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XIV/20- 23.08.2010 - Tarife / AVEU

Mehr Geld und stabile Rahmenbedingungen

Die rund 21.000 Beschäftigten in der ostdeutschen Energie- und Versorgungswirtschaft bekommen mehr Geld. Ab Januar 2011 gilt ein neues Vergütungssystem. Außerdem gibt es wieder einen Manteltarifvertrag mit einheitlichen Arbeitsbedingungen.


Vor drei Jahren hatte der Arbeitgeberverband AVEU für seine über 100 Mitgliedsunternehmen in der ostdeutschen Energie- und Versorgungswirtschaft den Mantel- und Vergütungsstruktur-Tarifvertrag gekündigt. Erklärtes Ziel der Arbeitgeber: Erhöhung der Arbeitszeit und niedrigere Vergütungen. Dies hat die IG Bergbau, Chemie, Energie abgelehnt. Zugleich hat sie sich aber bereit erklärt, über ein Vergütungssystem mit neuen Tarifelementen zu verhandeln.

Nach über zwei Jahren schwieriger Verhandlungen haben sich die Tarifparteien am Montag (23. August) in Halle-Peißen auf ein Gesamtergebnis geeinigt.

Das Ergebnis im Einzelnen:

Die Manteltarifverträge für die Arbeitnehmer und Auszubildenden werden zum 1. Oktober 2010 wieder in Kraft gesetzt. Eine Verlängerung der Arbeitszeit und andere Verschlechterungen finden nicht statt.

Ab dem 1. Januar 2011 gilt ein neues Vergütungssystem, das die erhöhten Anforderungen am Arbeitsplatz durch höhere Differenzierungsmöglichkeiten stärker berücksichtigt.

Zukünftig kann auf Grundlage des neuen Tarifvertrages durch die jeweiligen Betriebsparteien eine Beteiligung der Beschäftigten am Unternehmenserfolg vereinbart werden.

Die Einkommen für die Beschäftigten steigen in zwei Schritten: Für die Monate Juli bis Dezember 2010 gibt es eine Einmalzahlung von 1.500 Euro, für die Auszubildenden 300 Euro. Vor der Überführung der Einkommen in das neue Vergütungssystem werden sie zum 1. Januar 2011 um drei Prozent angehoben.

IG-BCE-Verhandlungsführer Michael Winkler: „Damit haben wir die Vergütungsrunde 2010/2011 ebenfalls erfolgreich abgeschlossen. Besonders hohen Stellenwert hat für uns jedoch die Wiederherstellung stabiler Verhältnisse in der ostdeutschen Energiewirtschaft durch gültige und wirksame Tarifverträge."

 

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