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IG-BCE-Energiepolitik

Ausstieg aus der Kernenergie

Strom muss sicher und gesellschaftlich akzeptabel erzeugt werden. Deswegen steht die IG BCE zum Ausstiegs­beschluss der Bundesregierung von 2002. In Fukushima ereignete sich der erste nukleare Unfall, für den die betroffene Anlage nicht ausgelegt war, weil er als zu unwahrscheinliches Restrisiko betrachtet worden war. Die Laufzeit aller Kernkraftwerke in Deutschland, Europa und der Welt muss von Sicherheitsüberprüfungen abhängig gemacht werden, die die neue Lage nach den Katastrophen in Japan berücksichtigen. Die Abschaltung der älteren Kernkraftwerke in Deutschland war ein erster richtiger Schritt dazu.

Kernkraftwerk Grohnde
Foto: Cintula

Auch beim Ausstieg muss das Thema Endlagerung kerntechnischer Abfälle in Deutschland gelöst werden. Je schneller auf die kerntechnische Stromerzeugung verzichtet wird, umso eher sind errichtete Endlager für den bisher entstandenen und in naher Zukunft noch anfallenden Abfall erforderlich. Eine zukunftsgerichtete Energiepolitik hat dies sicherzustellen.

Parallel zum Ausstieg aus der Kernenergie muss die Frage beantwortet werden, wie die Versorgungssicherheit, Netzstabilität aber auch der Bedarf an wettbewerbsfähiger Grundlastenergie für die Industrie gewährleistet werden kann. Der Ausstieg aus der Kernenergie darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden. Rückbau und Abriss von Kernkraftwerke erfordern über einen längeren Zeitraum qualifiziertes Personal. Auf dieser Basis sind Konzepte zur Beschäftigungssicherung zu entwickeln.

Am 14.03.2011 hat die Bundesregierung ein Moratorium bezüglich der Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke beschlossen und zugleich veranlasst, ältere Atomkraftwerke (bis Baujahr 1980) mit einer Gesamtleistung von rund 7000 MW für 3 Monate abzufahren. Zusätzlich steht ein weiteres Kernkraftwerk mit einer installierten Leistung von 1400 MW seit einigen Jahren still. Somit fehlen in der Erzeugung der Grundlast insgesamt rund 8400 MW Kernenergieleistung, die in elektrischer Arbeit gerechnet, ein Volumen von rund 60 Mrd. KWh ausmacht. Diese fehlende Leistung kann kurz- und mittelfristig durch den höheren Einsatz von Gas- und Kohlekraftwerken ausgeglichen werden. Die Auslastung von Gaskraftwerken liegt aktuell bei gut 3000 Volllaststunden im Jahr, Steinkohlekraftwerke laufen mit knapp 4000 Stunden im Jahr.

Zusätzlich kommen in den nächsten Jahren neue Stein- und Braunkohlenkraftwerke mit einer Leistung von mehreren Tausend MW in den Markt. Ob in dem gleichen Umfang parallel dazu angesichts der neuen Situation ältere Kraftwerke im vollen Umfang stillgelegt werden, wäre zu diskutieren. So werden derzeit in Nordrhein-Westfalen Steinkohlenblöcke mit einer Leistung von rund 2300 MW an den Standorten Hamm und Walsum errichtet und im Rheinischen Revier neue Braunkohlekapazitäten (BoA 2 und 3) mit einer Leistung von 2000 MW gebaut. Hinzu kommt der Steinkohledoppelblock in Hamburg-Moorburg mit einer installierten Leistung von rund 1600 MW und das Braunkohlekraftwerk Boxberg II mit einer Leistung von knapp 700 MW. Die energiewirtschaftliche Bedeutung des E.ON-Kraftwerks Datteln 4 wird durch einen Kernenergieausstieg nochmals unterstrichen. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass durch den Ersatz von CO2-freier Kernenergie durch Gasund Kohlekraftwerke die Nachfrage nach CO2- Zertifikaten steigen wird und damit vermutlich auch preiserhöhende Effekte eintreten. Die vorübergehende Stilllegung von 7000-8000 MW Kernenergieleistung ist sowohl von der Leistung als auch von der Arbeit her durch den vorhandenen Kraftwerkspark abgedeckt. Die Absicherung von Leistung und Arbeit kann in den nächsten Jahren zusätzlich durch Neubau- Kraftwerke erweitert werden.

Versorgungssicherheit und Netzausbau

Das Klimakonzept der Bundesregierung und die damit gewünschte Ausrichtung auf die weitgehende Versorgung durch erneuerbare Energieträger macht einen umfassenden Ausbau der Netz-Infrastruktur im Milliarden- Bereich mit Tausenden von Kilometern neuer Leitung unerlässlich. Aus heutiger Sicht führt schon die Abschaltung der älteren Kernkraftwerke zu einer hohen Belastung des deutschen Übertragungsnetzes insbesondere in der Nord-/Süd-Richtung. Wegen des Zubaus (geplant) von Windparks auf Nord- und Ostsee hatte die Deutsche Netzagentur bereits neue 380 KV Trassen mit einer Länge von 3600 km bei einem Investitionsvolumen von rund 6 Mrd. Euro errechnet. Sollten die älteren Reaktoren mittelfristig nicht wieder ans Netz gehen und langfristig (analog Energiekonsens 2001) auch die neueren Reaktoren Ende dieses Anfang des nächsten Jahrzehntes vom Netz gehen, wären vermutlich zusätzliche Netzausbaumaßnahmen notwendig.

Aus heutiger Sicht kann die Versorgungssicherheit mittelfristig nicht mehr mit der hinreichenden Sicherheit gewährleistet werden. Insoweit ist aus heutiger Sicht ein Weiterbetrieb der Kernkraftwerke in Süddeutschland aus Gründen der Netzstabilität und Versorgungssicherheit für eine gewisse Zeit erforderlich (vgl. Kernenergie- Kompromiss 2001), bis geeignete neue Gas- und Kohlenkraftwerke mit gesicherter Leistung an ihre Stelle treten können oder durch zusätzliche Speicher- und Netzausbaumaßnahmen ersetzt bzw. ergänzt werden.



Neubau von Kraftwerken

Um den aus Netzgründen bei einem Ausstieg analog zum Energiekonsens 2001 notwendigen Zubau von grund- und mittellastfähigen Gas- und Kohlekapazitäten wirtschaftlich darstellen zu können, ist eine Betrachtung zwischen Kosten von Neubau und Erlösen am Strommarkt sinnvoll. Unter anderem bedingt durch das Moratorium sind die Strompreise an der Leipziger Energiebörse EEX im Spotmarktbereich signifikant um rund 20 Prozent auf über 60 €/MWH gestiegen. Auch die Vertragspreise für 2012 haben sich um etwa 7 Prozent erhöht. Unterstellt man diese Preise von rund 60 €/MWH (+- 10 Prozent) würden sich auf heutiger Kalkulationsbasis, also Investitionskosten, Brennstoffkosten und Betriebskosten von Steinkohle- und Gaskraftwerken ein Neubau bei Vollkostenbetrachtung wirtschaftlich nicht darstellen lassen. Dabei ist unterstellt, dass die Volllaststundenzeit dieser Anlagen – bedingt durch den höheren Beitrag regenerativer, dargebotsabhängiger Energieträger aus Wind- und Sonnenenergie - im Bereich zwischen 4000 – 5000 Volllaststunden liegt.

Wenn solche Anlagen also gebaut werden sollen, sind entsprechende politisch flankierende Maßnahmen, wie z. B. Erstattung der CO2-Kosten - das heißt eine entsprechende Anpassung des derzeitigen EUEmissionshandels Regimes - notwendig, um Investitionseffekte auszulösen. Das Energiekonzept der Bundesregierung wäre demnach durch den höheren Einsatz von konventionellen Kapazitäten auf Gas- und Kohlebasis hinsichtlich der CO2 Reduktionsziele zu überarbeiten. Parallel dazu ist eine Überprüfung von älteren Gas- und Kohlekraftwerken, deren Genehmigungen z. B. gem. BIMSCHV auslaufen unter Umständen sinnvoll, ob sie mit vergleichsweise geringen Nachrüstungen oder mit entsprechend befristeten Ausnahmegenehmigungen am Netz gehalten werden können.

Brennelemente-Steuer und Nachrüstungserfordernisse

Sowohl die Brennelemente-Steuer als auch die Nachrüstmaßnahmen vor dem Hintergrund der Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke gemäß Energiekonzept der Bundesregierung und Vereinbarungen mit den Kernkraft betreibenden EVU zeigen einen deutlichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit der Kernkraftwerke. Unterstellt man die Notwendigkeit des Weiterbetriebs zumindest der moderneren Kraftwerke (selbstverständlich mit der gebotenen Anlagensicherheit) analog Energiekonsens allein schon aus netztechnischen Gründen und Fragen der Versorgungssicherheit können beide Maßnahmen zusammen die Wirtschaftlichkeit der Kernkraftwerke bei bestehenden Preis und Erlösniveau gefährden.

Da eine Elektrizitätsversorgung des Industriestandortes Bundesrepublik Deutschland auf absehbare Zeit nur mit Großkraftwerken dargestellt werden kann, könnten diese Belastungen dazu führen, dass die Kernkraft betreibenden Unternehmen, die insgesamt rund 80 Prozent der Erzeugung bündeln, nicht über die erforderlichen Mittel verfügen würden, um entsprechend konventionelle modernste Gas- und Kohleeinheiten zu errichten. Bei einem geordneten Umstieg in der Energieerzeugung hin zu modernsten Gas- und Kohleanlagen sowie entsprechend höheren Beiträgen erneuerbarer Energien ist für die Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes und damit auch für die Leistungsfähigkeit der entsprechenden Großkraftwerksbetreiber Rechnung zu tragen. Aus heutiger Sicht erscheint ein früherer Ausstieg aus der Kernenergie bei Beibehaltung der Brennelemente-Steuer und hohen Nachrüstungsanforderungen an die Kernkraftwerke auf eine wirtschaftliche Überbelastung hinzudeuten. Vor dem Hintergrund des nach wie vor notwendigen Beitrages der Kernenergie insbesondere zur Netzstabilität in Süddeutschland ist diese Frage im Rahmen einer Überarbeitung des Energiekonzeptes der Bundesregierung und eines neuen Energiekonsenses nachhaltig zu prüfen.


CCS

Gas- und Kohlenkraftwerke auch modernster Ausprägung erzeugen zwangsläufig CO2. Selbst bei den heutigen Wirkungsgraden in Deutschland bei Gas- und Kohlekraftwerken, die weltweit die höchsten sind, beträgt der Ausstoß bei Gaskraftwerken pro MWh ca. 350 kg und bei modernsten Steinkohlekraftwerken rund 750 kg CO2.

Um diese Technologien noch CO2-ärmer zu machen, kommt derzeit nur die Abscheidung und untertägige Einlagerung von CO2 (Carbon Capture and Storage, CCS) in Frage. Hierzu gibt es eine entsprechende EU-Richtlinie, die die Förderung dieser Technologie vorsieht. Die Bundesregierung hat die CCS-Thematik bislang nicht in nationales Recht umgesetzt. Sie folgt offensichtlich den Bedenken der norddeutschen Bundesländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein, die eine einseitige Belastung durch die Einlagerung von CO2 in den dafür geeigneten geologischen Formationen befürchten.

Insoweit ist es dringend geboten, die EURichtlinie in nationales Recht einerseits umzusetzen und parallel dazu die Beteiligung bzw. die Bedenken der Bundesländer adäquat zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist es ohne den Einsatz einer CCS-Technologie im internationalen Maßstab nicht möglich, weltweit die CO2-Emissionen signifikant zu senken. Ein Grund dafür sind die Ausbauprogramme z. B. in den BRIC-Staaten zur Energieerzeugung auf Basis Kohle und Gas. Bei engagiertem Einsatz der Unternehmen und adäquater Flankierung durch die Politik sollte die großtechnische Realisierung bis 2020-2025 möglich sein.

Endlagerung der Wärme entwickelnden Nuklearabfälle

Die Lösung der Frage der nuklearen, hochaktiven Abfälle ist möglichst rasch einer Lösung zuzuführen. Durch den Stopp der Erkundung des Salzstocks in Gorleben durch die Rot-Grüne als auch Große Koalition ist bis heute eine Aussage zur Eignung als Endlager für Wärme entwickelnde Abfälle nicht möglich. Die Erkundung des Salzstockes sollte nun ergebnisoffen und so zügig wie möglich durchgeführt werden, um entweder die Eignung feststellen zu können oder alternative Standorte zu untersuchen. Die Lösung der Endlagerfrage muss dabei im nationalen Rahmen erfolgen.

CO2-Minderung gemäß Energiekonzept

Die Überarbeitung der CO2-Minderungsziele im Energiekonzept der Bundesregierung bei einer kürzeren Laufzeit der Kernkraftwerke analog Energiekonsens 2001 gegenüber der Laufzeitverlängerung und dem zwingenden Ersatz durch grund- und mittellastfähige Gas- und Kohlenkraftwerke sind im Rahmen der gesellschaftspolitischen Diskussion eines neuen Energiekonzeptes anzupassen. Dabei ist die Frage zu erörtern, ob andere Verbrauchssektoren, wie z. B. Verkehr oder Haushalte, weitere Teile der CO2-Minderung übernehmen können. In diesem Kontext muss auch der Ausbau der erneuerbaren Energieträger mit seinen Kosten aber auch Auswirkungen auf die Netzstabilität realistisch abgeprüft und diskutiert werden. Parallel dazu sind die realistischen Potenziale von großen Stromspeichern, wie sie für einen Industriestandort Deutschland dann unerlässlich sein würden, dringend einer Klärung zuzuführen. Auch die im vorliegenden Energiekonzept vorgesehenen großen Importmengen an Strom müssen vor dem Hintergrund des Ausstiegs von Deutschland und der internationalen Kernenergie-Diskussion eventuell neu gewichtet werden. Der Ausstieg in Deutschland aus der Kernenergie und der Nichtbau von modernsten Gas- und Kohlekraftwerken bei gleichzeitigem Import aus osteuropäischen Kohle- und französischen Kernkraftwerken bringt weder einen Zugewinn an Sicherheit noch würde er die globale CO2- Bilanz wirklich entlasten.

Schlussfolgerungen

Ein geordneter und evolutionärer Umbau der Stromerzeugung innerhalb der nächsten Jahre (vgl. Kernenergiekonsens 2001) hin zu einer kernenergiefreien Produktion ist technisch machbar.

Um negative wirtschaftliche Folgewirkungen zu minimieren sind abgestimmte Maßnahmen sowohl beim Zubau neuer konventioneller Kapazitäten auf Gas- und Kohlebasis als auch beim Ausbau der erneuerbaren Energien notwendig. Die politisch verursachten Strompreiserhöhungen sind vor dem Hintergrund eines sehr wahrscheinlich steigenden Strompreises auf ihre Verträglichkeit mit der Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Deutschland hin zu diskutieren. Der CO2-EU-Emissionhandel muss entsprechend modifiziert werden. Ohne eine globale Ausweitung sind Alternativen spätestens ab 2020 zu entwickeln.

Stand: 05.04.2011

 

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Energie-Branchen
Im Mittelpunkt der deutschen Energiepolitik muss die langfristige Versorgungssicherheit des Landes stehen. Als Garanten hierfür betrachtet die IG BCE einen gut gestreuten Energiemix.

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