Nach einer langen Hängepartie herrscht nun mehr Klarheit über die Schritte auf dem Weg zum Ende der Steinkohle-Verstromung. Wir haben dafür gekämpft, dass die Beschäftigten bei den Kraftwerks-Auktionen nicht unter den Hammer kommen. Entschädigt wird nur, wer eine sozialverträgliche Lösung bieten kann.
Bis zuletzt wurde um die Konditionen des Steinkohle-Ausstiegs gerungen. Jetzt ist klar: Bei mehreren Auktionen zwischen 2020 und 2027 können die Unternehmen versuchen, Entschädigungen für das Abschalten ihrer Kraftwerke einzusammeln. Doch das wird nur gehen, wenn sie einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung vorlegen können, die den Stellenabbau regelt. Und: Auch in der Steinkohle greift das Anpassungsgeld – und zwar bereits zwei Jahre vor jedem Stilllegungstermin wegen Kohleausstiegsgesetz. Das alles sind Sicherheiten, die die Gewerkschaften in den vergangenen Monaten durchgesetzt haben. Und auf die man sich verlassen kann, falls das eigene Kraftwerk zur Auktion angemeldet oder staatlich stillgelegt wird.
Wir fordern:
Die IG BCE streitet weiter mit den Beschäftigten in der Steinkohle-Verstromung. So wie bei den Verhandlungen in der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ und später bei der politischen Umsetzung des Kohleausstiegs. Und jetzt auch in den aktuellen Tarifverhandlungen mit den Unternehmen. Beschäftigungs- und Zukunftssicherung haben oberste Priorität.