Was passiert, wenn du im Alter einen schweren Unfall hast oder eine gefährliche Krankheit bekommst? Wer darf dich dann betreuen? Hast du das geregelt? Wir geben dir Tipps, wie du für den Notfall Vorsorge triffst.
Es passiert meist plötzlich und kann auch dich treffen: ein schwerer Unfall oder eine gefährliche Krankheit. Plötzlich kannst du nicht mehr über dich selbst bestimmen, weil du bewusstlos an medizinischen Apparaten hängst. Doch wer regelt dann deine Bankgeschäfte, bezahlt deine Miete und deine Rechnungen oder gibt die Einwilligung in die ärztliche Versorgung? Viele Ehepartner und Familienangehörige glauben, sich dann automatisch gegenseitig zu vertreten. Das ist aber ein Irrtum! Bei Handlungsunfähigkeit bestellt grundsätzlich das Gericht einen Betreuer. Der kann, muss aber kein Verwandter sein. Es kann auch ein Fremder für deine Finanzen, deine Behandlungen und deine Betreuung zuständig sein. Wie kannst du das verhindern?
Die Vorsorgevollmacht
Zum Beispiel durch eine spezielle Vollmacht. Mit dieser Vorsorgevollmacht ermächtigst du eine Person deines Vertrauens, persönliche und finanzielle Entscheidungen zu treffen, wenn du das selbst wegen geistiger oder körperlicher Schwäche nicht mehr kannst. In diesem Fall muss kein gerichtlicher Betreuer bestellt werden. Diese Vollmacht solltest du rechtzeitig, bereits in gesunden Tagen, für den Fall der Fälle dem Bevollmächtigten erteilen. Sie sollte alle Bereiche abdecken, damit die bevollmächtigte Person für dich Entscheidungen treffen oder Verträge abschließen kann. Dazu können Heimaufenthalte, Operationen oder Bankgeschäfte gehören. Es sollte eine sogenannte bedingungslose Vollmacht sein, damit deine Vertrauensperson im Ernstfall sofort handeln kann. Sonst müsste sie womöglich gegenüber Dritten deine Handlungsunfähigkeit nachweisen. Das ist oft kompliziert, verzögert die Vertretung oder verhindert sie sogar. Die Vorsorgevollmacht sollte schriftlich abgefasst und notariell beglaubigt sein.
Unser Tipp: die Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Das kostet in der Regel zwischen 13 und 16 Euro. Der Vorteil: Das Gericht erlangt im Bedarfsfall rasch Kenntnis von der Vollmacht.
Die Patientenverfügung
Die Patientenverfügung regelt, wie du in welcher Situation medizinisch versorgt werden möchtest. Die Patientenverfügung tritt dann in Kraft, wenn du selbst nicht mehr einwilligungsfähig bist. Vordrucke für eine Patientenverfügung erhältst du bei deinem Arzt, sprich diese mit ihm durch. Am besten wird das ausgefüllte Formular auch bei ihm in Kopie aufbewahrt oder du lässt die Patientenverfügung ebenfalls im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren. Idealerweise ist deine Patientenverfügung mit deiner Vorsorgevollmacht verbunden.
Die Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung stellst du einen formlosen Wunsch an ein Gericht, dass eine bestimmte Person bevollmächtigt sein soll, deine Betreuung, beispielsweise im Falle einer Demenz, zu übernehmen. Du kannst aber auch festlegen, wer keinesfalls als Betreuer in Betracht gezogen werden soll. Diese Wünsche sind für das Gericht grundsätzlich verbindlich und können nur unter bestimmten Voraussetzungen abgelehnt werden. Dein Betreuer muss dem Gericht stets Auskunft geben. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht gilt die Betreuungsverfügung nicht sofort ab der Feststellung deiner Handlungsunfähigkeit.
Checkliste für den Notfall
Du stürzt von der Leiter oder hast einen schweren Autounfall und wirst bewusstlos ins Krankenhaus eingeliefert. Wissen deine nächsten Verwandten dann, welche Medikamente du dringend benötigst, welcher Hausarzt dich behandelt oder in welcher Krankenkasse du versichert bist? Vermutlich nicht! Diese Informationen sollten deine Verwandten notfalls zur Hand haben:
Am besten legst du diese Checkliste neben das Telefon oder in die Küche. Es macht auch Sinn, eine Kopie für deine Familienmitglieder zu machen.
Testament
Dein letzter Wille. Das Testament regelt die Verteilung deines Vermögens im Todesfall, wenn du diese anders wünschst, als es gesetzlich vorgeschrieben ist. Es gibt verschiedene Varianten, ein Testament aufzusetzen. Hierfür solltest du dich von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten lassen.
Mit der Vorsorgevollmacht ermächtigst du eine Person deines Vertrauens, persönliche und finanzielle Entscheidungen zu treffen, wenn du das selbst wegen geistiger oder körperlicher Schwäche nicht mehr kannst.
Die Patientenverfügung regelt, wie du in welcher Situation medizinisch versorgt werden möchtest. Sie tritt in Kraft, wenn du selbst nicht mehr einwilligungsfähig bist.
Mit einer Betreuungsverfügung stellst du einen formlosen Wunsch an ein Gericht, dass eine bestimmte Person bevollmächtigt sein soll, deine Betreuung zu übernehmen.