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Schwerbehinderung: Schwerbehinderung am Arbeitsmarkt
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9,4 Prozent der gesamten Bevölkerung in Deutschland sind schwerbehindert. Das bedeutet, der Grad der Behinderung liegt bei mindestens 50 Prozent. Rund 800 000 davon gehen laut Bundesagentur für Arbeit einer Beschäftigung nach. Zusätzlich sind fast 7 000 schwerbehinderte Auszubildende gemeldet. Ihre Zahl ist seit 2007 um 14 Prozent gestiegen. -
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Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, fünf Prozent ihrer Stellen mit Schwerbehinderten zu besetzen. Rund 143 000 Betriebe haben mehr als 20 Beschäftigten. Davon beschäftigen 37.000 keine Schwerbehinderten. Sind in einem Unternehmen keine schwerbehinderten Arbeitnehmer beschäftigt, muss es eine Strafe zahlen. Das sind monatlich bis zu 290 Euro pro Stelle. Der Satz regelt sich daran, wie viel Prozent der Belegschaft schwerbehindert sind. Sind zwischen zwei und drei Prozent der Beschäftigten schwerbehindert beträgt die Strafe 200 Euro. Zwischen drei und fünf Prozent sind es 115 Euro. -
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Bis Schwerbehinderte einen Job bekommen, dauert es in der Regel länger, als bei nicht behinderten Kollegen. Die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit nach einem Jobverlust ist bei Schwerbehinderten höher und liegt bei 77 Wochen. Bei nicht behinderten Arbeitnehmern sind es nur 64 Wochen. -
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Insgesamt waren im Dezember 2013 177926 Schwerbehinderte Arbeitslos. Das waren 4623 mehr als im Vorjahr. Von den schwerbehinderten Menschen im erwerbsfähigen Alter war rund die Hälfte zwischen 55 und 65 Jahre alt. -
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Bei der Einstellung von behinderten unterscheiden sich Privatwirtschaft und öffentliche Stellen stark. In der Privatwirtschaft liegt der Durchschnitt bei schwerbehinderten Beschäftigten bei vier Prozent, bei öffentlichen Arbeitgebern bei 6,5 Prozent. Positive Beispiele für die Beschäftigung von Schwerbehinderten sind die öffentliche Verwaltung und Sozialversicherung, mit 6,8 Prozent, die Energieversorgung mit 5,7 Prozent und der Fahrzeugbau mit 5,5 Prozent.
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