WESENTLICHE HANDLUNGSFELDER: Auswahlfähiges Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen
Ein offener Zugang zu einem betrieblichen Ausbildungsplatz ist nur durch ein auswahlfähiges Ausbildungsplatzangebot möglich. Betriebe, Unternehmen und Verwaltungen müssen ihrer Verpflichtung nachkommen, ausreichend Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen, damit jeder Jugendliche, der eine Berufsausbildung im dualen Ausbildungssystem absolvieren möchte, hierzu eine Gelegenheit erhält.
Schwächen ausgleichen
Junge Menschen ohne oder mit einem schlechten Schulabschluss, haben heute nur unzureichende Chancen, einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Für diesen Personenkreis müssen ausreichend Angebote zur Berufsausbildungsvorbereitung existieren, um dennoch den Übergang von der Schule zur Ausbildung zu ermöglichen.
Übergänge zur beruflichen Ausbildung organisieren
Dem Übergang von der Schule zur Berufsausbildung muss eine qualitativ hochwertige und umfangreiche Berufsorientierungsphase vorausgehen, die zwei Jahre vor dem Schulabschluss beginnen sollte. Praxis- und projektorientierte Austauschprogramme bieten darüber hinaus die Gelegenheit für Betriebe, potenzielle Bewerberinnen und Bewerber kennen zu lernen. Gleichzeitig können Jugendliche ihren Neigungen entsprechende Ausbildungsinhalte beziehungsweise -berufe erproben. Dadurch kann auch die Zahl der Ausbildungsabbrüche verringert werden.
Finanzielle Förderung der Fortbildung
Aus- und Weiterbildung müssen enger miteinander verknüpft werden. Der formelle Zugang zur Fortbildung ist nach Abschluss der Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung zwar gegeben, dennoch bestehen finanzielle Hürden durch zum Teil sehr hohe Kosten für Weiterbildungskurse. Entsprechende finanzielle Fördermöglichkeiten müssen ausgeweitet und für Interessierte zugänglicher gemacht werden.
Offene Zugänge zur Hochschule
Die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Ausbildung und Hochschule ist zu verbessern. Der erfolgreiche Abschluss einer dualen Berufsausbildung, mit ihren hohen Anforderungen an Koordination, fachlichem Wissen, Planungs- und Handlungskompetenz, muss Zugangsvoraussetzungen für ein Studium eröffnen.
EMPFEHLUNGEN AN DIE POLITIK: Aktive Arbeitsmarkt- und Konjunkturpolitik
Eine Übernahme in eine Beschäftigung nach abgeschlossener Berufsausbildung muss durch eine aktive Arbeitsmarkt- und Konjunkturpolitik wieder für jeden Absolventen gewährleistet werden.
Förderung und Stärkung der Berufswahlorientierung
Die Förderung und Stärkung der Berufswahlorientierung muss von der Dauer und der Qualität her verbessert werden. Es bedarf hierzu einer intensiveren Zusammenarbeit aller Akteure. Initiativen hierzu sind anzuregen, zu verfolgen und konsequent umzusetzen.
Zulassung zur Hochschule nach abgeschlossener Berufsausbildung
Die Zulassung zur Hochschule nach abgeschlossener Berufsausbildung sollte länderübergreifend abgestimmt und einheitlich geregelt werden. Die Bundesländer werden aufgefordert, berufliche Qualifikationen in Studiengängen, soweit diese vergleichbar sind, anzurechnen.
Mehr Möglichkeiten für Doppelqualifikationen
Darüber hinaus müssen zukünftig mehr Möglichkeiten für Doppelqualifikationen, das heißt den Erwerb des Abiturs und einer Berufsausbildung, geschaffen werden. Berufliche Fortbildungsabschlüsse müssen auf Bachelor-Niveau anerkannt werden.
HANDLUNGSEBENE DER IG BCE: Die IG BCE fördert den Zugang zur Berufsausbildung durch ihre aktive Tarifpolitik. Durch den Tarifvertrag "Zukunft durch Ausbildung" wurde eine Steigerung des Ausbildungsplatzangebotes erreicht. Solche und ähnliche Tarifverträge gilt es auch in anderen Tarifgebieten abzuschließen.
Durch den Tarifvertrag "Start in den Beruf" fördert die IG BCE Maßnahmen zur Berufsausbildungsvorbereitung, deren Absolventen zu einem sehr hohen Teil in eine anschließende Berufsausbildung vermittelt werden können.
Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsräten und Betriebsräte tragen maßgeblich dazu bei, dass Ausbildungsbetriebe ihr Ausbildungsengagement nicht weiter zurück fahren und auch vereinzelt über den betrieblichen Bedarf hinaus ausgebildet wird.