Erkältung, Übelkeit, Fieber – jeden kann es mal erwischen. Wenn du krank bist, ist nicht nur wichtig, dass du dich auskurierst. Dein Arbeitgeber muss informiert werden sowie eventuell die Krankenkasse. Wir sagen dir, welche Möglichkeiten Mitarbeiter für die Krankmeldung haben und welche Fristen gelten.
Wenn du wegen einer Krankheit nicht zur Arbeit gehen kannst, musst du deinen Arbeitgeber unverzüglich über deine Arbeitsunfähigkeit informieren. Die telefonische Krankmeldung ist grundsätzlich ausreichend, den Anruf kann auch jemand anders für dich übernehmen, falls es nötig ist. Auch die Krankmeldung per E-Mail ist zulässig. Aber du musst sicherstellen, dass diese E-Mail zur Kenntnis genommen wird – im Zweifel am besten mit einem Telefonanruf. Und wenn dein Arbeitgeber klare Vorgaben zur Form der Krankmeldung macht, musst du dich als Mitarbeiter daran halten. Für die Krankmeldung wendest du dich am besten an deinen Vorgesetzten oder die Personalabteilung.
Ärztliche Bescheinigung: ja oder nein?
Wer als Arbeitnehmer länger als drei Kalendertage arbeitsunfähig ist, muss ein ärztliches Attest vorlegen, den sogenannten gelben Schein. Und zwar an dem Arbeitstag, der auf den dritten Tag der Erkrankung folgt. Auf dieser Bescheinigung ist auch die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit vermerkt. Einen Durchschlag der Krankschreibung muss übrigens deine Krankenkasse bekommen. Bei kürzeren Krankheitszeiten reicht den meisten Betrieben die Krankmeldung per Telefon oder E-Mail, häufig gibt es dazu Betriebsvereinbarungen. Bei Fragen dazu kannst du dich an den Betriebsrat wenden, der auch beim Thema Krankmeldung ein Mitspracherecht hat.
Der Arbeitgeber hat aber das Recht, vom Mitarbeiter bereits für den ersten Tag der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Krankschreibung zu verlangen. Eine Begründung braucht er dafür nicht. In dem Fall solltest du also sofort zum Arzt gehen und dir eine Krankschreibung geben lassen. Es reicht, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Krankheitstag in den Briefkasten zu werfen. Liegt dem Arbeitgeber kein Attest vor, hat er die Möglichkeit, die Lohnfortzahlung zu verweigern.
Wer sich bei der Krankmeldung mehrfach nicht an diese Regeln hält, riskiert eine Abmahnung vom Arbeitgeber – und vielleicht sogar die Kündigung.
Krank zur Arbeit?
Grundsätzlich: Erkrankte Mitarbeiter, die aus Pflichtgefühl zur Arbeit gehen, riskieren die eigene Gesundheit und können Kollegen anstecken. Damit ist niemandem geholfen, auch dem Unternehmen nicht. Aber gerade als Neueinsteiger im Team macht man sich vielleicht Gedanken, ob das Fehlen negativ gesehen wird. Bei einer leichten Erkältung musst du abwägen, ob du am Arbeitsplatz erscheinen kannst oder lieber einen Tag zuhause Ruhe hast, um im Idealfall am nächsten Tag wieder fit zu sein.
Mit Krankmeldung zum Supermarkt?
Was gilt, wenn du krankgeschrieben bist und dein Chef dich beim Einkaufen sieht? Kein Problem, wer nicht im Bett liegen muss, kann problemlos Lebensmittel einkaufen oder sich Medikamente aus der Apotheke besorgen. Grundsätzlich ist alles erlaubt, was zu deiner Genesung beiträgt.
Krank im Urlaub?
Was passiert, wenn du im Urlaub krank wirst? Diese Zeit ist ja dazu gedacht, dass du dich erholst. Deswegen gilt: Wenn du während des Urlaubs krank wirst und für diese Zeit einen „gelben Schein“ vorlegst, bekommst du die Krankheitstage wieder als Urlaubstage gutgeschrieben. Das heißt aber nicht, dass Arbeitnehmer den Urlaub auf eigene Faust um diese Zeit verlängern dürfen. Wenn du gesund bist und dein Urlaub endet, musst du zur Arbeit gehen.
Längerfristig krank?
Falls du länger wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig bist, hast du als Arbeitnehmer bis zu sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger an, zahlt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse ein Krankengeld. Ausnahme: Neu eingestellte Arbeitnehmer haben in den ersten vier Wochen ihrer Beschäftigung noch keinen Anspruch auf diese Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. In der Regel springt auch hier die Krankenkasse mit Krankengeld ein.
Kündigung bei Krankheit?
Auch kranken Mitarbeitern kann gekündigt werden – die Krankschreibung des Arbeitnehmers ist kein Kündigungshindernis!
Wenn du wegen einer Krankheit nicht zur Arbeit gehen kannst, musst du deinen Arbeitgeber unverzüglich über deine Arbeitsunfähigkeit informieren. Die telefonische Krankmeldung ist grundsätzlich ausreichend, den Anruf kann auch jemand anders für dich übernehmen, falls es nötig ist.
Wer als Arbeitnehmer länger als drei Kalendertage arbeitsunfähig ist, muss ein ärztliches Attest vorlegen, den sogenannten gelben Schein. Und zwar an dem Arbeitstag, der auf den dritten Tag der Erkrankung folgt.
Falls du länger wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig bist, hast du als Arbeitnehmer bis zu sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger an, zahlt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse ein Krankengeld.