Feinkeramische Industrie

Endlich deutschlandweit einheitlich Entgelte

Der Bundesentgeltrahmentarifvertrag in der feinkeramischen Industrie steht: Nach jahrzehntelangen Diskussionen haben sich IGBCE und Arbeitgeber auf das Tarifwerk geeinigt - die Differenzierungen zwischen Regionen, Ost und West sowie Kopf- und Handarbeit sind damit passé.

Keramikproduktion
Foto: © Oliver Dietze

Durch die Neuregelung fallen die unterschiedlichen Vergütungen in Ost- und Westdeutschland, die Differenzierung zwischen Hand- und Kopfarbeit sowie die Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen, Unternehmen und Industriezweigen weg. Stattdessen gilt für alle Beschäftigten eine bundesweit einheitliche Entgelttabelle. Und für die allermeisten der 23.000 Beschäftigten der Branche bringt der neue Entgeltrahmentarifvertrag monatlich mehr Geld ins Portemonnaie.  

„Mehr als 30 Jahre lang haben IGBCE und Arbeitgeber versucht, sich auf einen Entgeltrahmentarifvertrag zu verständigen. Jetzt ist uns diese historische Einigung endlich gelungen“, freut sich IGBCE-Verhandlungsführerin Sabine Duckstein und betont: „Damit gelten endlich zeitgemäße und gerechte Vergütungsstrukturen in der feinkeramischen Industrie.“ Es sei schön, dass die Feinkeramik-Sozialpartner, die IGBCE und die Arbeitgeber, einen gemeinsamen Weg gefunden hätten, von dem nun die Beschäftigten profitierten.  

Zuvor gab es bundesweit insgesamt 18 verschiedene Lohn- und Gehaltstabellen, die sich teils massiv unterschieden. Die verschiedenen Tabellen galten teilweise für bestimmte Regionen, teilweise für einzelne Unternehmen und teilweise für bestimmte Industriezweige, wie beispielsweise für die Fliesen oder für die technische Keramik. Ein Beschäftigter in der Sanitär-Keramik in Bayern konnte bei gleicher Tätigkeit einen deutlich anderen Betrag verdienen als ein Beschäftigter in einem Schleifmittel-Unternehmen in Norddeutschland. „Das ist nicht mehr so. Diese Ungerechtigkeit gehört nun endlich der Geschichte an“, unterstreicht Duckstein.  

Bereits mit dem Tarifabschluss 2022 hatten sich IGBCE und Arbeitgeberseite darauf geeinigt, den Bundesentgeltrahmentarifvertrag neu zu verhandeln. Mitte April stimmten schließlich die Tarifkommissionen der Arbeitgeber und die der IGBCE zu, jetzt ist das Tarifwerk unterschrieben.  

Am 1. Januar 2025 tritt die Tabelle des Entgeltrahmentarifvertrags in Kraft. Vom 1. Januar 2025 bis zum 1. Juli (oder je nach Tarifgebiet 1. August 2025/ 1. September) wird allerdings zunächst eine Zwischenstufe wirksam und erst im Sommer 2025 werden die Beschäftigten dann in ihre korrekte Entgeltstufe eingruppiert und danach bezahlt. Weil ihre Vergütungen in den allermeisten Fällen dadurch um 2,5 bis 3 Prozent steigen, wurde die Laufzeit des aktuell laufenden Entgelttarifvertrags um ein halbes Jahr verlängert. Er läuft nun bis zum Jahresende 2025. Die nächste Tarifrunde startet dementsprechend im Herbst 2025. 

Mit dem Inkrafttreten des Entgeltrahmentarifvertrags wird nicht mehr zwischen Löhnen (für Arbeiter*innen) und Gehältern (für Angestellte) unterschieden, sondern für alle Beschäftigten gelten die gleichen Bedingungen. Außerdem werden die Entgelte bundesweit angeglichen: Anstatt mehrerer regionale Entgelttabellen gibt es künftig nur noch eine. Das heißt auch, dass künftig für alle Beschäftigten in der feinkeramischen Industrie gemeinsam verhandelt wird und nicht mehr zwischen Ost und West unterschieden wird. 

Bezahlt wird künftig nach einem Entgeltgruppenkatalog mit acht Entgeltgruppen. Jede der acht Entgeltgruppen besteht wiederum aus acht Stufen, vier für Zeit und vier für Leistung. Der Aufstieg in die Entgeltstufen 1, 2, 3 und 4 erfolgt als Zeitaufstieg. Nach jeweils zwei Tätigkeitsjahren erreicht der*die Beschäftigte die nächsthöhere Stufe. Für die Entgeltstufen 5 bis 8 gelten andere Kriterien, zum Beispiel werden die Beschäftigten nach persönlichen Leistungsfaktoren (wie Qualitätskennzahlen, Stücklohn, Zielerreichung) oder nach Flexibilität (Bereitschaftsdienste, Einsatz von Springertätigkeiten oder ähnliches) eine Stufe höher eingruppiert.  

Fragen und Antworten zur Einigung