Evonik

„Reines Kosteneinsparprogramm würde den Herausforderungen nicht gerecht“

Der Spezialchemiekonzern Evonik hat angesichts der schwachen Geschäftsentwicklung im Jahr 2023 ein Stellenabbau- und Kostensenkungs-Programm angekündigt. IGBCE-Vorstandsmitglied Alexander Bercht mahnt, dass die Pläne die Handlungsfähigkeit des Unternehmens nicht schwächen dürften.

Evonik Campus Essen

Der Evonik Campus Essen an der Rellinghauser Straße

Foto: © Evonik Industries AG

Alexander Bercht, Vize-Aufsichtsratschef von Evonik und Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstandes der IGBCE, erklärte zu den angekündigten Sparmaßnahmen: „Wir verstehen die Notwendigkeit, in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten bestehende Strukturen im Konzern zu hinterfragen und zu verbessern.“ Evonik stehe vor einer anspruchsvollen Transformation, die nur mit hoher Motivation in der Belegschaft bewältigt werden könne. Darum müsse jetzt auch der Beweis angetreten werden, dass die angekündigten Strukturveränderungen die Leistungsfähigkeit des Konzerns nachhaltig verbessern. „Ein reines Kosteneinsparprogramm würde den Herausforderungen, vor denen das Unternehmen steht, nicht gerecht“, sagte Bercht. „Das heißt auch: Die Maßnahmen dürfen die Handlungsfähigkeit nicht schwächen!“

Weltweit sollen laut Evonik bis 2026 bis zu 2000 der weltweit 33.000 Jobs abgebaut werden, davon 1.500 in Deutschland. Betroffen davon sind vor allem die Management-Ebenen des Unternehmens. Die Kosten sollen damit um rund 400 Millionen Euro gedrückt werden.

„Es muss jetzt schnell Klarheit für die Beschäftigten geschaffen werden, wie ohne die in Deutschland wegfallenden 1500 Stellen die zuvor geleistete Arbeit weiterhin erledigt wird“, so Bercht. „Die Stellenreduzierungen dürfen nicht zu einer Mehrbelastung führen. Mit der neuen Struktur muss also auch eine Aufgabenkritik einhergehen.“  

Angesichts der umfangreichen und tiefgreifenden Maßnahmen sei es nun von besonderer Bedeutung, den Beschäftigten Sicherheit zu geben und Zukunftsperspektiven aufzuzeigen. „Der vereinbarte Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen bis Ende 2032 ist dafür eine wichtige Grundlage“, sagte der stellvertretende Aufsichtsratschef. „Der geplante Jobabbau in Deutschland muss sozialverträglich erfolgen, vorrangig über natürliche Fluktuation und Angebote an Beschäftigte, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen.“

Zudem fordern IGBCE und Betriebsrat ein klares Bekenntnis zu den deutschen Standorten, das durch entsprechende Investitionen hinterlegt werden muss. Hier müsse der Vorstand in Bezug auf seine Zusagen zum Investitionsvolumen in die deutschen Standorte Wort halten, betonte Bercht.