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IG-BCE-Energiepolitik

CO2-Emissionshandel ab 2013

Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs hat am 12. Dezember 2008 über die EU-Richtlinie für den Emissionshandel ab 2013 entschieden. Die intensive Argumentation und zahlreiche Aktivitäten auch der IG BCE und unseres europäischen Dachverbands EMCEF haben Wirkung gezeigt.

Industrieschornstein
Foto: iStockphoto: naphtalina

Nach dem einseitigen Vorschlag der EU-Kommission vom 23. Januar 2008 und ähnlichen Beschlüssen der Umwelt- und Industrieausschüsse des Europäischen Parlaments, die verheerende Folgen für den Industriestandort gehabt hätten, sind große Schritte getan und deutliche Verbesserungen erreicht worden:

  • Die energieintensive Industrie kann bis 2020 zu 100 Prozent kostenlose Zertifikate erhalten.
  • Die EU-Mitgliedstaaten dürfen emissionshandelsbedingte Strompreisanstiege kompensieren.
  • Neue Kraftwerke dürfen aus Erlösen  der Zertifikate-Auktionen bezuschusst werden.
  • Für Wärme und Kälte aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) werden Zertifikate frei zugeteilt - allerdings leider nur 2013 zu 70 Prozent, bis 2020 stufenweise sinkend auf 20 Prozent.

Der größte Nachteil ergibt sich für die deutsche Kohleverstromung. In Deutschland müssen für die Stromerzeugung ab 2013 CO2-Zertifikate zu 100 Prozent ersteigert werden. Frankreich ist im Vorteil, weil für Atomstrom keine CO2-Zertifikate nötig sind, Polen und andere osteuropäische Staaten starten 2013 mit 70 Prozent kostenlos zugeteilten Zertifikaten für ihren Kohlenstrom, bis 2020 stufenweise sinkend auf 20 Prozent.

Nachteilig ist außerdem, dass entscheidende Details offen bleiben und noch geklärt werden müssen:

2009 entschied die EU-Kommission, welche Sektoren der Industrie sie als verlagerungsbedroht und energieintensiv einstuft, so dass sie kostenlose Zertifikate erhalten können. Offen sind noch immer die Benchmarks, die dafür die technischen Vorgaben festschreiben sollen.

Deutschland hat für die wichtigsten Punkte, die im neuen europäischen Emissionshandelssystem mitgliedsstaatlich zu regeln sind, immer noch keine Gesetze entworfen:

  • Emissionshandelsbedingt gestiegene Stromkosten müssen für stromintensive Unternehmen unbürokratisch kompensiert werden, entweder pauschal oder durch Nachweis der individuellen Kosten der letzten Jahre.
  • Bei der Kraftwerksförderung dürfen moderne, effiziente Stein- und Braunkohlekraftwerke nicht benachteiligt werden.

Bundesregierung und Bundestag sind gefordert. Wir brauchen hier dringend eine  nationale Gesetzgebung, die trotz der steigenden Belastungen aus dem Emissionshandel die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie in Deutschland bestehen lässt.


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