Um einen gerechten Ausgleich zwischen Erwerbsarbeit und Care-Arbeit von Männern und Frauen zu fördern, fordert die IG BCE die Abschaffung des Ehegattensplittings (per Stichtagsregelung) und die Einführung eines obligatorischen Rentensplittings in der Ehe. Dem haben die 400 Delegierten des IGBCE-Kongresses heute zugestimmt.
„Während die Anreizwirkung im Steuerrecht Teilzeitarbeit von Frauen zementiert, besteht mit dem Rentensplitting ein positiver Anreiz, Erwerbsarbeit und Care-Arbeit partnerschaftlich zu organisieren“, heißt es in dem Antrag. Beim Rentensplitting gäben die Partner*innen mit den höheren Rentenanwartschaften in der Ehezeit einen Teil dieser Ansprüche an die Partner*innen mit den geringeren Ansprüchen ab. Diese würden dann quasi aufgestockt, sodass für die Dauer der Ehe gleich hohe Rentenanwartschaften auf den Rentenkonten der Eheleute verbucht werden.
Die IGBCE setzt sich auf vielen Ebenen für mehr Gleichstellung, Diversität, Toleranz, mehr Frauen in Führungspositionen und Chancengleichheit am Arbeitsplatz ein. Die Delegierten haben deshalb auch folgende Forderungen beschlossen: