WESENTLICHE HANDLUNGSFELDER: Vermittlung von Übergangskompetenzen - ein Handlungsschwerpunkt der Allgemeinen und Betrieblichen Weiterbildung
Für das "Weiterkommen" im Bildungsprozess brauchen die Menschen Kompetenzen, die über die beruflich-fachliche Qualifikation hinausgehen und diese ergänzen. Zu diesen Kompetenzen zählen die Beherrschung und Verbesserung der Sprache in Wort und Schrift, Kommunikations- und Teamfähigkeit, Kenntnisse in Fremdsprachen sowie Lernkompetenz. Hinzu kommt Grundwissen über die sozialen, rechtlichen und politischen Grundlagen der Arbeit, sowie der Struktur und Funktion von Staat und Gesellschaft. Die Bildungseinrichtungen der allgemeinen Weiterbildung haben die Aufgabe, entsprechende Maßnahmen der Weiterbildung anzubieten. Auch in der betrieblichen Weiterbildung ist die Vermittlung von Kompetenzen, die den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Weiterkommen und die Übergänge in neue Lernphasen und berufliche Tätigkeiten erleichtern, zu verstärken.
Durch qualifizierte Schul- und Berufsabschlüsse die Voraussetzungen für Zugänge und Übergänge in Beruf und Bildung schaffen
Allgemeine und berufliche Weiterbildung arbeiten für das Nachholen und die Durchführung zusätzlicher Schul- und Berufsabschlüsse. Diese sind Grundlagen dafür, dass Menschen die erforderlichen Kompetenzen erwerben, die sie für erfolgreiche Zugänge beziehungsweise Übergänge in berufliche Tätigkeit und Bildung brauchen. Dabei haben abschlussorientierte Maßnahmen der Weiterbildung die Vermittlung von Übergangskompetenzen in ihren Lehrplänen zu beachten.
Die Zugänge zur Hochschule durch Gleichwertigkeit schulischer und beruflicher Abschlüsse erleichtern
Weiterbildung konnte schon bisher den Zugang zu Hochschulen für "Nicht-Abiturenten" durch besondere, staatlich anerkannte Vorbereitungs- und Zulassungskurse fördern. Dieses Handlungsfeld der Weiterbildung ist zu entwickeln; so sind bestimmte Fortbildungsabschlüsse dem Bachelor-Abschluss einer Hochschule gleichzustellen. Dieses erleichtert den Hochschulzugang für einen Master-Studiengang; unterstützend kann dabei die universitäre Erwachsenenbildung wirken. Darüber hinaus sind Qualifikationen, die bereits durch die abgelegte Fortbildungsprüfung nachgewiesen wurden, auf das Studium anzurechnen, um Bildungszeiten zu effektivieren.
Transparenz über die Zugänge und Übergänge im Bildungssystem schaffen
Es ist deshalb ein Aufgabenfeld der Weiterbildung, Wege, Kreuzungen und Brücken im Verlauf der Bildungs- und Berufsbiografie aufzuzeigen. Das heißt, gezielte, verständliche und kompetente Beratung ist eine wichtige Funktion der Weiterbildung.
EMPFEHLUNGEN AN DIE POLITIK:
Zugangsmöglichkeiten an Hochschulen erweitern
Bestehende Zugangsmöglichkeiten aus beruflich-praktischen Tätigkeiten in ein Hochschulstudium sind zu erweitern, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichwertigkeit von schulisch erworbener Hochschulreife und beruflicher Qualifikation.
Der zweite Bildungsweg ist eine öffentliche Aufgabe
Angesichts der hohen Quote von Schulabgängern ohne Abschluss sowie junger Menschen ohne Berufsausbildung ist es vorrangige Aufgabe der Weiterbildung, Angebote zum nachträglichen Erwerb von Schul- und Berufsabschlüssen zu machen. Dieses ist eine öffentliche Aufgabe und bedarf der Finanzierung durch öffentliche Mittel (der Kommunen, der Länder oder des Bundes und der Agentur für Arbeit).
Rahmenregelung für erleichterte Übergänge schaffen
Die Weiterbildung hat die Aufgabe, zur Erleichterung der Übergänge zwischen Schule und Beruf, Schule und Hochschule, Beruf und Hochschule sowie Integration von Berufsrückkehrern, Angebote zu machen. Sie ist dafür mit den erforderlichen Mitteln auszustatten. Hier kann ein Bundesrahmengesetz Weiterbildung helfen, indem es unter Einbeziehung der Hochschulen Rahmenbedingungen für offene Zugänge, Durchlässigkeit und erleichterte Übergänge setzt.
HANDLUNGSEBENE DER IG BCE:
Die IG BCE setzt sich dafür ein, dass das Nachholen von Berufsabschlüssen durch das Absolvieren entsprechender Qualifizierungsmodule erleichtert wird.
Sie will gemeinsam mit den Arbeitgebern (weitere) Initiativen auf den Weg bringen und Vereinbarungen treffen, die in der betrieblichen Weiterbildung verstärkt für die Vermittlung von Übergangskompetenzen sorgen.
Die IG BCE prüft Initiativen für die Erstellung von Kompetenzbilanzen auf betrieblicher Ebene. In diesen Bilanzen können Kenntnisse und Erfahrungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dokumentiert werden, die die Kompetenzen für das Weiterkommen und für die Übergänge in der beruflichen Tätigkeit aufzeigen und erweitern.
Informationen, Transparenz und Beratung sind wesentliche Grundlagen für den Erwerb und die Nutzung von Zusatzqualifikationen, verbesserte Übergänge in Ausbildung und Beruf sowie die Durchlässigkeit zwischen den Bildungsbereichen. Dazu will die Gewerkschaft vorhandene Instrumente anwenden, wenn notwendig, neue entwickeln und dabei die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates nutzen.