Konsequenzen aus dem Urteil zur Leiharbeit Wie komme ich rückwirkend an mein Geld? Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Leiharbeit hat weitreichende Konsequenz für rund 200.000 betroffene Leihbeschäftigte: Die Beschäftigten haben rückwirkend einen Anspruch auf Equal Pay, also gleiche Bezahlung wie Beschäftigte des Entleihbetriebes. Das heißt, sie können vom Verleiher den Differenzbetrag zwischen der unwirksamen Tarifvergütung und dem Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer im Entleihunternehmen fordern und gegebenenfalls einklagen. Leihbeschäftigte können von dem Entleihbetrieb Auskunft über die wesentlichen Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Beschäftigten verlangen. Die Gewerkschaften informieren und bieten Musterschreiben zur Geltendmachung der Ansprüche. mehr...
Längere Krankheit Urlaubsansprüche dürfen nicht Ende März verfallen Wer lange Zeit krank wird, darf nicht zusätzlich noch durch einen Verlust seiner Urlaubsansprüche bestraft werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Wenn Arbeitnehmer krank waren und deshalb ihren Jahresurlaub bis Ende März des Folgejahres nicht nehmen konnten, hatten sie bislang meist doppeltes Pech: Sie hatten außer ihrer Gesundheit auch noch ihre Urlaubsansprüche verloren. Das darf nicht sein - entschied der Europäische Gerichtshof und hob damit wesentliche Teile des deutschen Urlaubsrechts aus den Angeln. Auch Kranke erwerben einen Anspruch auf Urlaub. Das Problem ist nur: Sie müssen ihn auch nehmen können. Und genau daran scheiterte es bislang oft. Denn nach dem deutschen Gesetz muss der Urlaub im Grundsatz im laufenden Kalenderjahr genommen werden. mehr...
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