Was ist Weihnachtsgeld?
Beim Weihnachtsgeld handelt es sich ebenso wie beim Urlaubsgeld um eine Gratifikation, die vom Arbeitgeber als ein zusätzliches Entgelt freiwillig an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird.
Besteht ein Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld gibt es nicht. Im Arbeitsvertrag, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen können sich entsprechende Regelungen finden. Sehr häufig sind Weihnachtsgeldzahlungen aber gar nicht ausdrücklich vereinbart. Es ist dann häufig nur betriebliche Übung, daß eine Weihnachtsgratifikation gezahlt wird. Zuletzt kann sich der Anspruch ergeben aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz dürfen nur sachliche Gründe, wie Betriebszugehörigkeit, zu einer unterschiedlichen Höhe führen. Erhalten nur bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern Weihnachtsgeld oder werden bestimmte Gruppen oder einzelne Arbeitnehmer hiervon ausgeschlossen, dann haben auch die Ausgeschlossenen Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn die Ungleichbehandlung unzulässig ist. Dies ist beispielsweise bei einer Differenzierung nach Geschlecht, geringfügiger Beschäftigung oder Teilzeitbeschäftigung der Fall.
In welcher Höhe wird Weihnachtsgeld gezahlt?
Die Höhe ergibt sich wie der Anspruch auf Weihnachtsgeld selbst entweder aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder aber der betrieblichen Übung. Die Höhe des Weihnachtsgeldes regelt sich nach der jeweiligen ausdrücklichen oder stillschweigenden Vereinbarung. Sie ist oft abhängig von Branche, Unternehmen, Dauer der Betriebszugehörigkeit und betrieblicher Gepflogenheit. Es dürften unterschiedlich hohe Weihnachtsgelder gezahlt werden, wenn sachliche Gründe hierfür vorliegen. So ist es beispielsweise sachgemäß, wenn Arbeitnehmer, die erst im Laufe des Jahres eingestellt wurden, das Weihnachtsgeld nur anteilig erhalten. Sachliche Gründe können auch zu einer Kürzung des Weihnachtsgeldes führen.
Wann wird Weihnachtsgeld gezahlt?
Auch der Zeitpunkt der etwaigen Zahlung von Weihnachtsgeld ist abhängig von der konkreten Vereinbarung. In der Regel wird es mit dem Novembergehalt ausgezahlt.
Welche Regelungen seitens des Arbeitgebers können wirksam getroffen werden?
Der Arbeitgeber kann einen sog. Freiwilligkeitsvorbehalt festlegen. Mit diesem kann der Arbeitgeber jedes Jahr neu entscheiden, ob er Weihnachtsgeld bezahlen will. Die Zahlung des Weihnachtsgeldes kann auch von einem Stichtag dergestalt abhängig gemacht werden, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt noch besteht oder ungekündigt ist. Ist eine Rückzahlungsklausel vereinbart, kann der Arbeitgeber bereits gezahltes Weihnachtsgeld sogar zurückfordern. Die Wirksamkeit solcher Klauseln ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht je nach Höhe des Weihnachtsgeldes gestaffelt.
Gesetzliche Bestimmungen
Für Beamte ist das Weihnachtsgeld, sofern es überhaupt noch gezahlt wird, durch Gesetze des Bundes bzw. der Länder geregelt. Für andere Arbeitnehmer existieren keine speziellen gesetzlichen Bestimmungen.
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