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Sicherung der Partizipation und Mitbestimmung

Themenfeld Weiterbildung

Gruppe älterer Arbeitnehmer
Foto: iStockphoto: Lise Gagne
WESENTLICHE HANDLUNGSFELDER:

Transparenz über Bildungsangebote und Träger der Weiterbildung verbessern
Transparenz ist die Grundlage für die Orientierung der Teilnehmenden als Kunden. Kriterien sind Leistungen, Qualität und soziale Bedingungen der Beschäftigung in den Einrichtungen. Dadurch wird auch ein positives Image der Weiterbildung insgesamt gefördert.

Beteiligung und Mitbestimmung in den Einrichtungen der Weiterbildung sichern und Sozialdumping vermeiden
Handeln in diesen Angelegenheiten ist angebracht, da unter den Bedingungen finanzieller Kürzungen und eines verschärften Wettbewerbs auf dem Bildungsmarkt die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten und angemessene tarifliche Standards zunehmend missachtet werden.

In der betrieblichen Weiterbildung die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte nutzen
Die Rechte und Möglichkeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz (§96ff BetrVG) sind für den Auf- und Ausbau einer systematischen Weiterbildung im Betrieb zu beachten und initiativ und kooperativ anzuwenden.

 



EMPFEHLUNGEN AN DIE POLITIK:

Transparenz und Planungssicherheit gewährleisten
Bei öffentlichen Förderprogrammen zur Weiterbildung in den Ländern, im Bund und in der Europäischen Union sind über die Anforderungen sowie über Kriterien der Bewilligung mehr Transparenz und Planungssicherheit zu gewährleisten. Wege dazu sind beispielsweise ein auf den politischen Zuständigkeitsebenen abgestimmtes, kundennahes und nach einheitlichen Kriterien erstelltes Informationssystem Weiterbildung.

Sozialdumping in der Weiterbildung verhindern
In der Vergabe öffentlicher Mittel ist Sozialdumping als Folge zu vermeiden. Als Vergabekriterium ist die Tarifbindung der Bildungsträger zu empfehlen. Das gilt besonders für die Förderung nach SGB III durch die Agentur für Arbeit.

 



HANDLUNGSEBENE DER IG BCE:

Betriebliche Weiterbildung sollte nahtlos an berufliche Erstausbildung anknüpfen sowie Wege weiterer Qualifizierung aufzeigen und ermöglichen. Die IG BCE strebt den Ausbau von betrieblichen und außerbetrieblichen Qualifikationsmaßnahmen an.

Die IG BCE informiert über die Bedeutung und Möglichkeiten der Weiterbildung im Betrieb und darüber hinaus, einschließlich bestehender Rechtsansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Bei dem Anspruch von Partizipation und Mitbestimmung sind die Rechte und Aufgaben des Betriebsrates zur betrieblichen Weiterbildung von großer Bedeutung. Eine entsprechende Qualifizierung der Mitglieder von Betriebsräten ist dafür erforderlich. Die IG BCE arbeitet für die Qualifikation der Betriebsratsmitglieder im Aufgabenbereich Mitbestimmung in der betrieblichen Weiterbildung. Sie setzt sich dafür ein, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Vertretungen über die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen mitbestimmen.

 

Weiterführende Links und Downloads:
Bildungspolitisches Diskussionspapier: Weiterbildung


Leitsatz: Sicherung der Partizipation und Mitbestimmung


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Die Chemie-Stiftung Sozialpartner-Akademie (CSSA) ist eine gemeinsame Initiative des Bundesarbeitgeberverbandes Chemie (BAVC) und der IG BCE. Sie entwickelt innovative Prozesse der betrieblichen Fort- und Weiterbildung und begleitet deren praktische Umsetzung.

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