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IG-BCE-Web-Angebote

II. Ergänzende Nutzungsbedingungen Seminare

1. Allgemeines und Geltungsbereich


a.) Die IG BCE bietet unter www.igbce.de eine bundesweite Seminardatenbank an.

b.) Die "Ergänzenden Nutzungsbedingungen" Seminare werden durch die Anmeldung verbindlich vereinbart. Die "Ergänzenden Nutzungsbedingungen" Seminare gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

 

2. Teilnahmebedingungen

An den Seminaren und Veranstaltungen dieses Bildungsprogramms können - je nach Ausrichtung der Veranstaltung - Funktionäre und Funktionärinnen, Mitglieder der IG BCE oder interessierte Arbeitnehmer/-innen teilnehmen.

Für ihre Mitglieder übernimmt die IG BCE die Seminarkosten inklusive Unterkunft und Verpflegung sowie die Kosten der Anreise. Nichtmitglieder können gegen Erstattung der Kosten an den Veranstaltungen teilnehmen.

Um einem möglichst großen Kreis von Teilnehmern und Teilnehmerinnen den Zugang zu unseren Seminaren zu ermöglichen, ist die Teilnahme zunächst auf zwei Seminare pro Person und Jahr beschränkt. Begründete Ausnahmen können von den Verantwortlichen der zuständigen Organisationsstellen in Abstimmung mit der Abt. Bildung/ Weiterbildung genehmigt werden.

Für bestimmte Seminare sind Eingangsvoraussetzungen formuliert, die sich auf Vorkenntnisse oder die Teilnahme an einem bestimmten Basisseminar beziehen. Die Voraussetzungen sind in der jeweiligen Seminarbeschreibung abgedruckt.

Die jeweils aufgeführten Zielgruppen weisen auf die besondere Eignung des Seminars für die genannten Gruppen oder Personen hin und dienen somit als Entscheidungshilfe.

 

3. Freistellung und Freistellungsansprüche


Die Freistellung für die Dauer des jeweiligen Seminars regeln die Teilnehmer/-innen individuell mit ihrem Arbeitgeber, z. B. über Freizeitausgleich, Urlaub, unbezahlte Freistellung oder bestehende gesetzliche oder tarifvertragliche Regelungen. Ob bei einem Seminar besondere Freistellungsmöglichkeiten in Betracht kommen, ist der jeweiligen Seminarbeschreibung zu entnehmen.


a.) Seminare nach § 37 Abs. 7 BetrVG für Betriebsratsmitglieder

Nach § 37 Abs. 7 BetrVG haben Betriebsratsmitglieder pro Amtsperiode einen Freistellungsanspruch von 3 Wochen. Arbeitnehmer/-innen, die erstmals in den Betriebsrat gewählt wurden und vorher nicht der Jugend- und Auszubildendenvertretung angehörten, können in der ersten Amtsperiode einen Anspruch von 4 Wochen geltend machen. Dieser Anspruch ist ein zusätzlicher individueller Bildungsanspruch für jedes einzelne Betriebsratsmitglied. Anders als bei § 37 Abs. 6 BetrVG kommt es hier nicht auf die „Erforderlichkeit" an, sondern darauf, ob die Schulungsveranstaltung Inhalte vermittelt, die für die Betriebsratsarbeit geeignet sind. Bei der Beschlussfassung durch das Betriebsratsgremium sind lediglich die betrieblichen Notwendigkeiten hinsichtlich der zeitlichen Lage der Schulung zu berücksichtigen.

Darüber, ob eine Bildungsmaßnahme „geeignet" ist,  entscheidet die oberste Arbeitsbehörde des Landes. Seminare, die im Bildungsprogramm nach § 37 Abs. 7 BetrVG ausgeschrieben sind, sind von der zuständigen Stelle anerkannt bzw. ist die Anerkennung zu erwarten. Der Arbeitgeber übernimmt für die Dauer der Bildungsveranstaltung die Fortzahlung des Entgelts.

b.) Bildungsurlaub für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzgebung der Bundesländer

Bildung und die entsprechende Gesetzgebung ist den Ländern unterstellt und regional unterschiedlich geregelt. Freistellungsgesetze gibt es in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein - nicht jedoch in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen. Eine Besonderheit, die für Nordrhein-Westfalen gilt, wird im weiteren Textverlauf erläutert.

Nach den jeweils geltenden Gesetzen der Länder haben Arbeitnehmer/-innen einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub unter Fortzahlung des Entgelts durch den Arbeitgeber. Die Bildungsmaßnahme muss jedoch durch die jeweilige Landesbehörde anerkannt sein. Die Anträge auf Anerkennung stellt die IG BCE. Bestätigungen der Anerkennung können im Internet eingesehen oder bei der Abteilung Bildung bzw. bei den zuständigen Bezirken erfragt werden. Die Seminare, die nach Bildungsurlaubsgesetz ausgeschrieben sind, stehen allen Interessierten offen. Die bei den jeweiligen Seminaren angegebenen Zielgruppen weisen lediglich auf die besondere Eignung der Seminarinhalte für den genannten Personenkreis hin.


c.) Sonderregelung für Nordrhein-Westfalen

Die Teilnahme an zentralen Seminaren der IG BCE, die nach Bildungsurlaub ausgeschrieben sind, können nicht immer von Interessierten aus Nordrhein-Westfalen besucht werden. 
Eine Reihe von Seminaren führt die IG BCE jedoch in Kooperation mit dem DGB Bildungswerk NRW e. V. durch. Planung und Durchführung dieser Seminare liegen in Händen des DGB Bildungswerkes NRW e. V.

Die Seminare sind mit dem Vermerk NRW* gekennzeichnet und können auch von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen aus Nordrhein-Westfalen nach dem dort geltenden Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besucht werden.

Darüber, ob weitere Seminare  mit dem DGB Bildungswerk NRW e. V. angeboten werden, informiert aktuell die Internetseite der IG BCE, der zuständige (Landes-) Bezirk oder die Abteilung Bildung.

d.) Ausnahmeregelung der IG BCE

In besonderen, begründeten Fällen übernimmt die IG BCE - zusätzlich zu den mit dem Seminar in Verbindung stehenden Kosten - den Entgelt-Ausfall bei unbezahlter Freistellung. Diese Möglichkeit findet nur Anwendung, wenn sie mit dem jeweils zuständigen Bezirk abgestimmt ist und von diesem ausdrücklich empfohlen wird.

 

4. Anmeldung


Anmeldungen zu den zentralen Seminaren erfolgen stets schriftlich über die örtlichen und betrieblichen Gremien (z.B. Vertrauensleute, Ortsgruppe) oder online per Internet-Formular an den zuständigen Bezirk. Dieser leitet die Anmeldungen an die Abteilung Bildung der IG BCE weiter.

Über die Teilnahme entscheidet nicht unweigerlich die Reihenfolge des Anmeldungseingangs. Bei der Auswahl der Teilnehmer/-innen werden auch Zielgruppen und die Gruppenzusammensetzung, wie beispielsweise das Geschlechterverhältnis, berücksichtigt.

 

5. Einladung


Nach Eingang der Anmeldung versendet die Abteilung Bildung eine Anmeldebestätigung mit Hinweisen zum Status der Anmeldung. Etwa zehn Wochen vor Beginn des Seminars folgt die Einladung mit den notwendigen Unterlagen.

Mit der Einladung bestätigen wir die Verbindlichkeit der Teilnahme unter Vorbehalt. Sollte ein Seminar abgesagt werden müssen, verständigen wir den betroffenen Personenkreis umgehend.

 


6. Kosten / Fahrtkosten


Für Mitglieder der IG BCE sind die Seminare aus dem Angebot „Zentrale Seminare ... aktiv in der IG BCE" kostenlos.

Die IG BCE übernimmt darüber hinaus die ihren Mitgliedern entstehenden Fahrtkosten für die An- und Abreise (2. Wagenklasse im Rahmen des Großkundenrabatts der Deutschen Bahn AG).
Die Fahrkarte für die An- und Abreise mit der Deutschen Bahn AG kann mit der, der Einladung beiliegenden Anforderungskarte bestellt werden.

Grundsätzlich ist eine Anreise mit dem eigenen Fahrzeug nicht erwünscht. Erfolgt sie dennoch, wird pro Kilometer lediglich der jeweilige km-Satz der Deutschen Bahn AG, 2. Wagenklasse im Rahmen des Großkundenrabatts erstattet. Die Benutzung des privaten Fahrzeugs erfolgt auf eigene Gefahr.

 

7. Kinderbetreuung

Grundsätzlich versuchen wir bei Bedarf eine individuelle Kinderbetreuung zu organisieren. Interessierte fragen bitte direkt und frühzeitig beim jeweiligen Bildungszentrum nach, ob für die Dauer des Seminars eine Betreuung ermöglicht werden kann.

Soweit Unterbringungs- und Betreuungskosten nicht von dritter Seite übernommen werden, werden sie von der IG BCE getragen.

 

Regelung zur Kostenerstattung

Regelung der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie zur Kostenerstattung bei Durchführung von Bildungsveranstaltungen (Gültig ab 1. Januar 2006)

1.) Durch die Entrichtung des satzungsgemäßen Beitrages ist eine Teilnahme an Bildungsveranstaltungen der IG BCE kostenlos. Unterbringung und Verpflegung während der Dauer der Veranstaltung sind frei.
 
2.) In besonders begründeten Fällen kann von der IG BCE für die Dauer der Bildungsveranstaltung Verdienstausfall erstattet werden. Dies kommt in Frage, wenn das Entgelt des teilnehmenden Funktionärs oder der Funktionärin nachweisbar nicht weitergezahlt wird, der zuständige Bezirk die Teilnahme aber als notwendig und sinnvoll erachtet und der Erstattung des Verdienstausfalls ausdrücklich zustimmt. Der zu zahlende Verdienstausfall ist durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen und orientiert sich an der Höhe des geleisteten Beitrages. Er kann nur bis zur Verdienstausfallhöhe erstattet werden.

3.) Fahrtkosten

a.) Für die An- und Abreise werden die Fahrtkosten der 2. Wagenklasse der Deutschen Bahn AG - im Rahmen des Großkundenrabatts - und anderer Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs ersetzt.

b.) Die Ausstellung der Fahrkarten erfolgt durch das Reisebüro Carlson Wagonlit Travel, Hamburger Allee 12 - 16, 30161 Hannover (Tel.: 0511 3609150).

c.) Grundsätzlich ist eine Anreise mit dem Pkw nicht erwünscht. Erfolgt sie trotzdem, werden pro Kilometer der jeweilige km-Satz der Deutschen Bahn AG 2. Wagenklasse im Rahmen des Großkundenrabatts erstattet. Die Benutzung des privaten Pkw erfolgt auf eigene Gefahr. Ein Haftungsanspruch bei Personen- oder Sachschäden an die IG BCE besteht nicht.

d.) Für die Anreise mit dem Flugzeug gilt die gleiche Regelung wie in Ziffer 3c.).

4.)  Die Regelungen zur Erstattung der Punkte 1. bis 3. finden in keinem Punkt Anwendung bei einer Teilnahme gemäß § 37 Absatz 6 BetrVG.

 

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