Einfache Gleitzeit
Bei der einfachen Gleitzeit liegt die Dauer der täglichen Arbeitszeit (frühestmöglicher Beginn, spätestes Ende) fest. Während einer bestimmten Kernarbeitszeit, die normalerweise im Arbeitsvertrag oder in allgemeinen Anstellungsbedingungen festgelegt wird, muss der Arbeitnehmer in jedem Fall anwesend sein. Damit ist also bei der einfachen Gleitzeit die Arbeitszeit zwischen den Rahmenvorgaben und dem Anfang bzw. dem Ende der Kernarbeitszeit variabel. In den meisten Fällen werden der Arbeitsbeginn und das Arbeitsende technisch erfasst, z. B. mit einer Stempeluhr.
Qualifizierte Gleitzeit
Bei der qualifizierten Gleitzeit kann der Arbeitnehmer seine Arbeit grundsätzlich nicht nur zu einem selbst gewählten Zeitpunkt aufnehmen und beenden, sondern zudem auch die Länge seiner Arbeitszeit selbst bestimmen. Vorgeschrieben ist lediglich die durchschnittliche Arbeitszeit in der Woche, im Monat oder im Jahr. Häufig wird allerdings auch hier eine Kernarbeitszeit bestimmt.
Regelung der Gleitzeit
Eine Gleitzeitregelung wird in den meisten Fällen in einer Betriebsvereinbarung vereinbart. Natürlich müssen auch bei einer Gleitzeitregelung die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitszeit beachtet werden. Insbesondere darf auch bei einer gleitenden Arbeitszeit die grundsätzliche gesetzliche Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten werden. Soll in einem Betrieb die gleitende Arbeitszeit eingeführt oder auch abgeschafft werden, so hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht.
Gesetzliche Bestimmungen
Im Gesetz finden sich keine ausdrücklichen Gleitzeitregelungen. Die Vorschriften, die die Arbeitszeit regeln, also insbesondere die des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), werden auf die Gleitzeit entsprechend angewendet, sofern sie ihrem Sinn und Zweck nach darauf angewendet werden können.