsrat delegieren. In der Regel sind das Themen, die das gesamte Unternehmen oder zumindest einen größeren Teil des Unternehmens betreffen. Anders als die Betriebsräte, die alle vier Jahre neu gewählt werden, ist der Gesamtbetriebsrat ein dauerhaftes Gremium. Die Mitglieder des Gesamtbetriebsrats werden von den einzelnen Betriebsräten in das Gremium entsendet. Die Stimmen im Gesamtbetriebsrat sind entsprechend der Beschäftigtenzahl in den einzelnen Betrieben aufgeteilt. 

Der geschäftsführende Hauptvorstand der IGBCE lenkt die Arbeit der Gewerkschaft. Er hat seinen Sitz in Hannover und arbeitet mit dem ehrenamtlichen Hauptvorstand zusammen. Die Mitglieder setzen die Ziele um, die ihnen vom Gewerkschaftskongress, der alle vier Jahre tagt, vorgegeben werden. Der geschäftsführende Hauptvorstand hat fünf Mitglieder. Dies sind derzeit der IGBCE-Vorsitzende Michael Vassiliadis, sein Stellvertreter Ralf Sikorski, Francesco Grioli, Birgit Biermann und Karin Erhard. Diverse Fachabteilungen, beispielsweise zur Wirtschafts- und Industriepolitik, unterstützen den geschäftsführenden Hauptvorstand bei seiner Arbeit. Die fünf Mitglieder werden – wie auch die 26 Mitglieder des ehrenamtlichen Hauptvorstands – beim Gewerkschaftskongress von den Delegierten gewählt.

Die Gewerkschaft Leder war bis zum Jahr 1997 eine eigenständige Gewerkschaft, die sich dann mit der IG Bergbau und Energie und der IG Chemie-Papier-Keramik zur IGBCE zusammengeschlossen hat. Die gewerkschaftliche Organisation der Lederarbeiter begann im 19. Jahrhundert, als aus einer handwerklichen Verarbeitung immer mehr eine industrielle Produktion wurde. Verschiedene Einzelgewerkschaften vertraten bis zum Verbot durch die Nationalsozialisten 1933 die Interessen der Beschäftigten in der Lederindustrie. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, im Jahr 1949, wurde die Gewerkschaft Leder in Kornwestheim gegründet. Im Jahr 1990 hatte sie rund 45.000 Mitglieder. In den 1990er-Jahren zog sich die Lederindustrie immer weiter aus Deutschland zurück. 1995 hatte die Gewerkschaft noch rund 30.000 Mitglieder und war damit die kleinste Einzelgewerkschaft im DGB. Der Zusammenschluss zur IGBCE sollte eine bessere Betreuung der Mitglieder und eine stärkere Position gegenüber den Arbeitgebern sichern.

Damit die IGBCE die Interessen ihrer Mitglieder vertreten kann, braucht sie Geld. In den DGB-Gewerkschaften ist es üblich, dass die Mitglieder rund ein Prozent ihres durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommens als Gewerkschaftsbeitrag abführen. Auszubildende und Beschäftigte mit niedrigem Einkommen zahlen bei der IGBCE prozentual einen etwas günstigeren Beitrag. Rentner und arbeitslose Mitglieder zahlen vier Zehntel des Beitrags. Gewerkschaftsmitglieder können ihren Beitrag von der Steuer absetzen. Aus den Beiträgen finanziert die IGBCE eine Reihe von Leistungen für ihre Mitglieder: unter anderem Rechtsschutz, Unterstützung bei einem Streik, eine Freizeitunfallversicherung und ein umfangreiches Seminar- und Beratungsangebot. Die Beiträge benötigt sie auch, um die Interessen ihrer Mitglieder durchzusetzen: um etwa auf die Struktur- und Industriepolitik Einfluss zu nehmen und um Tarifverträge mit den Arbeitgebern auszuhandeln.

Unter Generationenvertrag versteht man ein System in der Sozialversicherung, bei dem das Geld, das die Versicherten zum Beispiel in die Renten- und Pflegeversicherung einzahlen, sofort wieder ausgegeben wird für Leistungen an andere Versicherte. Die aktiv arbeitende Generation finanziert so die Generation im Ruhestand mit und erwirbt damit ihrerseits das Recht, im Alter von den dann Arbeitenden unterstützt zu werden. Große Vorteile des Generationenvertrags sind, dass das System unabhängig von Währungsturbulenzen ist und unabhängig davon, welche Rendite sich für angelegtes Geld auf dem Kapitalmarkt erzielen lässt. Der große Nachteil: Das System funktioniert nur, wenn den Zahlungsempfängern eine angemessen große Zahl an Beitragszahlern gegenübersteht. Älter werdende Gesellschaften wie die deutsche haben das Problem, dass immer mehr alten Leuten, die Leistungen beziehen, immer weniger junge Leute, die in das System einzahlen, gegenüberstehen. Um eine gute Rente für die sicherzustellen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, und zugleich die jüngere Generation nicht übermäßig zu belasten, hat sich die IGBCE für eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung eingesetzt. Ein entsprechendes Gesetz ist zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten.

Der betriebliche Gesundheitsschutz ist eines der großen Themen in der Arbeit der IGBCE. Unhaltbare Zustände in Hinblick auf Unfallgefahren und gesundheitliche Beeinträchtigungen für die Arbeiter waren einer der Beweggründe, die im 19. Jahrhundert die Gründung von Gewerkschaften vorantrieben. Unter Gesundheitsschutz versteht man die Verantwortung eines Unternehmens für die Gesundheit der Beschäftigten. Es geht darum, Arbeitsunfälle zu vermeiden und darauf zu achten, dass die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt wird. Dazu gehören zum Beispiel der Schutz vor gefährlichen Stoffen und die gesundheitsförderliche Einrichtung des Arbeitsplatzes. Ganz wichtig ist überdies die Unterstützung der Beschäftigten, etwa mit Schulungen zum sicheren Umgang mit der Technik und zu gesundem Verhalten. Auch gesundheitsfördernde Aktivitäten im Privatleben unterstützen viele Unternehmen. So hat die IGBCE gemeinsam mit zahlreichen Betriebsräten unter anderem erreicht, dass Unternehmen den Besuch von Fitnesscentern fördern.

Der Ordentliche Gewerkschaftskongress ist das höchste Gremium der IGBCE. Er tagt alle vier Jahre. Zum Kongress kommen 400 von der Basis gewählte ehrenamtliche Delegierte. Sie entscheiden über die gewerkschaftspolitische Ausrichtung und legen Leitlinien für die Arbeit der nächsten vier Jahre fest. Sie wählen auch die 26 ehrenamtlichen und die fünf hauptamtlichen Mitglieder des Hauptvorstands. Der 6. Ordentliche Gewerkschaftskongress der IGBCE fand vom 8. bis 13. Oktober 2017 in Hannover statt. Unter dem Motto „Gemeinschaft. Macht. Zukunft.“ berieten die Delegierten über insgesamt 391 Anträge. Zahlreiche internationale Gäste und Gastredner aus der deutschen Politik, darunter Bundeskanzlerin Angela Merkel, kamen zu dem Kongress. Der nächste Ordentliche Gewerkschaftskongress ist für das Jahr 2021 geplant.

Mitglied der IGBCE kann grundsätzlich jede Person werden, die die grundlegenden Ziele und Werte der Gewerkschaft befürwortet. Die meisten Mitglieder der IGBCE arbeiten in den Branchen des Organisationsbereichs der Gewerkschaft beziehungsweise haben in ihnen gearbeitet. Dies ist aber keine Voraussetzung für eine Mitgliedschaft. Die Mitglieder führen normalerweise rund ein Prozent ihres durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommens als Gewerkschaftsbeitrag ab. Die IGBCE handelt für ihre Mitglieder mit den Arbeitgebern Tarifverträge aus. Grundsätzlich gelten diese Tarifverträge nur für Gewerkschaftsmitglieder. Mitgliedern der IGBCE kommt zudem eine Reihe von Vorteilen zugute: Im Fall von Konflikten im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts gewährt die Gewerkschaft ihnen einen umfassenden Rechtsschutz. Außerdem sind sie über die Freizeitunfallversicherung abgesichert. Bei einem Streik erhalten Gewerkschaftsmitglieder finanzielle Unterstützung. Sie können an Seminaren und anderen Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen und genießen eine Reihe von Vorteilen über die Bonusagentur.

Ein Gewerkschaftssekretär ist ein hauptamtlicher Mitarbeiter einer Gewerkschaft. Zu den Aufgaben der Gewerkschaftssekretäre der IGBCE gehören unter anderem die Betreuung von Betrieben, die Unterstützung von Betriebsräten und Ehrenamtlichen, die Arbeit in Gremien, das Aushandeln von Tarifverträgen, die Begleitung von arbeitsrechtlichen Verfahren, die Organisation von Seminaren, Öffentlichkeitsarbeit und Unterstützung bei der Mitgliederwerbung. Viele der Gewerkschaftssekretäre in der IGBCE haben selbst einmal in einem der Betriebe des Organisationsbereichs gearbeitet, sich ehrenamtlich in der Gewerkschaft organisiert und sich dann für eine Ausbildung zum Gewerkschaftssekretär entschieden. Die IGBCE bereitet Gewerkschaftssekretäre im Rahmen eines eigens konzipierten 18-monatigen Traineeprogramms auf ihre Arbeit vor. Dazu gehören Praxiseinsätze auf allen Organisationsebenen der Gewerkschaft und ein begleitendes Seminarprogramm.

Der Kampf für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist untrennbar mit der Geschichte der IGBCE verbunden. Bereits im Jahr 1892 beschloss der Fabrikarbeiterverband, eine Vorgängerorganisation der IGBCE, Frauen aufzunehmen, und nannte sich fortan „Verband der Fabrik-, Land- und gewerblichen Hilfsarbeiter und -arbeiterinnen Deutschlands“. Vieles ist seitdem erreicht worden, die Einführung des Frauenwahlrechts im Jahr 1919 etwa oder der Grundsatz, dass Frauen und Männer für die gleiche Arbeit auch gleich bezahlt werden. Trotzdem ist das Ziel einer echten Gleichberechtigung der Geschlechter in weiter Ferne. So besteht in Deutschland immer noch eine deutliche Lücke zwischen dem Einkommen von Frauen und dem von Männern. Diese ist zum Teil auf unterschiedliche Lebensentwürfe und unterschiedliche Erwartungen an die beiden Geschlechter zurückzuführen. Mit der „Charta der Gleichstellung“ hat die IGBCE eine Reihe von Grundsätzen aufgestellt, die helfen sollen, das Ziel einer Gesellschaft zu erreichen, in der Frauen und Männer die gleichen Verwirklichungs- und Teilhabechancen haben. Zu den Forderungen gehören lebensphasenorientierte Arbeitszeiten, gleiche berufliche Entwicklungschancen und mehr Frauen in Führungspositionen.

Gute Arbeit ist ein Leitbild, wie Arbeit optimalerweise im Sinne der Beschäftigten aussehen soll. Beim DGB-Bundeskongress 2006 definierten die Gewerkschaften Kriterien, die aus ihrer Sicht gute Arbeit ausmachen. Thematisch steht das Leitbild auf vier Säulen: Gute Arbeit ist gut bezahlt, sie ist sicher, sie ist menschengerecht und sie bietet Möglichkeiten zu Aufstieg und Weiterbildung. Der „DGB-Index Gute Arbeit“ erhebt regelmäßig, wie die Beschäftigten die Qualität ihrer Arbeit einschätzen. Die IGBCE hat sich das Ziel gesetzt, mithilfe von tarifpolitischen Instrumenten und den Rechten zur Mitbestimmung das Leitbild von guter Arbeit umzusetzen. So können Tarifverträge eine gut bezahlte Arbeit sicherstellen, durch Vereinbarungen mit den Unternehmen können Belastungen reguliert werden und lässt sich etwa die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Über ihr Engagement in der Politik setzt sich die IGBCE für sichere Arbeitsplätze ein. Dazu gehören zum Beispiel die Forderungen, Leiharbeit zu reduzieren und Menschen unbefristet anzustellen.

H
Hauptvorstand
Haustarifvertrag
Homeoffice/Heimarbeit

Der Hauptvorstand der IGBCE vertritt die Interessen der Gewerkschaft nach innen und außen. Er besteht aus dem geschäftsführenden Hauptvorstand und dem ehrenamtlichen Hauptvorstand. Der geschäftsführende Hauptvorstand hat zurzeit fünf Mitglieder, der ehrenamtliche Hauptvorstand 26. Sie werden von den Delegierten bei jedem Gewerkschaftskongress der IGBCE in geheimer Wahl gewählt. Jeder Landesbezirk ist durch drei ehrenamtliche Mitglieder vertreten. Der Hauptvorstand hat alle Aufgaben zu erfüllen, die sich aus der Satzung und den Beschlüssen des Gewerkschaftskongresses ergeben. Er kann einzelne seiner Aufgaben auf einzelne Vorstandsmitglieder oder andere Personen übertragen. Der Hauptvorstand entscheidet zum Beispiel über Arbeitskämpfe, die Verwendung des Geldes der IGBCE und die Einstellung von Angestellten der Gewerkschaft. Der geschäftsführende Hauptvorstand hat seinen dauerhaften Sitz in Hannover. Der ehrenamtliche Hauptvorstand trifft sich vier Mal pro Jahr.

Ein Haustarifvertrag ist ein Tarifvertrag, der individuell mit einem Unternehmen ausgehandelt wird. Dies kann zum Beispiel notwendig sein, wenn ein Unternehmen nicht Mitglied im Arbeitgeberverband ist. Es gibt Haustarifverträge, in denen lediglich die Anwendung des für die Branche geltenden Flächentarifvertrags vereinbart wird. So ein Vertrag wird beispielsweise dann abgeschlossen, wenn ein Unternehmen nicht Vollmitglied im Arbeitgeberverband ist, trotzdem aber die Anwendung des Flächentarifvertrags vereinbart werden soll. Die Konditionen von Haustarifverträgen können besser sein als die der für die Branche ausgehandelten Flächentarifverträge, meist sind sie allerdings schlechter. Grundsätzlich ist es ein Ziel der IGBCE, möglichst viele Unternehmen in ihrem Organisationsbereich weg von Haustarifverträgen und rein in die Flächentarifverträge zu bringen.

Unter Homeoffice beziehungsweise Heimarbeit versteht man, dass ein Arbeitnehmer nicht in seinem Betrieb, sondern bei sich zu Hause arbeitet. In der Regel ist er dabei mit dem Computernetzwerk des Unternehmens verbunden. Möglich ist grundsätzlich, dass jemand nahezu seine ganze Arbeitszeit zu Hause verbringt. Weitaus häufiger arbeiten Arbeitnehmer aber einen Teil ihrer Zeit zu Hause und einen Teil im Betrieb. Oft stellt der Arbeitgeber die Ausstattung für das Homeoffice zur Verfügung. Diese Form der Arbeit kann für Beschäftigte eine große Erleichterung sein, ist aber oft auch mit Schwierigkeiten verbunden. So profitieren zum Beispiel Eltern, die kleine Kinder betreuen müssen, von dieser Möglichkeit oder Menschen, die pflegebedürftige Angehörige versorgen müssen. Zugleich beklagen sich Beschäftigte, die im Homeoffice arbeiten, aber oft über fehlenden Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen. Ein weiteres Problem ist die fehlende Trennung von Arbeit und Privatleben; so ist für viele die Versuchung, abends noch schnell etwas für die Arbeit zu tun, sehr groß. Die IGBCE unterstützt Homeoffice-Regelungen. Dabei fordert sie, dass die Arbeitszeit erfasst und das Arbeitsschutzgesetz eingehalten wird. Beschäftigte, die im Homeoffice arbeiten, unterstützt sie mit einem umfangreichen Informations- und Beratungsangebot.

I
IG Bergbau und Energie
IG Chemie-Papier-Keramik
IndustriAll Europe
Industrie
Industrie 4.0
Internationales Engagement
Interkultureller Arbeitskreis

Die IG Bergbau und Energie war bis zum Jahr 1997 eine eigenständige Gewerkschaft. Dann hat sie sich mit der IG Chemie-Papier-Keramik und der Gewerkschaft Leder zur IGBCE zusammengeschlossen. Die Anfänge der gewerkschaftlichen Interessenvertretung im Bergbau reichen in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts zurück. Da in den Bergwerken teils unerträgliche Arbeitsbedingungen herrschten, schlossen sich die Bergleute zunächst auf lokaler Ebene zu Interessenvertretungen zusammen. Mehrere Richtungsgewerkschaften vertraten bis zum Verbot durch die Nationalsozialisten im Jahr 1933 die Interessen der Bergleute. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gründeten Beschäftigte dann eine neue Einheitsgewerkschaft, die ab 1948 den Namen IG Bergbau trug. 1960 benannte sie sich in IG Bergbau und Energie um. Im Jahr 1990 hatte die Gewerkschaft 331.000 Mitglieder. Die Politik der Regierung Kohl in den 1990er-Jahren und der geplante harte Ausstieg aus der Steinkohle hatten besonders im Jahr 1997 massive Proteste der Bergleute zur Folge. Vielen sind das „Band der Solidarität“, eine von 220.000 Menschen gebildete 90 Kilometer lange Menschenkette, oder die Fahrt von tausenden Bergleuten aus dem Ruhrgebiet nach Bonn, der „Marsch auf Bonn“, und der Protest dort im Regierungsviertel noch in Erinnerung.

Die IG Chemie-Papier-Keramik war bis zum Jahr 1997 eine eigenständige Gewerkschaft. Dann hat sie sich mit der IG Bergbau und Energie und der Gewerkschaft Leder zur IGBCE zusammengeschlossen. Vorläuferorganisation der IG Chemie-Papier-Keramik war der 1890 gegründete Fabrikarbeiterverband. Die Organisation, in der sich ursprünglich vor allem ungelernte Arbeiter einer Vielzahl von Industriebranchen organisierten, grenzte zu Beginn des 20. Jahrhunderts ihren Organisationsbereich auf eine Reihe von Branchen ein. Dazu gehörten viele der heute noch in der IGBCE vertretenen Branchen, aber zum Beispiel auch die Nahrungsmittelindustrie. 1933 wurde der Fabrikarbeiterverband durch die Nationalsozialisten verboten. Nach dem Zweiten Weltkrieg gründete sich dann die IG Chemie-Papier-Keramik. Die wirtschaftliche Entwicklung der 1960er-Jahre stellte die Gewerkschaft vor große Herausforderungen. Besonders schwierig war die Lage in der chemischen Industrie, zu unterschiedlich waren etwa die Interessen zwischen Großunternehmen und kleineren Betrieben. Im Jahr 1971 kam es zu einem großen Streik in der Chemieindustrie. Er brachte eine Tariferhöhung von 7,8 Prozent und eine Absicherung des 13. Monatsgehalts. Weitere Herausforderungen waren die Ölkrise in den 1970er-Jahren und der massive Sozialabbau in den 1980er-Jahren. 1990 hatte die IG Chemie-Papier-Keramik 665.000 Mitglieder.

IndustriAll Europe ist ein Zusammenschluss von Gewerkschaften, in dessen Fokus die europaweite Gewerkschaftsarbeit steht. Der IGBCE-Vorsitzende Michael Vassiliadis ist Präsident der Organisation. Ihr Ziel ist es, gemeinsame Positionen zu entwickeln und Strategien zu erarbeiten, um die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der Beschäftigten zu vertreten. Die IndustriAll European Trade Union setzt sich für soziale Verbesserungen, für die Stärkung der Demokratie sowie für wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt in Europa ein. Sie fordert ein Europa ohne Grenzen, mit gemeinsamen sozialen Standards sowie einem hohen Maß an sozialer Absicherung und der Einbindung von Beschäftigten und Gewerkschaftsvertretern in Entscheidungsprozesse. IndustriAll Europe ist am 12. Mai 2012 als Zusammenschluss mehrerer Vorgängerorganisationen entstanden. Sie vereinigt 177 Mitgliedsorganisationen aus 38 Ländern. Zusammen haben sie etwa sieben Millionen Mitglieder, die in den Branchen Chemie, Metall, Energie, Bergbau, Textil, Leder und verwandten Industrien arbeiten. Aus Deutschland sind die IGBCE und die IG Metall Mitglied. IndustriAll Europe ist Mitglied des Europäischen Gewerkschaftsbunds. Weltweit setzt sich IndustriALL Global Union für die Interessen der Beschäftigten ein. IndustriALL Global Union wurde 2012 gegründet und besteht aus 197 Einzelgewerkschaften.

Unter Industrie beziehungsweise industrieller Produktion versteht man die Gewinnung von Rohstoffen sowie ihre Bearbeitung und Weiterverarbeitung zu Zwischenprodukten oder fertigen Produkten. Es handelt sich hierbei meist um in großer Masse mithilfe von standardisierten Verfahren produzierte, weitgehend gleichartige Güter. Charakteristisch für industrielle Produktion sind die Arbeitsteilung, die Mechanisierung in der Produktion und die Automatisierung. Die Industrie ist eines der Standbeine der Wirtschaft in Deutschland. Ein großer Teil der wichtigsten Industrien ist in der IGBCE organisiert. Dazu gehören unter anderem die chemische Industrie und die Pharmaindustrie, die Kunststoff- und die Kautschukindustrie sowie die Glas- und die Papierindustrie. Die IGBCE ist – nach der IG Metall – die zweitgrößte Industriegewerkschaft in Deutschland.

Unter dem Begriff „Industrie 4.0“ versteht man die voranschreitende systematische Automatisierung und Digitalisierung in der Industrie und die damit verbundene Vernetzung der gesamten Wertschöpfungskette. Dies geht einher mit der Einführung autonom agierender Teilsysteme mit künstlicher Intelligenz. Die Nutzung dieser Technologien wird für den Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie mitentscheidend sein. Digitalisierung und Industrie 4.0 werden die Arbeit, die Arbeitsbedingungen und die notwendigen beruflichen Qualifikationen einschneidend verändern. Ziel der IGBCE ist es, durch aktives Agieren Digitalisierung und Industrie 4.0 so zu gestalten, dass der Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen sichergestellt wird und zugleich die Kriterien für Gute Arbeit erfüllt werden.

Die IGBCE engagiert sich weltweit für gelebte gewerkschaftliche Solidarität, für Menschen- und Gewerkschaftsrechte. Sie ist Mitglied mehrerer globaler Gewerkschaftsföderationen und so Teil einer internationalen Bewegung. Die IGBCE ist Mitglied der internationalen Organisation IndustriALL Global Union sowie von IndustriAll Europe. Der IGBCE-Vorsitzende Michael Vassiliadis ist Präsident von IndustriAll Europe. Bei den Gewerkschaftskongressen der IGBCE kommen regelmäßig Kolleginnen und Kollegen aus aller Welt zu Wort. Oft geht es hier um Herausforderungen, die in Deutschland schon lange bewältigt sind. Zum Beispiel darum, Maßstäbe für die Arbeitssicherheit im Bergbau zu setzen. Einen regelmäßigen Austausch auf internationaler Ebene gibt es mit den Chemiearbeitgebern. Durch internationale Konferenzen, etwa mit chinesischen Arbeitnehmervertretern, will die IGBCE den Austausch zwischen den Beschäftigten fördern und beispielsweise Werbung für das deutsche Modell der Sozialpartnerschaft machen.

Die interkulturellen Arbeitskreise in der IGBCE setzen sich gezielt für Verständigung zwischen verschiedenen Kulturen ein. Längst ist es im Arbeitsleben Realität, dass Menschen unterschiedlicher Herkunft und mit unterschiedlichem kulturellen und religiösen Hintergrund aufeinandertreffen. Ziel der Arbeitskreise ist es, Wissen zu vermitteln, Vorurteile abzubauen und Verständnis zu schaffen. So gibt es zum Beispiel Initiativen, die sich fremdenfeindlichen und rassistischen Gedanken entgegenstellen, und Veranstaltungen, die das Schicksal der Zwangsarbeiter in der Zeit des Nationalsozialismus thematisieren. Andere Angebote beschäftigen sich mit unterschiedlichen Religionen; so lud etwa ein Arbeitskreis zum gemeinsamen Fastenbrechen in einer Moschee ein. Interkulturelle Arbeitskreise gibt es auf verschiedenen Ebenen der IGBCE, in den Bezirken, in den Landesbezirken und auf Bundesebene.

J
Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Jugend
Jugendbildungsstätte Kagel-Möllenhorst

Die JAV ist das Sprachrohr der Auszubildenden in einem Unternehmen gegenüber dem Arbeitgeber. Ihre für zwei Jahre gewählten Vertreter setzen sich für eine gute Ausbildung ein und machen sich dafür stark, dass möglichst viele Auszubildende übernommen werden. Sie kontrollieren, ob Gesetze, Tarifverträge, Verordnungen, Betriebsvereinbarungen und Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden, vermitteln bei beruflichen Problemen, bauen Netzwerke auf und machen gewerkschaftliche Themen erfahrbar. Gut organisiert, stehen sie im kontinuierlichen Austausch mit dem Betriebsrat. An Entscheidungen darüber, wie die betrieblichen Ausbildungspläne gestaltet oder ob neue Ausbildungsplätze geschaffen werden, ist die JAV beteiligt. Alle jugendlichen Beschäftigten unter 18 und alle Auszubildenden unter 25 Jahren dürfen die JAV wählen. Zur Wahl aufstellen lassen können sich alle Auszubildenden und jungen Beschäftigten unter 25 Jahren.
Die IGBCE-Jugend bietet umfangreiches Material sowie Schulungen und Beratung in allen rechtlichen und praktischen Fragen für JAV-Vertreter.

Jugend 
Die Jugend hat innerhalb der IGBCE eine starke Position und Stimme: Als gestaltende Kraft setzt sie sich für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen für junge Menschen ein. Das tut sie mithilfe der sozialen Medien, über ihre Website, über eigene Kampagnen, Aktionen vor Ort und bundesweit, in Sitzungen und Workshops oder Seminaren, aber auch in ihren Gremien: in den Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den Unternehmen, in den Bezirksjugendausschüssen und überregional in den Landesbezirksjugendausschüssen sowie im Bundesjugendausschuss. So nimmt die Jugend Einfluss in den Unternehmen und in der Landes- und Bundespolitik. Ihr Ziel ist es, mehr junge Menschen zu beteiligen und mit ihnen Politik zu gestalten.
Die Jugend ist bestens vernetzt: über ihre Jugendbildungsstätte, über das jährlich stattfindende Bundesjugendtreffen, zu dem Jugendliche aus der gesamten Republik zusammenkommen; über gemeinsame Unternehmungen und über die Fejo, die Freizeitheim- und Jugenderholungs-GmbH der IGBCE.  

Jugendbildungsstätte Kagel-Möllenhorst 
Die Jugendbildungsstätte Kagel-Möllenhorst ist das jüngste von drei Bildungszentren der IGBCE. Die praktische politische Bildungsarbeit in Seminaren mit zukunftsorientierten Themen dort ist ein Teil der Tätigkeit der Abteilung Junge Generation / Ausbildung der IGBCE. Sie ergänzt die Schwerpunkte der politischen Jugendarbeit. Zugleich dient sie der Entwicklung und Förderung der gewerkschaftlich aktiven jungen Menschen. Adressaten sind jugendliche Mitglieder, Azubis, Studierende und Facharbeiter unter 27 Jahren. Einmal jährlich treffen sich Jugendliche aus sämtlichen acht Landesbezirken zu einem Forum, um gemeinsam über ihre Themen zu diskutieren, Positionen zu formulieren und mit Vertretern der Jugendorganisationen der Parteien zu diskutieren, sie für ihre Belange zu sensibilisieren und die Politik mit konkreten Wünschen und Anfragen zu konfrontieren.  

kagel.moellenhorst.igbce.de

Die Jugend hat innerhalb der IGBCE eine starke Position und Stimme: Als gestaltende Kraft setzt sie sich für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen für junge Menschen ein. Das tut sie mithilfe der sozialen Medien, über ihre Website, über eigene Kampagnen, Aktionen vor Ort und bundesweit, in Sitzungen und Workshops oder Seminaren, aber auch in ihren Gremien: in den Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den Unternehmen, in den Bezirksjugendausschüssen und überregional in den Landesbezirksjugendausschüssen sowie im Bundesjugendausschuss. So nimmt die Jugend Einfluss in den Unternehmen und in der Landes- und Bundespolitik. Ihr Ziel ist es, mehr junge Menschen zu beteiligen und mit ihnen Politik zu gestalten.

Die Jugend ist bestens vernetzt: über ihre Jugendbildungsstätte, über das jährlich stattfindende Bundesjugendtreffen, zu dem Jugendliche aus der gesamten Republik zusammenkommen; über gemeinsame Unternehmungen und über die Fejo, die Freizeitheim- und Jugenderholungs-GmbH der IGBCE. 

Die Jugendbildungsstätte Kagel-Möllenhorst ist das jüngste von drei Bildungszentren der IGBCE. Die praktische politische Bildungsarbeit in Seminaren mit zukunftsorientierten Themen dort ist ein Teil der Tätigkeit der Abteilung Junge Generation / Ausbildung der IG BCE. Sie ergänzt die Schwerpunkte der politischen Jugendarbeit. Zugleich dient sie der Entwicklung und Förderung der gewerkschaftlich aktiven jungen Menschen. Adressaten sind jugendliche Mitglieder, Azubis, Studierende und Facharbeiter unter 27 Jahren. Einmal jährlich treffen sich Jugendliche aus sämtlichen acht Landesbezirken zu einem Forum, um gemeinsam über ihre Themen zu diskutieren, Positionen zu formulieren und mit Vertretern der Jugendorganisationen der Parteien zu diskutieren, sie für ihre Belange zu sensibilisieren und die Politik mit konkreten Wünschen und Anfragen zu konfrontieren.  

kagel-moellenhorst.igbce.de
 

K
Koalitionsfreiheit
Konzernbetriebsrat (KBR)
KOMPAKT

Klimaschutz 
Klimaschutz ist ein ständiges Thema für die IGBCE als Vertreterin der Beschäftigteninteressen aus dem Energiesektor. Dazu arbeitet sie eng mit Politik, Wirtschaft und Industrie zusammen. Klar ist: Es braucht ein Umdenken, eine Wende in der Klimapolitik und beim Klimaschutz. Die Klimawende wird nur gelingen, wenn sie Menschen und Wirtschaft neue Perspektiven aufzeigt – und von den Beschäftigten nicht als Bedrohung ihrer Arbeitsplätze wahrgenommen wird. Die IGBCE fordert deshalb einen Investitions- und Innovationsturbo in Form einer konzertierten Aktion von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, um den Standort Deutschland zum Technologieführer der Transformation zu machen. Wie entsprechende Maßnahmen konkret aussehen können, hat die IGBCE in einem umfangreichen Paket für ihre Branchen vorgelegt. Darin fordert sie etwa offensive Investitionen in Anlagen und Netze als Ausgleich zur Abschaltung der Kohle- und Kernkraftwerke, die Förderung von alternativen Energien wie Wasserstoff und synthetischen Kraftstoffen, mehr Freiheit und Förderung für Forschungsprojekte in der gesamten Industrie und die Förderung der Entstehung treibhausneutraler Produktion zunächst an den deutschen Standorten. Auch ihr Mitwirken in der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ hatte das Ziel, den Ausstieg aus der Kohle sozialverträglich und mit echten Alternativen zu gestalten. 

Die Koalitionsfreiheit ist im Grundgesetz in Artikel 9 verankert. Sie gibt Arbeitnehmern und Arbeitgebern das Recht, sich mit dem Ziel zusammenzuschließen, ihre Rechte und Interessen – seien es Arbeitsbedingungen wie Lohn, Arbeitszeiten oder Kündigungsschutz oder wirtschaftliche Bedingungen wie Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von Arbeitslosigkeit – zu wahren und zu erweitern. Die Gründung von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden fällt genauso unter die Koalitionsfreiheit wie das Recht, sich ihnen anzuschließen. Eine Koalition entspricht dem Verfassungsrecht, wenn sie freiwillig und privatrechtlich ist, das Ziel verfolgt, die Arbeitsbedingungen zu wahren und zu fördern, wenn sie gegnerunabhängig ist und den Willen zur Durchsetzung tarifrechtlicher Forderungen besitzt. Letzteres ist für Gewerkschaften von besonderer Bedeutung, deren wesentliche Aufgabe es ist, Tarifverhandlungen zu führen. Um tariffähig zu sein, muss eine Koalition zudem sozial so durchsetzungsfähig sein, dass sie vom sozialen Gegenspieler wahr- und ernst genommen wird. Sie muss bereit sein, über alle Arbeitsbedingungen zu verhandeln und entsprechende Tarifabschlüsse zu erwirken, und sie muss eine durch demokratische Strukturen mitgliedschaftlich legitimierte Tarifpolitik vertreten.

Der Konzernbetriebsrat kann vom Gesamtbetriebsrat per Beschlussfassung eingesetzt werden, um sich um die Angelegenheiten zu kümmern, die den Konzern im Gesamten oder die einzelnen Unternehmen des Konzerns betreffen. Voraussetzung ist, dass in den Unternehmen, deren Gesamtbetriebsräte den Beschluss treffen, 50 Prozent der Arbeitnehmer des Konzerns beschäftigt sind. Besitzt ein Unternehmen lediglich einen Betriebsrat, übernimmt dieser die Aufgaben des Gesamtbetriebsrats. Bestimmungsfähig ist jeder Gesamtbetriebsrat. Er muss jedoch die anderen Gesamtbetriebsräte zur entsprechenden Beschlussfassung auffordern. Jeder Gesamtbetriebsrat entsendet zwei Mitglieder in den Konzernbetriebsrat. Dabei ist das Geschlecht in der Minderheit zu berücksichtigen. Außerdem sind Ersatzmitglieder und eine Reihenfolge des Nachrückens zu bestimmen. In den Organisationsbereich der IGBCE fallen viele große Unternehmen aus der Chemie-, der Pharma- und der Energie- sowie der Automobilzuliefererindustrie. Sie haben oft eine komplexe Struktur und sind mitunter an mehreren Standorten weltweit vertreten.

Das Mitgliedermagazin KOMPAKT ist das monatlich bundesweit erscheinende Printmedium der IGBCE. Es richtet sich an Mitglieder und seit 2017 mit dem zusätzlichen Beileger KOMPAKT Plus, „Das Extra für Aktive“, auch gezielt an Betriebsräte, Vertrauensleute, Jugend- und Auszubildendenvertreter und Schwerbehindertenvertreter. In einer Auflage von knapp 623.000 Exemplaren bildet es Themen und Belange sämtlicher Branchen ab, die die IGBCE vertritt, berichtet über Tarifverhandlungen und Abschlüsse, flankiert Kampagnen, stellt Unternehmen und Mitglieder an ihren Arbeitsplätzen und mit besonderen Hobbys vor und informiert zu Fragen des Arbeits- und Sozialrechts. Nicht zuletzt vermittelt KOMPAKT die Positionen der IGBCE zu politisch, gesellschaftlich und gewerkschaftlich brennenden Themen. Regionale Themen und Interessen der acht Landesbezirke der IGBCE finden ihren Niederschlag auf den landesbezirkseigenen Doppelseiten.

L
Landesbezirk
Lebensphasenorientiertes Arbeiten
Leistungen für Mitglieder

Die IG CE ist eine mitgliederorientierte, demokratische, auf Beteiligung ausgerichtete Gewerkschaft. Ihren praktischen Niederschlag finden diese Charakteristika in bundesweit 42 regionalen Bezirken, die Ansprechpartner für die Mitglieder sind und zugleich Vertrauensleute und Betriebsräte bei ihrem Engagement in den Betrieben unterstützen. Den regionalen Bezirken übergeordnet sind die Landesbezirke. In ihnen fließen die Interessen und Belange der Bezirke zusammen. Sie verantworten die Planung und Abstimmung über die Grenzen der Bezirke, Ortsgruppen und Vertrauensleute in den Betrieben hinaus. So koordinieren sie beispielsweise die überbezirkliche Tarifarbeit, kümmern sich um die Vertretung gewerkschaftlicher Interessen gegenüber den Landesregierungen, bringen die Positionen der IGBCE beim Landes-DGB und bei den Vertretungsgremien der Sozialversicherungen ein. Die Landesbezirke sind in ihrer Arbeit, Verwaltung und Organisation grundsätzlich eigenständig. Sie arbeiten eng mit der Hauptverwaltung der IGBCE mit Sitz in Hannover zusammen.

Hinter dem Begriff „lebensphasenorientiertes Arbeiten“, oder auch „lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung“, verbirgt sich eine langfristige Vereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit, die unterschiedliche, schwankende Zeitbedürfnisse der Beschäftigten bedarfsgerecht vertraglich regelt. Möglich sind dabei Freistellung, Teil- oder Vollzeit. Ein Bedarf kann entstehen durch einen Wiedereinstieg nach einer familienbedingten Auszeit, durch Kinderbetreuung oder die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger, durch den Wunsch nach einem gleitenden Übergang in den Ruhestand, berufsbegleitende Weiterbildung, ein Studium oder ein Sabbatical (eine Auszeit aus dem Arbeitsleben). Die IGBCE setzt sich für eine bedarfsgerechte Gestaltung der Arbeitszeit ein. Mit dem Tarifvertrag „Lebensarbeitszeit und Demografie“ beispielsweise hat sie für die chemische Industrie ein wegweisendes Abkommen geschaffen, das vorsieht, Arbeitsprozesse alters-, alterns- und gesundheitsgerecht zu gestalten, das passgenaue Instrumente für den Wechsel zwischen Bildungs-, Erwerbs- und Ruhestandsphasen vorsieht und Instrumente für den gleitenden Übergang in den Ruhestand zur Verfügung stellt. Im Pflegefall helfen etwa der Manteltarifvertrag Chemie oder der LEPHA-FONDS für IGBCE-Mitglieder, für die der Tarifvertrag über lebensphasengerechte Arbeitszeitgestaltung in der chemischen Industrie Ost gilt. Aber auch für die Rückkehr aus Teil- in Vollzeit und umgekehrt hat die IGBCE lange gekämpft: Mit dem sogenannten Brückenteilzeitgesetz wurde dies im Jahr 2019 realisiert.

Egal, ob Verein oder Gewerkschaft: Wer regelmäßig seinen Mitgliedsbeitrag zahlt, hat auch etwas davon. IGBCE-Mitglieder stärken so nicht nur ihre Gewerkschaft in der Wahrung ihrer Interessen, sondern profitieren auch in Form von Seminaren und Weiterbildung an einem der drei IGBCE-Bildungszentren oder über die IGBCE-Tochter Qualifizierungsförderwerk Chemie (QFC). Das Angebot beinhaltet außerdem eine Freizeitunfallversicherung, finanzielle Streikunterstützung und umfassenden Rechtsschutz speziell in Fragen des Arbeits- oder Sozialrechts. Und Mitglieder erhalten exklusive, individuell auf sie zugeschnittene Informationen, beispielsweise über das Mitgliedermagazin KOMPAKT oder die IGBCE-App. Darüber hinaus können sie an einer Vielzahl von Tagungen, Konferenzen oder Kongressen teilnehmen. Über die IGBCE Bonusagentur erhalten Mitglieder Rabatte bei vielen Verbänden, bei Vorsorgeunternehmen oder bei Veranstaltungen, auf Konzert- oder Fußballkarten, Versicherungen oder Reisen. Laut Satzung beträgt der Mitgliedsbeitrag etwa ein Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens. Als Werbungskosten sind die Beiträge steuerlich absetzbar. Für Arbeitslose und Studenten gelten besondere Bedingungen.

M
Manteltarifvertrag
Migration
Mitbestimmung
Mobiles Arbeiten
Mobilitätswende

Ein Manteltarifvertrag ist eine besondere Form des Tarifvertrags, er beinhaltet längerfristige, allgemeine Vereinbarungen, die oft einen größeren Beschäftigtenkreis betreffen. Er ist der „Mantel“ für die Tarifverträge, die im Einzelnen und für eine in der Regel kurze Laufzeit die konkrete Vergütung (Entgelttarifvertrag) oder die Eingruppierung der Beschäftigten in Entgeltgruppen (Rahmentarifvertrag) festlegen. Typischerweise beinhaltet er etwa Arbeitszeitregelungen, Regelungen zu Krankheit und Lohnfortzahlung, Zuschläge für Mehr-, Schicht- und Nachtarbeit sowie die Arbeitsbedingungen und Regelungen für Urlaub und Qualifizierung. Die Laufzeit ist meist länger als bei Lohn- oder Gehaltstarifverträgen, manchmal gilt ein Manteltarifvertrag so lange, bis er gekündigt wird, oder es gibt individuelle Laufzeiten für einzelne Vertragsbestandteile. Wie jeder Tarifvertrag wird auch der Manteltarifvertrag zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften geschlossen und er ist für die Vertragspartner verbindlich. 

Flüchtlinge willkommen: Mit dieser Intention will die IGBCE zur Integration der vielen Menschen beitragen, die in den vergangenen Jahren nach Deutschland gekommen sind. Sie unterstützt Projekte des Kinderhilfswerks terre des hommes und den Verein „Unterstützerkreis Flüchtlingsunterkünfte Hannover“, ermuntert ihre Mitglieder zu Spenden und stellte selbst 125.000 Euro für entsprechende Initiativen bereit. Gemeinsam mit ihren Sozialpartnern, etwa dem Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC), baut sie Kapazitäten zur beruflichen Qualifizierung und Integration von Flüchtlingen auf – beispielsweise mit dem bereits existierenden Programm „Start in den Beruf“ –, um diese in den Arbeitsmarkt zu integrieren und ihnen so ein selbstbestimmtes Leben und die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

Die Mitglieder der IGBCE stammen aus 99 Nationen. Auch deswegen macht sich die IGBCE für Menschen mit Migrationshintergrund stark. Sie verurteilt Hass und Hetze gegen Menschen und fordert vom Rechtsstaat, mit seiner ganzen Härte gegen Rechtsextremismus vorzugehen. Unter dem Dach des DGB engagiert sie sich in der „Allianz für Weltoffenheit, Solidarität, Demokratie und Rechtsstaat – gegen Intoleranz, Menschenfeindlichkeit und Gewalt“.
Zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen hat sich die IGBCE im Jahr 2017 der „Charta der Vielfalt“ angeschlossen. Im Rahmen der Initiative, deren Schirmherrin Kanzlerin Angela Merkel ist, sichert die IGBCE jedem Einzelnen, unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Qualifikation, politischer und sexueller Orientierung, Wertschätzung und Respekt zu sowie seine Förderung gemäß seinen Fähigkeiten und Talenten.

Mitbestimmung ist ein Pfeiler der sozialen Marktwirtschaft, ein Grundpfeiler des Selbstverständnisses sowie der Arbeit der IGBCE und Basis der Arbeit von Betriebsräten und der Sozialpartnerschaft. Sie hat Einfluss auf nahezu alle Bereiche des Berufs- und Arbeitslebens. Zahlreiche Beispiele und Studien zeigen: In Betrieben mit Mitbestimmung gibt es für die Beschäftigten mehr Geld, mehr Gleichstellung, mehr Gesundheitsschutz und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Auch in Europa setzt sich die IGBCE für eine starke Mitbestimmung ein – indem sie sich für den Europäischen Betriebsrat (EBR) stark macht, etwa für die Ausweitung seiner Informations- und Beratungsrechte und für die konsequente Sanktionierung der Behinderung seiner Arbeit. Im Rahmen der „Offensive Mitbestimmung“ unterstützt die IGBCE Betriebsräte bei der erfolgreichen Gestaltung von Mitbestimmung. Dazu stellt sie verschiedene Materialien wie Checklisten, Tools, Redebausteine, Seminarkonzepte, betriebliche Regelungen und Handlungshilfen zu wichtigen Themen betrieblicher Mitbestimmung bereit. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats regelt das Betriebsverfassungsgesetz.

Mobile Arbeitsmittel haben die Berufswelt stark verändert. Die meisten Beschäftigten können ihre Arbeit vollständig von zu Hause aus erledigen. Vorausgesetzt, der Arbeitgeber schafft entsprechende Bedingungen. Was die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern kann, bringt aber auch Probleme mit sich: die Aufweichung der Abgrenzung von Arbeit und Privatleben, die Aufweichung fester, definierter Arbeitszeiten. Dies bedarf einer neuen Betrachtung von Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und von Arbeitszeiten. Ziel der IGBCE ist es, beides zu vereinbaren: eine individualisierte, flexibilisierte Arbeitswelt mit (neuen) Regeln, die Orientierung bieten, Auszeiten ermöglichen und die bestehenden Gesetze wahren. Dazu führt sie Gespräche mit den politischen Akteuren, stellt Informationsmaterialien zur Verfügung, klärt auf, berät – und bindet das Ziel, mobile Arbeit zu gestalten, in eine andere Initiative ein, die ein Herzstück ihres Engagements ist: „Gute Arbeit – wir regeln das!“. Betriebsräte, Bezirke und die Hauptverwaltung in Hannover stehen als Ansprechpartner zur Verfügung, egal, ob es um die rechtliche Bewertung einer betrieblichen Regelung, die Beantwortung konkreter Fragen oder eine umfassendere arbeitspolitische Einführung geht.

Das Verkehrssystem stößt zunehmend an seine Grenzen. Hohe ökologische und gesundheitliche Belastungen sind die Folge. Zugleich braucht ein Industrieland wie Deutschland ein leistungsfähiges Verkehrs- und Transportsystem. Mobilität ist eine Voraussetzung dafür, dass Menschen am öffentlichen und sozialen Leben teilnehmen können, womit sie auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit ist. Damit dieser Spagat gelingt, fordert die IGBCE eine Mobilitätswende. Dazu hat sie zehn Anforderungen an die von der Bundesregierung zum Thema eingesetzte Kommission formuliert: Förderung neuer Antriebstechnologien, eine Qualifizierungsoffensive, die die Beschäftigten einbindet, Vorantreiben von Elektromobilität und der Produktion von Batteriezellen bei gleichzeitiger Optimierung der Nutzung traditioneller und der Potenziale von alternativen Antrieben wie Brennstoffzellen oder synthetischen Kraftstoffen sowie Ausbau von Bahn- und öffentlichem Nahverkehr über allgemeine Steuermittel. Sie fordert die Politik zur Kooperation auf und dazu, alle relevanten Akteure in die Gespräche einzubeziehen.

N
Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit als wirtschaftliches Handlungsprinzip ist im Sinne der Beschäftigten und im Sinne des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Deshalb initiiert und unterstützt die IGBCE verschiedene Interessengemeinschaften, Projekte und Einrichtungen, die sich zum Ziel setzen, Nachhaltigkeit zu fördern und gute Arbeit mit Umweltbewusstsein zu verbinden:
Chemie³: Nachhaltigkeit bedeutet, die Welt in den drei Dimensionen Ökologie, Ökonomie und Soziales langfristig zum Besseren zu verändern. Um Nachhaltigkeit messbar zu machen, haben der Wirtschaftsverband VCI, die IGBCE und der Arbeitgeberverband Chemie (BAVC) 40 Indikatoren für die chemisch-pharmazeutische Industrie in Deutschland entwickelt. Dabei geht es um Umweltaspekte und eben auch um soziale Faktoren und Wettbewerbsfähigkeit.
www.chemiehoch3.de

So.WIN: Die „Sozialpartner-Werkstatt für Innovation und Nachhaltigkeit“ ist eine Bildungseinrichtung der Chemie-Sozialpartner. Sie will den Informationsstand von Betriebsräten und Führungskräften in allen drei Dimensionen der Nachhaltigkeit – ökonomisch, ökologisch, sozial – anheben und den sozialpartnerschaftlichen Dialog fördern.
www.chemiehoch3.de/branche/so-win/

Stiftung Arbeit und Umwelt der IGBCE. Dieser „Nachhaltigkeits-Thinktank“ legt den Fokus auf unternehmerische Nachhaltigkeit (CSR – Corporate Social Responsibility). Das Ziel: Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter in Aufsichts- und Betriebsrat arbeiten für eine gerechte Globalisierung. Sie setzen sich für ein gesellschaftlich und sozial verantwortliches Handeln in Unternehmen ein, das über die Einhaltung gesetzlicher Regelungen hinausreicht, und sie engagieren sich für faire Arbeitsbedingungen und Mitwirkungsmöglichkeiten. Die Stiftung unterstützt Beschäftigte und Arbeitnehmervertreter dabei, den betrieblichen Nachhaltigkeitsdiskurs aktiv mitzugestalten. Sie greift die gesellschaftlichen Transformationsprozesse auf dem Weg zur Nachhaltigkeit aus industriegewerkschaftlicher Perspektive auf, erstellt Analysen und Studien, organisiert Veranstaltungen und entwickelt politische Handlungsempfehlungen für die Themenbereiche nachhaltige Industriepolitik und Industriearbeit der Zukunft.
www.arbeit-umwelt.de

CaeSaR: Das Projekt unterstützt kleine und mittlere Unternehmen aus den Bereichen Chemie, Glas, Papier, Kunststoff, Kautschuk und Energie bei der Entwicklung, Weiterentwicklung und Umsetzung passgenauer, individueller CSR-Strategien.

O
Ortsgruppe

Die gut 1.000 Ortsgruppen der IGBCE sind die Ansprechpartner vor Ort, sie machen die Gewerkschaft dort konkret und erlebbar. In ihnen kommen die Mitglieder regelmäßig zusammen, diskutieren über aktuelle gewerkschaftliche Themen und mischen sich ein: bei kommunalen Problemen in ihrer Region, in der Wirtschaftspolitik oder in Fragen der Standortsicherung. Sie nehmen Einfluss auf die lokale Politik und beziehen im Namen der IGBCE Stellung in Städten und Gemeinden. Die Ortsgruppe organisiert Bildungsveranstaltungen, unternimmt Ausflüge, ehrt langjährige Mitglieder für ihre Treue oder engagiert sich mit anderen Partnern in der Region für gemeinsame Ziele. Die Ortsgruppen arbeiten sehr selbstbestimmt. Sie wählen alle vier Jahre ihre Vorstände und verfügen über einen eigenen Etat. Sie stehen in engem Austausch mit dem übergeordneten IGBCE-Bezirk und arbeiten mit ihm zusammen. Innerhalb der Gewerkschaft haben sie eine gewichtige Stimme: Bei wichtigen, auf den Gewerkschaftskongressen zu treffenden Entscheidungen bestimmen sie mit und können über ihre Mitgliederversammlung Anträge stellen. Bei den Delegiertenwahlen für die Landesbezirkskonferenz, bei Wahlen zum Beirat, für den Gewerkschaftskongress und zu Vorständen, Kommissionen und Ausschüssen haben sie ein Vorschlagsrecht.

P
Pensionsfonds
Potsdamer Modell

Ein Pensionsfonds ist ein vom Arbeitgeber organisatorisch ausgegliedertes Sondervermögen zur Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung der Mitarbeiter. Die IGBCE hat mit dem ChemiePensionsfonds 2002 einen eigenen Rentenfonds geschaffen, der als erster Branchenfonds auf dem deutschen Markt mit über 100.000 Versicherten 2011/12 größter Branchenpensionsfonds Deutschlands war. 2017 waren es bereits 200.000 Versicherte. Mehr als jedes zweite von insgesamt über 1.000 Chemieunternehmen in Deutschland setzt inzwischen bei der betrieblichen Altersversorgung auf den ChemiePensionsfonds und das ChemieVersorgungswerk (CVW). Das ChemieVersorgungswerk haben IGBCE und Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) Ende 2008 als gemeinsame Initiative zusammen mit der R+V Versicherung gegründet. Der ChemiePensionsfonds ist sein Herzstück. Zum Angebot des CVW gehört auch das stark wachsende Segment der Lebensarbeitszeitkonten für derzeit mehr als 70.000 Beschäftigte. Grundsätzlich können alle Branchen aus dem Organisationsbereich der IGBCE den Fonds nutzen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber den ChemiePensionsfonds anbietet.

Das Potsdamer Modell von 2017 ist ein bundesweit einmaliges modernes Arbeitszeitmodell im Tarifgebiet Ost der chemischen Industrie. Basierend auf zwei Säulen, ermöglicht es den Tarifparteien (Arbeitgeberverband Nordostchemie und IGBCE) und den Betriebsparteien (Geschäftsführung sowie Betriebsrat), die betriebliche wöchentliche Arbeitszeit innerhalb eines Korridors von 32 bis 40 Stunden festzulegen, entweder für den gesamten Betrieb oder für einzelne Betriebsteile. Voraussetzung ist eine freiwillige Betriebsvereinbarung. Darüber hinaus können sich die Betriebsparteien auf eine individuelle Wahlarbeitszeit ab 32 Stunden verständigen, die befristet gilt und nach Ablauf für den Beschäftigten eine automatische Rückkehr zur betrieblichen Arbeitszeit beinhaltet. So lassen sich persönliche, lebensphasenabhängige Bedürfnisse berücksichtigen. Auch dafür ist der Rahmen in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung zu regeln. Einigen sich die Betriebsparteien nicht auf eine betriebliche wöchentliche Arbeitszeit, gilt eine sogenannte Auffangregel, mit der die wöchentliche Arbeitszeit in drei Stufen (je 30 Minuten) um insgesamt 90 Minuten auf dann 38,5 Wochenstunden reduziert wird.

Q
Qualifizierung

Qualifizierung ist ein wichtiger und wesentlicher Baustein in der beruflichen Ausbildung und Entwicklung. Für die IGBCE ist sie ein Bestandteil und wesentliches Merkmal guter 
Arbeit. Deshalb fördert die IGBCE gezielt die Qualifizierung von Auszubildenden, jungen Beschäftigten, Beschäftigten, die wenig Berufserfahrung haben, älteren Beschäftigten, Flüchtlingen, weiblichen Beschäftigten und Beschäftigten mit Behinderung. Die Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten ist auch Kerngeschäft einer guten betrieblichen Interessenvertretung. Deshalb fördert die IGBCE die Schulung von Betriebsräten zum Thema. Mit einer eigenen Broschüre unterstützt sie die Betriebsratsarbeit auch konkret. Die IGBCE informiert über Neuerungen, wie beispielsweise das Qualifizierungschancengesetz von 2019, und hilft bei ihrer Umsetzung. Einen besonderen Stellenwert räumt die IGBCE der Qualifizierung Beschäftigter im Hinblick auf die Digitalisierung ein. Hier fordert sie eine Qualifizierungsoffensive zur Begleitung des digitalen Wandels, die es den Beschäftigten ermöglichen soll, mit der Digitalisierung Schritt zu halten. In der sogenannten Roadmap 4.0 hat sie gemeinsam mit dem Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) konkrete Maßnahmen dazu formuliert. Mit der BWS hat die IGBCE einen der größten Bildungsanbieter für Betriebsräte, Schwerbehindertenvertrauenspersonen und Jugend- und Auszubildendenvertreter in Deutschland unter ihrem Dach. 

R
Rechtsschutz
Recklinghäuser Tagung
Regionalforum
Rente

Über seinen Mitgliedsbeitrag profitiert jedes IGBCE-Mitglied von den unterschiedlichsten Angeboten. Eine besonders wichtige Leistung ist der umfassende Rechtsschutz speziell in Fragen des Arbeits- und Sozialrechts. Bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag, oder wenn die Krankenkasse weniger Geld zahlen will als erwartet: Die IGBCE-Rechtsexperten kümmern sich darum. In Anspruch nehmen kann die Beratung, wer mindestens drei Monate lang den satzungsgemäßen Beitrag gezahlt hat. Er wendet sich bei Problemen im Betrieb am besten zunächst an seinen Betriebsrat. Bei sozialrechtlichen Problemen, die nicht das Unternehmen betreffen, ist der zuständige Bezirk der erste und richtige Ansprechpartner. Am häufigsten sind die Juristen der IGBCE in Zusammenarbeit mit den Rechtsexperten des Deutschen Gewerkschaftsbundes bei Kündigungsstreitigkeiten gefragt. Aber auch bei anderen sozialrechtlichen Fragen, etwa wenn es um die Einstufung des Behinderungsgrads oder um Konflikte bei den Rentenansprüchen oder beim Arbeitslosengeld geht, helfen die Berater. Wenn nötig, vertreten die Experten ihre Mandanten auch vor Gericht. Die Kosten trägt die IGBCE.

Die Recklinghäuser Tagung ist das migrationspolitische Forum der IGBCE. Sie findet traditionell zum Jahresende statt und bietet Gewerkschaftern die Möglichkeit, über Länder-, Landesbezirks- und Unternehmensgrenzen hinaus aktuelle Herausforderungen und Chancen von Integration in der Arbeitswelt zu diskutieren. In ihren Anfängen vor fast einem halben Jahrhundert ging es bei der Recklinghäuser Tagung darum, die Belange der Gastarbeiter in den Blick zu nehmen. Im Fokus stand die Förderung interkultureller Vielfalt. Heute geht es entsprechend der Vielschichtigkeit der privaten Wahrnehmung sowie der Unternehmenswirklichkeit auch um die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung und um Maßnahmen zum Abbau von Geschlechterdiskriminierung – immer auch im Hinblick darauf, wie ein Unternehmen und wie Unternehmens- und Arbeitskultur von gelebter Vielfalt profitieren können. Die IGBCE leistet mit der Veranstaltung ihren Beitrag zu gelebter Integration und zeigt Flagge für Vielfalt und Diversität und gegen Rassismus und Diskriminierung.

Regionalforen verknüpfen die gewerkschaftlichen Aktivitäten. Damit nehmen sie einen besonderen Stellenwert im Rahmen der Organisationsentwicklung der IGBCE ein. Über die Ortsgruppen, Betriebsräte, Jugend- und Auszubildendenvertretungen sowie die Vertrauensleutegremien hinaus bündeln sie Themen und Aktivitäten an der Basis, um sie schnell und unkompliziert, auch unkonventionell, zu diskutieren, umzusetzen und zu kommunizieren. Sie übernehmen wichtige Schlüsselfunktionen bei der Umsetzung politischer Kampagnen und Strategien und geben der IGBCE vor Ort ein Profil. Sie können als Mittler zwischen den Mitgliedern mit ihren konkreten und zeitlich begrenzten Bedürfnissen und Motiven und der konkreten Interessenlage einer Region und dem Bezirk fungieren. Handlungsfelder, Entwicklungen und Probleme kommen so frühzeitig zur Sprache und machen die IGBCE als „Mitmachgewerkschaft“ aktiv und präsent, in der man sich auch projektbezogen engagieren kann, statt sich lebenslang zu binden. Für junge Menschen können die Regionalforen eine wichtige Plattform sein, um sich auszuprobieren, sich ehrenamtlich zu bilden und persönlich zu entwickeln. Die Entscheidung über die Gründung eines Regionalforums liegt bei der Bezirksleitung, deren Vorstände die gewerkschaftliche Basisarbeit und die strategische Ausrichtung bestimmen. Sie können auch direkt Aufgaben an das Regionalforum delegieren, das Verwaltungs-, Service- und Dienstleistungsfunktionen zu übernehmen vermag.

Seit Jahren sinkt das Rentenniveau. 2018 lag es bei 48,1 Prozent vor Steuern. Diese Schrumpfung war und ist politisch gewollt: damit die aufgrund des demografischen Wandels schrumpfende junge Generation nicht mit zu hohen Beiträgen belastet wird, die vor allem daraus resultieren, dass die Menschen älter werden und länger Rente beziehen. Damit die Beiträge nicht weiter steigen, sollen die Beschäftigten die im Alter entstehende Finanzlücke selbst schließen: durch eine private Altersvorsorge. Etwa durch die sogenannte Riester-Rente. Für viele Beschäftigte geht diese Rechnung aber nicht auf: Sie beziehen nach einem arbeitsreichen Leben eine nur geringe gesetzliche Rente. Zudem können viele die Rentenlücke nicht aus eigenen, privaten Mitteln ausgleichen. Die Riester-Rente war weniger erfolgreich als geplant. Viele Beschäftigte sorgen sich um ihr Auskommen im Alter. Deshalb fordert die IGBCE ein Umsteuern in der Rentenpolitik: dass das gesetzliche Rentenniveau stabilisiert wird und die betriebliche Altersvorsorge als ergänzende Säule zu gesetzlicher und privater Altersvorsorge ausgebaut und gestärkt wird – möglichst auf der Basis von Tarifverträgen, mit mehr Mitbestimmung, Sozialpartnerschaft, Verbindlichkeit und Vereinfachung. Dafür setzt sich die IGBCE bei der Bundesregierung ebenso ein wie für flexible Übergänge in den Ruhestand, damit die Beschäftigten möglichst lange gesund arbeiten und gleitend in den Ruhestand gehen können. Die IGBCE hat hier eine tarifpolitische Vorreiterrolle übernommen, beispielsweise mit den betrieblichen Pensionskassen, mit dem Demografie-Tarifvertrag oder mit dem ChemiePensionsfonds für kleine und mittlere Unternehmen.

S
Sabbatical
Satzung
Schichtarbeit
Schwerbehindertenvertretung
Solidarität
Soziale Gerechtigkeit
Soziale Marktwirtschaft
Sozialpartnerschaft
Sozialrecht
Streik
Streikunterstützung
Strukturwandel

Das Sabbatical ist ein Arbeitszeitmodell, das den Arbeitnehmern ermöglicht, eine längere Auszeit von der Arbeit zu nehmen und anschließend wieder auf den Arbeitsplatz zurückzukehren. In den wenigsten Unternehmen wird eine längere, selbst gewählte Arbeitspause gewährt. So bleibt häufig nur die Eigenkündigung, um eine entsprechende persönliche Planung zu realisieren. Die IGBCE hat sich im Zusammenhang mit dem Demografie-Tarifvertrag 2008 mit dem Thema Sabbatical beschäftigt. In Anbetracht der zunehmenden Verknappung des Arbeitsmarktes ist sie überzeugt, dass die Option auf ein Sabbatical Fach- und Führungskräfte binden und Unternehmen zu attraktiveren Arbeitgebern machen kann. Tarifverträge zu Sabbaticals existieren bereits. Grundsätzlich hat sich die IGBCE auf die Agenda gesetzt, den Arbeitnehmern über „persönliche Zukunftskonten“ mehr Selbstbestimmung zu verschaffen. Hier können die Beschäftigten wählen, ob sie tariflich ausgehandeltes Geld in Freizeit umwandeln wollen — etwa für ein Sabbatical. Über sogenannte Lebensarbeitszeitkonten können sie das Zeitvolumen erhöhen.

Wie jeder eingetragene Verein in Deutschland haben Gewerkschaften eine Satzung. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen können entsprechende Organisationen in solch einer Art Verfassung ihre innere Ordnung selbst gestalten und schriftlich darlegen - das nennt sich Privatautonomie. Es gibt einige Inhalte, die darin grundlegend geregelt werden müssen: Name und Sitz der Organisation, Ziele und Aufgaben sowie Regelungen für Mitgliedschaft und Beitragshöhe, zu Vorstandswahlen, Mitgliederversammlung und anderen Gremien und noch einiges andere. Die IGBCE musste als Gewerkschaft neben den genannten Aspekten auch noch in der Satzung verankern, dass sie folgende Zwecke verfolgt: die Wahrung und Förderung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen im Interesse ihrer Mitglieder, in ihrer Willensbildung strukturell unabhängig von Einflüssen Dritter, Organisation auf überbetrieblicher Grundlage, Anerkennung des geltenden Tarifrechts sowie Tariffähigkeit. Wichtig für die Mitglieder: Neben den Bedingungen zu Aufnahme und Ende einer Mitgliedschaft und der Beitragsregelung ist in der Satzung festgelegt, welche Rechte und Pflichten jedes IGBCE-Mitglied hat. Auch zu der Vielzahl an Leistungen, die die IGBCE ihren Mitgliedern bietet, steht dort Grundsätzliches. Beschrieben ist dort zudem, wie die Organisation aufgebaut ist. Die aktuelle Fassung stammt aus dem Jahr 2021. Beschlüsse über die Satzung fasst der Gewerkschaftskongress der IGBCE. Er findet alle vier Jahre statt.

Die Satzung der IGBCE

In manchen Branchen ist Schichtarbeit unverzichtbar. Aber: Schichtarbeit kann belasten und zu gesundheitlichen Problemen führen. Arbeitsbelastung und -verdichtung sind hier besonders virulent. Die IGBCE setzt sich für Gute Arbeit ein — und entsprechend auch für eine Humanisierung von Nacht- und Schichtarbeit, insbesondere von vollkontinuierlicher Schichtarbeit, die Wochenendarbeit beinhaltet: in Form kürzerer Nachtschichtperioden und ausreichender Erholungszeit, mehr Freizeitqualität durch zusammenhängende freie Zeit, durch möglichst viele freie Wochenenden, durch bessere Lage der Freizeit, Überschaubarkeit des Schichtplans — und, ganz besonders, durch die Einführung einer fünften Schicht im vollkontinuierlichen Schichtbetrieb und damit einer echten Arbeitsentlastung zum gesundheitlichen Wohl der Beschäftigten. Mit der „Schicht-App“  bietet die IGBCE betroffenen Beschäftigten ein technisches Hilfsmittel, um die private und berufliche Terminplanung gemeinsam im Blick zu haben.

Sie kümmern sich um die Beseitigung von Barrieren, praktische wie ideelle, in den Unternehmen, für Auszubildende und Fachkräfte: die Schwerbehindertenverteter der IGBCE. Sie fördern die (Wieder-)Eingliederung von Menschen mit Beeinträchtigung in den Betrieb, helfen ihnen bei Behördenangelegenheiten und Anträgen, unterstützen sie dabei, ihre Arbeitsbedingungen bedarfsgerecht zu gestalten, sind Ansprechpartner bei Sucht und Prävention. Nicht zu unterschätzen sind die Schwerbehindertenvertreter im betrieblichen Alltag auch als Mittler zu wichtigen Partnern wie Betriebsräten, Vorgesetzten, Integrationsmanagern und -ämtern, Ärzten, Versicherungen, natürlich den Gewerkschaften und Krankenkassen. Auch die Bundesagentur für Arbeit ist eine wichtige Adressatin und Partnerin der Schwerbehindertenverteter in ihrer täglichen Arbeit.

Mit dem „Aktionsplan Inklusion“ stärkt die IGBCE die Schwerbehindertenvertretungen (SBVen) bei der Umsetzung der UN-Menschenrechtskonvention vor Ort. Im Organisationsbereich der IGBCE gibt es gut 960 Schwerbehindertenvertretungen.

Ob über die finanzielle Unterstützung der Flüchtlingsorganisation terre des hommes durch Spenden oder praktische Flüchtlingshilfe vor Ort von Mitgliedern, Ehren- und Hauptamtlichen der IGBCE, ob über die Unterstützung der Familien von Bergbaukumpels, die bei einem tragischen Grubenunglück im türkischen Soma ums Leben gekommen sind: Die IGBCE ist auf vielfältige Art und Weise einer auf Teilhabe und Gerechtigkeit basierenden Solidarität verpflichtet. Das Streben, Solidarität als notwendigen Wert im digitalen Wandel zu erhalten, ordnet sich dem ebenso unter wie die Unterstützung Schwerbehinderter und Menschen mit Beeinträchtigung. Auch die Gleichstellung von Frauen ist ein Zeichen praktizierter Solidarität. Weil sie sich ihr verpflichtet sieht, setzt sich die IGBCE für gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit, für einen Mindestlohn, für faire Tarife und für gute Arbeit ein.

Waisen von Beschäftigten aus dem Organisationsbereich der IGBCE, insbesondere des Bergbaus, die in der Ausübung ihres Berufs tödlich verunglückt, an den Unfallfolgen oder an einer anerkannten Berufskrankheit verstorben sind, unterstützt die August-Schmidt-Stiftung bis zu ihrem 27. Lebensjahr. Sie wurde 1962 in Folge eines der schwersten Grubenunglücke in der Geschichte des deutschen Bergbaus ins Leben gerufen. Seither hat die Stiftung mehr als 3.000 Stipendiaten Hilfe geleistet.

Als politisches Ziel wird soziale Gerechtigkeit seit Mitte des 18. Jahrhunderts im Zusammenhang mit der sozialen Frage der Industriegesellschaft diskutiert. Dabei geht es um den gerechten Anteil am Wohlstand der Gesellschaft. Der Begriff hat verschiedene Aspekte: Wenn Leistung der Maßstab ist, kann eine ungleiche, aber angemessene Entlohnung als sozial gerecht empfunden werden, ebenso eine ungleiche Verteilung nach dem Maßstab des Bedarfs. Durchgesetzt hat sich ein Verständnis von Teilhabegerechtigkeit, die gleiche Chancen auf Selbstverwirklichung und Beteiligung am sozialen Leben ermöglicht. Soziale Gerechtigkeit gilt als Voraussetzung für gewaltfreie Konfliktlösungen und steht angesichts wachsender Ungleichheit verstärkt im Zentrum politischer Debatten. Gewerkschaften setzen sich sowohl politisch als auch über die Mitbestimmung und über Tarifverträge dafür ein. In der Bundesrepublik steht das Sozialstaatsgebot im Grundgesetz; es verpflichtet den Staat zu einer gerechten Sozialordnung.

Der Begriff geht zurück auf Überlegungen von Wirtschaftswissenschaftlern in den 1930er-Jahren, wie man dem freien Wettbewerb der Marktwirtschaft einen Rahmen geben kann, um die zerstörerischen Kräfte der freien Marktwirtschaft zu bändigen. Dies lag angesichts der Erfahrungen im Rahmen der Weltwirtschaftskrise Ende der 1920er-Jahre nahe. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Begriff von der CDU zum Programm erhoben und später von der SPD übernommen. Entsprechend veränderten und erweiterten sich die Vorstellungen von sozialer Marktwirtschaft. Allgemein gilt: Soziale Sicherheit und sozialer Ausgleich müssen mit der rein wirtschaftlichen Entwicklung in Balance gebracht werden. Unternehmerischer Wettbewerb und ein starker Sozialstaat gehören dabei zusammen. Soziale Konflikte sind damit nicht stillgelegt, finden aber einen Rahmen, in dem sie ausgetragen werden.

In der Sozialpartnerschaft werden für unterschiedliche Interessen oder Konflikte gemeinsame, für die Wirtschaft wie das gesellschaftliche Zusammenleben wirksame Lösungen des sozialen Ausgleichs gesucht. Im engeren Sinne versteht man darunter das konstruktive Zusammenwirken von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, wie es etwa 2008 von der IGBCE und dem Bundesarbeitgeberverband Chemie in einer Sozialpartner-Vereinbarung über wesentliche Grundlagen für das Funktionieren einer sozialen Marktwirtschaft formuliert worden ist. Sie legt Leitlinien für verantwortliches Handeln der Tarifvertragsparteien fest. Dazu gehören unternehmerischer Erfolg, gute Arbeit, Qualifikation, faire Regeln der Globalisierung und eine Balance von Ökologie, Ökonomie und Sozialem. Die Aufkündigung der sozialen Marktwirtschaft durch „entfesselten“ oder „Raubtier-Kapitalismus“ bedroht auch immer die Sozialpartnerschaft.

Der Oberbegriff Sozialrecht bezieht sich auf den gesamten rechtlichen Rahmen des Sozialstaates, wie er im Grundgesetz in Artikel 20 festgeschrieben ist. Er umfasst alle Rechte und Pflichten nach den ersten zwölf Bänden des Sozialgesetzbuches. Dazu gehören die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, aber auch Sozialleistungen für Flüchtlinge oder Wohngeld. Streitigkeiten in sozialrechtlichen Fragen werden von einer eigenen Gerichtsbarkeit, den Sozialgerichten, verhandelt. Das Sozialrecht gehört juristisch zum öffentlichen Recht. Anders als das Arbeitsrecht regelt es Ansprüche und Rechte sowohl von Erwerbstätigen als auch von Erwerbslosen oder Rentnern, also von allen Bürgern im Sozialstaat. Für Gewerkschaften und ihre Mitglieder ist das Sozialrecht von großer Bedeutung. Gewerkschaften wirken in Gremien der Sozialversicherungen mit und haben ein Vorschlagsrecht für ehrenamtliche Richter in Kammern der Sozialgerichte.

Das Wort ist aus dem englischen Strike (Schlag) entstanden und bezeichnet die gemeinsame Arbeitsniederlegung von Beschäftigten zur Verbesserung von Arbeits- und Lebensbedingungen. Das Recht zu streiken hat in Deutschland jeder. Es beruht auf Artikel 9 des Grundgesetzes, der Streik als Mittel des Arbeitskampfes auf Arbeitnehmerseite garantiert. Ein Streik ist aber nur dann zulässig, wenn eine Gewerkschaft dazu aufgerufen hat und wenn es um tarifvertragliche, nicht allgemeinpolitische Ziele geht. Streik gilt als „letztes Mittel“ im Arbeitskampf und ist immer auf Verhandlungen bezogen – um den Forderungen Nachdruck zu verleihen, aber auch wenn der Arbeitgeber Verhandlungen grundsätzlich ablehnt. Während der Laufzeit eines Tarifvertrags darf nicht gestreikt werden, da gilt die Friedenspflicht. Eine gesetzliche Regelung des Streikrechts gibt es nicht. Das geltende Streikrecht ist über Jahrzehnte auf der Grundlage des Verfassungsrechts durch Rechtsprechung festgelegt worden.

Vorläufer der heutigen Mitgliederbeiträge von Gewerkschaften waren Unterstützungskassen, die vor allem Menschen in Not auffingen. Mit den ersten Streiks entstanden Streikkassen, damit während eines Arbeitskampfes Unterstützung für ausgefallenen Lohn gezahlt werden konnte. Gewerkschaftsmitglieder, die zu Streiks aufgerufen werden und sich daran auch beteiligen, erhalten nach den Regelungen der jeweiligen Satzungen und Richtlinien Streikunterstützung („Streikgeld“). Die Höhe errechnet sich aus dem Mitgliedsbeitrag, der selbst ein Prozent des monatlichen Bruttolohns ausmacht. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft seit mindestens drei Monaten. Auch Arbeitgeberverbände, deren Mitglieder in Tarifrunden bestreikt werden, unterstützen die bestreikten Unternehmen oft finanziell. Die Streikunterstützung finanziert sich aus den Mitgliedsbeiträgen. Das entspricht dem Solidarprinzip.

Allgemein bedeutet Strukturwandel in der Wirtschaft, dass sich Anteile und Stellenwert von Industrien, Branchen, Dienstleistungsgewerbe an der Gesamtwirtschaft eines Landes oder einer Region verändern. Im Lauf der Wirtschaftsentwicklung hat die Bedeutung von Bergbau und Landwirtschaft abgenommen, während der Dienstleistungssektor mittlerweile schneller wächst als die Industrie. Klassisches Beispiel ist seit den 1960er-Jahren der Strukturwandel im gesamten Komplex von Kohle und Stahl mit dramatischen Folgen für Regionen wie das Ruhrgebiet oder das Saarland. Heute führen Digitalisierung und Energiewende zum Strukturwandel. Damit niemand zurückbleibt, muss die Entwicklung wirtschafts- und sozialpolitisch begleitet werden. Im Strukturwandel bewährt sich das Zusammenwirken von Sozialpartnern sowie das aktive Eingreifen des Staates bzw. der Politik. Für die IGBCE geht es bei den technologischen und klimapolitischen Herausforderungen auch um den Erhalt der Industrie in Deutschland.

T
Tarif
Tarifautonomie
Tarifbindung
Tarifflucht
Tarifführerschein
Tarifkommission
Tarifrunde
Tarifvertrag
Teilzeit
Telearbeit
Transformation der Industrie
Toleranz

Das Wort Tarif stammt ursprünglich aus dem Arabischen und bezeichnet eine Bekanntmachung, zum Beispiel eine Gebührenordnung. Das kann ein Verzeichnis von festgelegten Preisen und Gebühren für Lieferungen, Leistungen und Steuern sein, beispielsweise bei Bahn, Post oder Zoll. In der Arbeitswelt sind Tarife die ausgehandelten und im Tarifvertrag festgelegten Höhen und Staffelungen von Löhnen, Gehältern und Zulagen. Dazu gehören monatliche Vergütungen oder Stundenlöhne, leistungsbezogene Entgelte, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen und Zuschläge, beispielsweise für Schichtarbeit, aber auch Arbeitszeit und Kündigungsfristen. Bei den Arbeitsministerien auf Bundes- und Landesebene werden Abschluss, Änderung und Aufhebung von Tarifverträgen in ein Tarifregister eingetragen.

Die Gestaltung der Arbeitsbedingungen über gesetzliche Mindeststandards hinaus ist in Deutschland nach dem Grundgesetz den Tarifparteien überlassen, also Gewerkschaften und Arbeitgebern bzw. ihren Verbänden. Sie sollen autonom verhandeln, unabhängig von staatlichem Einwirken. Das Betriebsverfassungsgesetz gewährt den Tarifvertragsparteien Vorrang zur kollektiven Regelung materieller Arbeitsbedingungen. Was sie ausgehandelt haben, darf auf Betriebsebene nicht mehr unterlaufen werden. In der Geschichte der Bundesrepublik ist die Tarifautonomie eine entscheidende Säule der Sozialpartnerschaft wie der sozialen Marktwirtschaft. Grundsatz ist: Alles, was Arbeitgeber und Gewerkschaften frei aushandeln, braucht keine staatliche Regulierung, und jede Intervention muss unterbleiben. Wenn aber die Tarifautonomie nicht mehr funktioniert, zum Beispiel durch Tarifflucht, ist ein Eingreifen des Gesetzgebers erforderlich. Das war beispielsweise beim Mindestlohn der Fall.

Damit ein Tarifvertrag wirksam wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, müssen beide tarifgebunden sein: Sie müssen den Tarifparteien angehören. Deshalb gelten Tarifverträge zwingend nur für tarifgebundene Arbeitnehmer, nämlich Gewerkschaftsmitglieder. Das ist im Tarifvertragsgesetz so geregelt. Gewerkschaftsmitglieder sind auch durch die sogenannte Nachwirkung von Tarifverträgen besonders geschützt. Tritt beispielsweise der Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband aus und schließt mit der Gewerkschaft keinen neuen Tarifvertrag ab, dann bleiben alle Regelungen des Tarifvertrages „eingefroren“ für das Gewerkschaftsmitglied wirksam. Für Nichtmitglieder gilt ein Tarifvertrag zwingend nur dann, wenn er auf Antrag der Tarifparteien durch den Staat für „allgemeinverbindlich“ erklärt worden ist. Die Tarifbindung insgesamt hat in Deutschland in den vergangenen 25 Jahren dramatisch nachgelassen. Nur noch 46 Prozent der Beschäftigten waren 2018 durch Flächen-, 8 Prozent durch Haustarifvertrag tarifgebunden.

Versuche von Arbeitgebern, sich der Tarifbindung zu entziehen, ohne zuvor ernsthaft mit der Gewerkschaft über neue tarifliche Regelungen verhandelt zu haben, nennt man Tarifflucht. Dazu setzen Arbeitgeber unterschiedliche Methoden ein: Austritt aus dem Arbeitgeberverband oder gegebenenfalls im Arbeitgeberverband Wechsel in den Status „ohne Tarifbindung“, Neugründung von Unternehmen und Auslagerung der Beschäftigten dorthin oder Unternehmensspaltungen. Das sind oft Betriebsübergänge in tarifungebundene Unternehmen. In der deutschen Industrie hat die Tarifflucht insgesamt seit Anfang der 1990er-Jahre massiv zugenommen. Auch die zahlreichen Versuche, vor allem in Ostdeutschland, von vornherein Betriebe tarifloser Unternehmen zu gründen, müssen im erweiterten Sinn als Tarifflucht angesehen werden. Der Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen kann ebenfalls dazu missbraucht werden. Dagegen wendet sich die IGBCE in einem Kongressbeschluss von 2017.

Einen „Tarifführerschein“ kann ein IGBCE-Mitglied machen, wenn es ein Grundlagenseminar über Tarifpolitik auf Bezirksebene besucht hat. Viele IGBCE-Bezirke bieten an zwei Wochenenden eine Einführung in grundlegende Begriffe und die Tarifpolitik der Gewerkschaft an. Auch die verschiedenen Formen von Tarifverträgen, ihre Inhalte und neuere Entwicklungen im Tarifbereich werden dabei besprochen. Am Ende dieser Qualifizierung und nach bestandener Prüfung gibt es ein Zertifikat, den „Tarifführerschein“. Er berechtigt zur Teilnahme an weiterführenden Tarifseminaren des IGBCE-Bildungswerks. Dabei werden die rechtlichen Rahmenbedingungen von Tarifauseinandersetzungen beleuchtet, Strategie und Taktik eingeübt und die Kommunikation mit der betrieblichen Basis geplant. Beim vierten der jeweils dreitägigen Seminare wird über die Zukunft der Tarifpolitik diskutiert.

Auf gewerkschaftlicher Seite werden Tarifverhandlungen von Tarifkommissionen vorbereitet und durchgeführt. Deren Mitglieder werden in der IGBCE von den Vertrauensleutekörpern und Ortsgruppen gewählt und von den Bezirksvorständen bestätigt. In der Regel sind Betriebsräte und Vertrauensleute aus den wichtigsten Unternehmen im Geltungsbereich eines Tarifvertrags sowie hauptamtliche Gewerkschaftssekretäre darin vertreten. Sie beraten und empfehlen die Forderungen für die jeweilige Tarifrunde, die dann in den Betrieben diskutiert und schließlich von der Tarifkommission beschlossen werden. Die Tarifkommission kann eine Verhandlungskommission wählen. Diese begleitet die Verhandlungen und berät über ihre Ergebnisse. Ein Scheitern von Verhandlungen wird von der Tarifkommission festgestellt und dem Verhandlungspartner gegenüber erklärt. Urabstimmungen und Arbeitskämpfe beantragt die Tarifkommission beim Hauptvorstand. Er hat die Gesamtverantwortung für die Tarifpolitik.

Die Zeit des Aushandelns neuer tarifvertraglicher Regelungen, auch wenn es „nur“ um mehr Gehalt oder Lohn geht, nennt man Tarifrunde. Im Allgemeinen dauert eine Tarifrunde von der ersten Verhandlung bis zum Abschluss eines neuen Tarifabkommens. Dabei sind zwischen Klärung der Positionen und Einigung auf ein Ergebnis meist mehrere Verhandlungen nötig. Sie werden auf Arbeitnehmerseite häufig von Warnstreiks begleitet, die die Forderungen bekräftigen. Diese beziehen sich in Tarifrunden der IGBCE nicht nur auf Entgelterhöhungen, sondern zum Beispiel auch auf die Altersabsicherung, auf Entlastung und Qualifizierung. Für die Zeit zwischen Tarifrunden, also für die Laufzeit eines Tarifvertrages, gilt in Bezug auf die Inhalte dieses Tarifvertrages die sogenannte Friedenspflicht: Es kann zwar jederzeit verhandelt werden, aber Arbeitskämpfe bzw. Streiks müssen in dieser Zeit unterbleiben.

Tarifverträge regeln einerseits Inhalte von Arbeitsverhältnissen, andererseits können sie betriebliche und auch betriebsverfassungsrechtliche Themen behandeln. Ein Tarifvertrag hat in der Regel eine Mindestlaufzeit und kann mit einer Frist gekündigt werden Im Manteltarifvertrag geht es um Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Urlaub oder Kündigungsfristen. Entgelttarifverträge bestimmen die Höhe von Löhnen und Gehältern und haben eine kürzere Laufzeit. Tarifverträge werden von der Gewerkschaft entweder mit Arbeitgeberverbänden als „Flächentarifvertrag“ oder mit einzelnen Arbeitgebern als „Haustarifvertrag“ abgeschlossen. Die Regelungen eines Tarifvertrages haben grundsätzlich nur für Gewerkschaftsmitglieder zwingende und unmittelbare Wirkung. Das Tarifvertragsgesetz trat 1948 in den Ländern der Westzone in Kraft und wurde 1949 vom Bundestag übernommen.

Wer weniger als die volle, tariflich vereinbarte Arbeitszeit arbeitet, tut das in Teilzeit. Dabei können die Arbeitsstunden täglich oder an einzelnen Tagen der Woche reduziert werden. Seit dem 1. Januar 2019 gibt es nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz einen Anspruch auch auf befristete Teilzeitarbeit, sogenannte Brückenteilzeit. Wer die Arbeitszeit in einem Zeitraum von ein bis fünf Jahren verringert, hat in Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten danach einen Anspruch auf Rückkehr zur Vollzeitarbeit. Als „unsichtbare“ Teilzeit gilt Arbeit, die zum Ansparen einer Freistellung oder für einen vorzeitigen Beginn des Ruhestands zum verringerten Gehalt geleistet wird. Die IGBCE hat bereits 2008 mit dem Tarifvertrag „Lebensarbeitszeit und Demografie“ Modelle entwickelt, die einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen. Altersteilzeit gehört dabei zu den Möglichkeiten, die Beschäftigte bei entsprechender Vereinbarung vom 59. bis 65. Lebensjahr in Anspruch nehmen können.

Seit der Novellierung von 2016 bestimmt die Arbeitsstättenverordnung, dass Telearbeitsplätze vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten sind. Die Bedingungen dafür legen beide Seiten im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung fest. Dabei kann die gesamte oder nur ein Teil der Arbeit von diesem Arbeitsplatz aus verrichtet werden. Über Informations- und Kommunikationskanäle besteht eine Verbindung zur Betriebsstätte. Außendienstmitarbeiter machen oft mobile Telearbeit, während sie bei Kunden unterwegs sind. In Telecentern wird die Infrastruktur von verschiedenen Arbeitgebern gemeinsam bereitgestellt, die dadurch Kosten sparen. Die IGBCE fordert klare Rahmenbedingungen für mobiles Arbeiten, zum Beispiel Arbeitszeitregelungen und ein Recht auf Nichterreichbarkeit.

Historisch gelten die großen Umwandlungen der Industrie als Revolutionen: In der ersten industriellen Revolution Mitte des 18. Jahrhunderts führte die Einführung der Dampfmaschine zur industriellen Produktion in Fabriken. In der zweiten Phase machte die Elektrizität als Antriebskraft Fließbandfertigung möglich; in der dritten führte die Automatisierung zur programmierbaren Steuerung und zur Rationalisierung. Die auch Industrie 4.0 genannte vierte industrielle Revolution bezeichnet die digitale Transformation der Industrie, in der die Verarbeitung großer Datenmengen die zentrale Rolle spielt und Roboter miteinander und mit Menschen kommunizieren. Die Anforderungen, die dies an die Beschäftigten stellt, und die damit einhergehenden Veränderungen der Arbeitsbedingungen will die IGBCE begleiten und mitgestalten. Ein weiterer Aspekt der Transformation ist die Umwandlung zu einer klimagerechten Industriegesellschaft, die sowohl ökologisch als auch sozial und wirtschaftlich funktioniert.

Der Begriff stammt vom lateinischen Verb „tolerare“ und bedeutet erdulden, ertragen. Nach den verheerenden, oft religiös begründeten Kriegen im 17. Jahrhundert wuchs die Bedeutung von Toleranz als Haltung und Grundwert. Andere Überzeugungen, Weltanschauungen, Religionen müssen danach „ausgehalten“ werden, damit ein friedliches Zusammenleben möglich ist. Das gilt gerade dann, wenn man die anderen Überzeugungen ablehnt. Freie Meinungsäußerungen in einem demokratischen und sozialen Rechtsstaat erfordern oft ein hohes Maß an Bereitschaft, etwas zu „erdulden“. Für die IGBCE sind Toleranz, Respekt und Solidarität Grundwerte. Sie orientiert ihr Handeln laut Satzung an sozialer Gerechtigkeit und Chancengleichheit, unabhängig von Geschlecht, Alter, Qualifikation, Herkunft, Religion und Weltanschauung sowie politischer und sexueller Orientierung.

U
Umweltschutz

Als Staatsziel wurde Umweltschutz 1994 in das Grundgesetz aufgenommen. Es verpflichtet den Staat zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Deren Bedrohung durch Treibhausgase steht im Mittelpunkt der Debatte über Klimaschutz und Energie. Die IGBCE will Energiewende und Klimaschutz mit sozialer Gerechtigkeit und Investitionen in die Transformation der Industrie verbinden. Damit erneuerbare Energien den Bedarf der Industriegesellschaft decken können, braucht es leistungsfähige Netze und Speicherkapazitäten. Deshalb verlangt die IGBCE ein geordnetes Abschalten von Kohle- und Kernkraftwerken, das die Versorgung sichert und die Industrie im Inland hält. Dabei geht es sowohl um die hohen Umweltstandards in Deutschland als auch um die Interessen der Beschäftigten am Erhalt der Arbeitsplätze und der Menschen an bezahlbarem Strom. Für den Verkehrssektor fordert die Gewerkschaft Offenheit für Alternativen zur Elektromobilität wie zum Beispiel synthetische Kraftstoffe oder Wasserstoff.

V
Vertrauensarbeitszeit
Vertrauenskörper
Vollkonti-Schicht

Unter Vertrauensarbeitszeit werden oft unterschiedliche Arbeitszeitmodelle verstanden. Gemeinsam ist allen, dass Vertrauensarbeitszeit den Verzicht des Arbeitgebers auf Kontrolle der täglichen Arbeitszeit bedeutet. Arbeitnehmer sollen als Gruppe und als Einzelne selbst bestimmen, wann sie arbeiten. Weil statt Zeit dann die Leistung zum Maßstab wird, führt das nicht selten zu erheblicher Mehrarbeit. Vertrauensarbeitszeit muss aber nicht Verzicht auf Arbeitszeiterfassung durch die Arbeitnehmer selbst bedeuten. In besonderen Situationen war sie bislang schon Pflicht: Mehr als acht Arbeitsstunden am Tag müssen nach dem Arbeitszeitgesetz dokumentiert werden. Mit der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wird die Arbeitszeiterfassung verpflichtend. Bleibt Vertrauensarbeitszeit weiterhin Verzicht des Arbeitgebers auf Kontrolle der täglichen Arbeitszeit, müssen Arbeitnehmer dennoch ihre Arbeitszeit dokumentieren.

Zusammen bilden die gewerkschaftlichen Vertrauensleute und die Gewerkschaftsmitglieder im Betriebsrat den Vertrauenskörper in einem Betrieb. Auch die Gewerkschaftsmitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Schwerbehindertenvertretung gehören dazu. Vertrauensleute werden alle vier Jahre von den Gewerkschaftsmitgliedern im Betrieb gewählt. Sie sind Ansprechpartner für deren Anliegen und vermitteln sie dem Betriebsrat und der Gewerkschaft. Umgekehrt informieren sie die Kolleginnen und Kollegen über gewerkschaftliche Themen und Aktionen. Der Vertrauenskörper stellt Kandidaten für die Betriebsratswahlen auf und wählt Mitglieder für die Tarifkommission. Er schickt Delegierte in die Bezirkskonferenzen der Gewerkschaft, die alle vier Jahre tagen. Vor Tarifverhandlungen bespricht er mit den Mitgliedern die Forderungen. Die IGBCE hat etwa 17.000 Vertrauensleute in 950 Betrieben in Deutschland. Sie will ihre Zahl bei den Vertrauensleutewahlen 2020 erhöhen und ihre Handlungsspielräume erweitern.

Wenn in einem Betrieb an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr gearbeitet wird, spricht man von vollkontinuierlicher Schichtarbeit. In der Chemieindustrie ist sie häufig durch Produktionsanlagen bedingt, die sich nicht oder nur zu sehr hohen Kosten abschalten und wieder anfahren lassen. Die Beschäftigten werden in vier oder fünf feste Schichtgruppen eingeteilt. Drei von ihnen arbeiten in der Woche in Früh-, Spät- und Nachtschichten, die anderen ein oder zwei haben frei. Im Vierschichtbetrieb läuft eine Arbeitswoche so auf durchschnittlich 42 Stunden pro Woche hinaus, die durch Freischichten an die tariflich vereinbarte Arbeitszeit angeglichen werden. Im Fünfschichtbetrieb kommen die Arbeiter im Jahresdurchschnitt auf 33,6 Stunden pro Woche. Ihre Arbeitszeit wird nach oben angeglichen durch sogenannte Einbringschichten. Wegen des steigenden Bedarfs an freier Zeit wird immer häufiger vereinbart, dass die gesamte Arbeitszeit auf 33,6 Stunden verkürzt werden kann.

W
Warnstreik
Weiterbildung
Werkvertrag
Work-Life-Balance

Solange Tarifverhandlungen nicht scheitern, kann in begrenztem Maße gestreikt werden, um den Forderungen der Gewerkschaft in den Verhandlungen Nachdruck zu verleihen. Dabei hat die Gewerkschaft einen großen Ermessensspielraum. Warnstreiks müssen jedoch immer „verhältnismäßig“ sein. Ihre Intensität und ihre Ausweitung haben auch damit zu tun, ob es zu Blockaden seitens der Arbeitgeber kommt. Als Protest gegen mangelnde Verhandlungsbereitschaft auf Arbeitgeberseite gibt es auch ganztägige Warnstreiks. Wenn Verhandlungen scheitern, enden Warnstreiks. Die Gewerkschaftsmitglieder müssen dann darüber entscheiden, ob es zu einem „Erzwingungsstreik“ kommen soll.

Ein Recht auf fünf bezahlte Tage zur Weiterbildung gibt es in den meisten Bundesländern. Es bezieht sich auf allgemeine, kulturelle und politische Weiterbildung; berufliche Fortbildung im engeren Sinn ist in Hamburg sogar davon ausgeschlossen. Die Gewerkschaften selbst bieten an ihren Bildungsstätten Seminare an, die als Weiterbildung im Sinne des Bildungsurlaubs anerkannt sind. Das Themenspektrum umfasst die Interessenvertretung im Betrieb über den Umgang mit Medien bis zur Globalisierung oder Digitalisierung. Bei betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen bestimmt der Betriebsrat mit. Zum Umgang mit der Digitalisierung haben Bund, Länder, die Bundesagentur für Arbeit und die Gewerkschaften Mitte 2019 eine Nationale Weiterbildungsstrategie beschlossen, die auch von der IGBCE getragen und unterstützt wird. In der Chemieindustrie wollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besonders die gewerkschaftlichen Vertrauensleute zu „Weiterbildungsmentoren“ für die Digitalisierung machen.

Im Unterschied zum Arbeitsvertrag hat ein Werkvertrag mit einem abgeschlossenen „Werk“ zu tun. Das ist beispielsweise bei Softwareentwicklern der Fall, die als Selbstständige einem Unternehmen ein ganzes, fertiggestelltes Programm verkaufen. Oft handelt es sich um sogenannte Solo-Selbstständige. Missbrauch liegt dann vor, wenn diese Selbstständigen dauerhaft im Betrieb tätig und in dessen Organisation eingebunden sind. Vielfachen Missbrauch von Werkverträgen gibt es in der Industrie, wenn ganze Bereiche eines Betriebes einem Werkvertragsunternehmen als „Subunternehmen“ überlassen werden, meist zu deutlich niedrigeren Löhnen. Anders als bei Zeitarbeit („Leiharbeit“) sind die Beschäftigten dieser Werkvertragsunternehmen rechtlich nicht Teil des Betriebs. Dessen Personal darf sie nicht anleiten. Sie können auch nicht von dessen Betriebsrat vertreten werden.

Der englische Ausdruck steht für ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Arbeit und Privatleben, das für soziale Kontakte, persönliche Interessen oder gesellschaftliches Engagement genug Raum lässt. Im Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen in den von der IGBCE organisierten Branchen geht es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dabei wird nicht nur die Arbeitswoche, sondern das ganze Arbeitsleben in den Blick genommen. Die IGBCE setzt sich dafür ein, dass in verschiedenen Abschnitten des Lebens Zeit für die Betreuung von Kindern, Alten und Pflegebedürftigen oder auch für Auszeiten und Weiterbildung genommen werden kann. Deshalb hat sie das Rückkehrrecht auf eine Vollzeitstelle nach phasenweiser Teilzeitarbeit unterstützt und beteiligt sich an entsprechenden Betriebsvereinbarungen. Bereits 2008 hat sie den Tarifvertrag „Lebensarbeitszeit und Demografie“ ausgehandelt. Er beschreibt verschiedene Wege zum gleitenden Übergang in den Ruhestand.

Z
Zeitsouveränität
Zukunftsgewerkschaft

Wer über seine Zeit selbst bestimmen kann, ist in diesem Sinn souverän. Arbeitszeit ist davon in der Regel ausgenommen; wie sie liegt, richtet sich nach den Erfordernissen von Betrieb und Produktion. Als Antwort auf steigendes Arbeitgeberinteresse an zeitlicher Flexibilität der Beschäftigten entwickeln diese selbst Vorstellungen von Flexibilität, um nach eigener Entscheidung anderen Interessen nachgehen zu können. Mehr Entscheidungsfreiheit über die Arbeitszeit für Beschäftigte ist Thema in Tarifrunden und Gegenstand von Betriebsvereinbarungen. Arbeitszeitmodelle müssen dabei in Voll- und Teilzeit und auch im Schichtsystem umsetzbar sein. Eine Möglichkeit ist das von der IGBCE ausgehandelte Potsdamer Modell, das je nach Vereinbarung betriebliche Wochenarbeitszeiten zwischen 32 und 40 Stunden vorsieht. Die IGBCE orientiert sich bei der Arbeitszeit an den Lebensphasen der Beschäftigten. Maßstab ist die Lebensarbeitszeit.

Mit dem Blick sowohl auf innere Erneuerung als auch auf äußeren politischen Einfluss hat die IGBCE den Begriff erstmals 2009 zum Programm gemacht. Bis 2020 stehen zum Beispiel ein Neuaufbau der Betriebspolitik und eine stärkere Internationalisierung an. Im Kontext der Diskussion über zentrale Werte wurde der Begriff rund um den Gewerkschaftskongress 2017 weiter mit Inhalten gefüllt. Dabei bekennt sich die IGBCE zu einer sozialen Wirtschaft, zum aktiven Sozialstaat und zu einem Bildungssystem mit Chancen für alle Menschen. In den Betrieben ist „gute Arbeit“ das Ziel, fair bezahlt und mit dem Privatleben vereinbar. In Vorbereitung auf den Gewerkschaftskongress 2019 haben damals noch 44 IGBCE-Bezirke Konzepte für die Zukunft bis 2030 entwickelt, die sowohl die Mitgliederentwicklung als auch die Herausforderungen der Digitalisierung in den Blick nehmen. Als Herausforderungen der Zukunftsgewerkschaft gelten Veränderungen der Arbeitswelt ebenso wie politische Veränderungen der Parteienlandschaft.

Werde Mitglied der IGBCE!
Nur mit dir sind wir eine starke Gemeinschaft

Sind gesellschaftliche Solidarität und soziale Gerechtigkeit zentrale Werte für dich? Dann ist die IGBCE die richtige Gemeinschaft für dich. Gehe jetzt den nächsten Schritt: Werde Mitglied. Wer online beitritt, kann einen Tankgutschein im Wert von 50 Euro gewinnen. Wir freuen uns auf dich!